

Als mich der zuständige Redakteur der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vor knapp 2 Wochen anrief und fragte, ob ich bereit wäre, mich einer Diskussion mit Volksanwältin Dr. Brinek zum Thema „Kahrteich“ zu stellen, war er hörbar erstaunt, als ich sofort zusagte. Denn vor zwei Jahren hatte es der damalige Bürgermeister vorgezogen, sich zu entschuldigen. Also nahm man dies offenbar auch von mir an.
Warum sollte ich mich einer Diskussion nicht stellen oder ein Gespräch, egal zu welchem Thema, verweigern? Mir ist bewusst, dass die Saisonkartenvergabe für das Erholungsgebiet, die Wiener Neudorfer/-innen bevorzugt, bei vielen Auswärtigen zu Unverständnis führt. Mir ist genauso bewusst, dass hier eine Ungleichbehandlung zwischen Ortsbevölkerung und Auswärtigen vorliegt, die es gemäß EU-Recht nicht geben darf. Mir ist aber auch bewusst, dass nicht jede Ungleichbehandlung eine Diskriminierung darstellt, wenn es eine Begründung dafür gibt. Und wir haben stichhaltige Begründungen, warum wir den Besuch des Erholungsgebietes so regeln, wie wir ihn regeln. Das habe ich gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt Dr. Michael Schweda (Bürogemeinschaft Mag. Robert Hofbauer/Dr. Michael Schweda, Wiener Neudorf) versucht im Laufe des Sendungsbeitrages (der etwas verkürzt wurde) verständlich zu machen.
Ich hoffe, dies ist uns weitestgehend gelungen. Sie können den Beitrag eine Woche lang in der TVthek nachschauen.
http://tvthek.orf.at/program/Buergeranwalt/1339/Buergeranwalt/12586742/Streit-um-Badekarte/12586766
Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, den Gemeinderat mit einer Neuregelung zu befassen.
Es wird immer Bevorzugungen von Ortsbewohnern geben und das ist für mich auch so in Ordnung. EU-Recht hin oder her. Ich habe als Niederösterreicher auch keine Chance auf ein Parkpickerl in Wien. Und es gibt ausreichend Beispiele, dass Einheimische in Schigebieten bei Liftkartenpreisen bevorzugt werden. Na und? In Graz gibt es die „Jahreskarte Graz“ auch nur ausschließlich für Personen mit Hauptwohnsitz in Graz. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Und für den Erhalt einer Saisonkarte für den Kahrteiches ist es ein Vorteil, Wiener Neudorfer zu sein, weil dieses Erholungsgebiet vorrangig für die höchstbelastete Ortsbevölkerung da ist. Das ist so und das wird so bleiben!
Und wenn mir diesbezüglich Frau Volksanwältin Dr. Brinek einen Miss-Stand in der Verwaltung der Gemeinde Wiener Neudorf – wie angekündigt – vorwerfen wird, dann werde ich diesen Vorwurf entkräften können. Und wenn man mich – stellvertretend für die Gemeinde – wegen Verletzung eines EU-Rechtes belangen möchte, dann bitte sehr. Persönlich meine ich, dass sich die Volksanwaltschaft um wirkliche Miss-Stände und wirkliche Probleme kümmern sollte und nicht um die verständliche Saisonkarten-Handhabung eines Erholungsgebietes für die Ortsbevölkerung.

![Transparent[9].jpg](https://www.janschka.at/wp-content/uploads/2016/04/Transparent9.jpg.png)




