Das Ergebnis der Landtagswahl wird von den Grünen nicht angefochten

Heute Nachmittag erklärte die Grüne Spitzenkandidatin Helga Krismer, dass die Landtagswahl in Niederösterreich nicht angefochten wird (Foto ORF).

Den Bürgermeistern wurde im Sommer 2017 das alleinige Recht zugesprochen, Nebenwohnsitzer in der Wählerevidenz zu belassen oder nicht. Dazu mussten alle Zweitwohnsitzer mit Fragebögen angeschrieben werden, die danach ausgewertet und von den Bürgermeistern bewertet wurden.

Während einige meiner Amtskollegen dazu tendierten, viele Nebenwohnsitzer aus den Wählerlisten zu streichen, habe ich mich für Wiener Neudorf dazu entschieden, niemand zu streichen – außer jemand hat mitgeteilt, dass sie/er mit Wiener Neudorf „nichts mehr am Hut hat“ und ausdrücklich aus der Wählerliste gestrichen werden möchte.

Bei einer nationalen Wahl gibt es sowieso nur die Möglichkeit dort zu wählen, wo der Hauptwohnsitz begründet ist. Bei einer Landtagswahl dürfen nur nebengemeldete Personen wählen, die in einem anderen Bundesland den Hauptwohnsitz haben – sonst würde jemand zwei Male wählen dürfen. Also trifft es in erster Linie nur Gemeindewahlen.

Wir haben in Wiener Neudorf mehr als 1.500 Personen, die in unserem Ort einen Nebenwohnsitz begründet haben, sei es weil sie bei den Eltern oder Kindern nebengemeldet sind, sei es weil sie nach wie vor eine Beziehung zu unserer Gemeinde haben, sei es weil sie eine Zweitwohnung haben, die sie dann und wann benützen, sei es weil sie ein berufliches Interesse in Wiener Neudorf haben et cetera.

Warum habe ich mich entschieden, die Zweitwohnsitzer in der Wählerevidenz zu belassen? Ich habe mir gedacht, dass jemand, der Zweitwohnsitzer ist, aber keine besondere Beziehung zum Ort hat, sowieso nicht zur Wahl geht (egal ob sie/er in einer Liste steht oder nicht) und wenn jemand als Nebenwohnsitzer bei einer Wahl mitentscheiden möchte, weil Wiener Neudorf für sie/ihn wichtig ist, dann soll sie/er es tun. Ich habe keine Veranlassung gesehen, jetzt mit dem Rotstift tätig zu werden. Und dass durch die Zweitwohnsitzer eine Wahl total verfälscht würde, glaube ich einfach nicht.

Die Grünen haben diese Ungleichbehandlung von Zweitwohnsitzern (in manchen Gemeinden sind sie  großteils gestrichen worden, in anderen – wie Wiener Neudorf – nicht) zum Anlass genommen, über eine Anfechtung der vergangenen Landtagswahl nachzudenken. Heute ist diese Frist abgelaufen und ich bin froh, dass davon Abstand genommen wurde und wir somit in Niederösterreich keine Nachwahl haben.

Ob eine Wahlanfechtung überhaupt Chancen auf Erfolg gehabt hätte, weiß nicht, auch wenn ich mir persönlich eine Lösung wünschen würde, die Zweitwohnsitzer in allen niederösterreichischen Gemeinden gleich behandelt.

LED-Beleuchtung in ganz Wiener Neudorf bis Ende 2019 geplant

Der Großteil unserer Straßenbeleuchtung ist wie in vielen Gemeinden einige Jahrzehnte alt und mit entsprechend schlechten und energievergeudenden Lampen ausgestattet. Dazu kommt, dass einige der verwendeten Modelle überall hinleuchten, aber nicht dorthin, wo das Licht benötigt wird.

Einige Straßenzüge (wie z.B. Reisenbauer-Ring, Haupt- oder Bahnstraße) sind bereits mit neuen LED-Leuchten ausgestattet. Es ist unser Ziel bis Ende 2019 die Beleuchtung auf sämtlichen Gemeindestraßen und auf den dazugehörigen Gehwege zu erneuern. Das dient der Energiekosteneinsparung genauso wie der Sicherheit und der Optik.

 

Rechnungsabschluss 2017 fertig

War das Jahr 2016 mit einem Gesamtüberschuss im ordentlichen Haushalt von € 3,3 Mio schon großartig, so konnte 2017 mit € 3,5 Mio ein noch größerer Überschuss erwirtschaftet werden.

Ab heute liegt der Rechnungsabschluss für 14 Tage zur allgemeinen Einsicht im Gemeindeamt auf.

Wieder konnte der Schuldenstand deutlich – und zwar um € 900.000,- – reduziert werden. Der Rücklagenstand konnte mit € 1,1 Mio gleich hoch belassen werden.

B17-Unterführung: Die nächsten Schritte mit dem Land sind vereinbart!

