
Unser Bundeskanzler hat am Anfang der Corona-Epidemie gemeint, bald würde jeder jemand kennen, der an dem Virus verstorben ist. Ich behaupte, bald wird jeder jemand kennen, der sich mit den Corona-Regeln nicht mehr auskennt.
Ich kenne übrigens über 10 Personen, die durch das Virus verstorben sind. Wenn Sie, werter Leser, also niemand kennen, dann kennen wir beide dennoch durchschnittlich mindestens 5, also 5 x mehr als Sebastian Kurz prophezeit hat. Dessen ungeachtet treffe ich immer mehr Leute, die mit den Corona-Regeln nicht mehr ganz im Reinen sind. 3-G-Regel? 2-G-Regel? 1-G-Regel? Was gilt in Niederösterreich? Was muss ich beachten, wenn ich nach Wien fahre? Ich persönlich gehe ein jedes Mal unsicher auf jemand zu, der auf mich zugeht. Was erwartet mich? Händeschütteln? Faustballen? Ellenbogen? Verbeugen? Merkel-Raute? Winken? Wangenküsschen?
Wir haben lange darüber diskutiert, ob wir bei den Klassenfotos der Volksschulanfänger den Mund-Nasen-Schutz für die wenigen Sekunden des Fotografierens herunternehmen können/müssen/sollen. Wir haben uns letztlich für das Herunternehmen entschieden. Das ist in jedem Fall besser, wenn die heute 6-Jährigen in 60 Jahren ihre Enkelkinder beim Betrachten des dann uralten Fotos fragen: Und wer glaubst Du bin ich? Ist der Erkennungswert schon ohne Maske schwierig. Wenn ich meine Volksschulfotos anschaue, dann finde ich mich noch immer nicht und muss den Behauptungen meiner Gattin glauben, die immer auf einen pummeligen Jungen zeigt, der mir persönlich mehr als fremd erscheint.
Was die Sitzungen der Gemeinderäte anbelangt, habe ich mich für die 1-M-Regel entschieden. M für Maske. Wir halten Abstand und alle, die nachweislich geimpft sind, können (müssen aber nicht) die Maske herunternehmen. Alle anderen müssen sie durchgehend aufbehalten. Das gilt für die Ausschuss-Sitzungen. Das gilt für die Gemeindevorstandssitzungen. Das gilt für die Gemeinderatssitzungen. Diejenigen, die sich aus datenschutzrechtlichen Gründen eventuell zu Recht weigern, mir ihren Impfstatus bekanntzugeben, gelten ganz einfach als nicht-geimpft.
Bei politischen Mandataren gilt die 3-G-Regel nicht. Wenn sich ein Nationalrat, Bundesrat, Landtagsabgeordneter oder Gemeinderat weder impfen noch testen lässt und auch nicht genesen ist, darf ihr/ihm die Teilnahme an Sitzungen dennoch nicht verwehrt werden. So will es das Gesetz. Aber das Gesetz kennt auch die Hausordnung und die Hausregeln. Und für die Hausordnung in einer Gemeindeeinrichtung ist der Bürgermeister zuständig. Also habe ich mich für die 1-M-Regel entschieden.
Und wie immer mein Aufruf an diejenigen, die es noch nicht getan haben: Leitln, gehts impfen! Wir brauchen eine höhere Durchimpfungsrate als bislang, damit wir dieses Virus endlich in die Schranken weisen. Eine andere Lösung gibt es nicht, auch wenn es manche durch abstruse Thesen und Meinungen behaupten.