Ende 2004 war ich in Absprache mit dem damaligen Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll betreffend eines B17-Tunnels sehr weit. Als ich das Bürgermeisteramt 2005 an Christian Wöhrleitner abgeben musste, wurde dieses Projekt seitens der Gemeinde leider schubladiert.

Seit 2015 arbeite ich wieder intensiv an diesem Thema – sehr unterstützt durch unseren Verkehrsreferent GfGR DI Norman Pigisch.

Die Jahre 2016 und 2017 wurden genutzt, um tiefergreifende Verkehrsuntersuchungen, geologische und hydrogeologische Untersuchungen, Schadstoff- und Lärmuntersuchungen u.s.w. durchzuführen. Ich freue mich, dass die Sinnhaftigkeit und auch Notwendigkeit der B17-Unterführung von allen relevanten Stellen gleichsam positiv beurteilt und anerkannt wird – und dass es de facto nichts gibt, das dagegen spricht. Auch im Landtagswahlkampf haben diverse Kandidaten diese Verkehrsmaßnahme als absolut notwendig, nicht nur für Wiener Neudorf, sondern auch für die gesamte Region erachtet.

Durch die Untertunnelung würden wir 60 % des B17-Verkehrs im Bereich der Ortsmitte unter die Erde bringen. In Wiener Neudorf würde die derzeit bestehende Zweiteilung im Ortszentrum verschwinden. Auch die Weiterführung des 7,5 Minuten-Taktes auf der Badner-Bahn könnte Richtung Baden weitergeführt werden. Derzeit ist das undenkbar, weil es durch die Straßenquerung der Bahn auf Höhe des Alten Rathauses bei derzeit über 20.000 Fahrzeugen zu einer permanenten Stausituation kommen würde, sollte durchschnittlich alle 3 Minuten eine Bahn (entweder von Norden oder Süden) in Wiener Neudorf einfahren.

Gemeinsam mit führenden Spitzenbeamten des Landes wurde nunmehr vereinbart, dass in den nächsten Wochen ein kompetentes Ingenieurbüro ausgesucht wird, dass noch einmal alle vorliegenden Untersuchungen bewertet, evaluiert, ergänzt und zusammenführt. Es muss dies ein Büro sein, das im Tunnelbau Kompetenzen aufweist, genauso in der Wasserhaltung, weil der Tunnel unter dem Mödlingbach geführt wird und einen genauen Bauzeitenplan samt Verkehrsumleitungen erstellen kann sowie eine ganz exakte Kostenbeurteilung. Das Büro muss sich auch mit Gleis- und Brückenbauarbeiten auskennen, auch weil die Badner Bahn eine andere Trassenführung im Zuge des Umbaues überlegt. Aus heutiger Sicht gibt es nur wenige Ingenieurbüros, die alle diese Anforderungen erfüllen können. Bis Ende April wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung ein Büro ausgesucht haben, das danach durch Beschlüsse sowohl im Wiener Neudorfer Gemeinderat als auch von der NÖ Landesregierung beauftragt wird.

Ich gehe davon aus, dass wir eine abschließende Expertise, die alle noch offenen Fragen ausführlich behandelt, bis Jahresende 2018 haben werden. Danach werden wir in die heiklen Verhandlungen über die Kostenaufteilung gehen.

In jedem Fall wird es zeitgerecht umfassende Informationsveranstaltungen geben, in dem über das Thema eingehend berichtet wird. Möglicherweise werde ich auch eine Volksbefragung ansetzen, weil dieses Projekt nur mit voller Rückendeckung der Bevölkerung angegangen und umgesetzt werden kann.

Ich werde immer wieder auf dieses Projekt angesprochen und bitte Sie noch um ein wenig Geduld. Wir arbeiten permanent daran. Es ist das größte Projekt, das jemals in Wiener Neudorf angedacht wurde, dementsprechend umfassend und umfangreich sind die Vorbereitungsarbeiten, auch weil dieses Projekt wieder aus der Vergessenheit gehoben werden musste. Es sind daneben auch viele Diskussionen und Gespräche – sowohl auf Beamtenebene als auch zwischen den politischen Entscheidungsträgern – notwendig. Mir ist bekannt, dass einige meine und unsere Überlegungen für absurd und undurchführbar halten und auch dagegen anschreiben. Ich kann Ihnen versprechen: Die B17-Unterführung ist weder absurd noch undurchführbar. Sie ist (nicht nur für mich) die einzige Möglichkeit, die Verkehrssituation – und viele andere damit verbundene Probleme – mitten in Wiener Neudorf in den Griff zu bekommen.

Persönlich halte ich mittlerweile die Chance, dass die B17-Unterführung kommt für weitaus größer als dass sie nicht kommt.

Gemeinde Wiener Neudorf schwer betrogen: Eine Videoaufzeichnung könnte die Täter allerdings bald entlarven!