Im Gemeinderat gilt die 1-M-Regel

Gilt für Gemeindemandatare bei Sitzungen nicht!

Unser Bundeskanzler hat am Anfang der Corona-Epidemie gemeint, bald würde jeder jemand kennen, der an dem Virus verstorben ist. Ich behaupte, bald wird jeder jemand kennen, der sich mit den Corona-Regeln nicht mehr auskennt.

Ich kenne übrigens über 10 Personen, die durch das Virus verstorben sind. Wenn Sie, werter Leser, also niemand kennen, dann kennen wir beide dennoch durchschnittlich mindestens 5, also 5 x mehr als Sebastian Kurz prophezeit hat. Dessen ungeachtet treffe ich immer mehr Leute, die mit den Corona-Regeln nicht mehr ganz im Reinen sind. 3-G-Regel? 2-G-Regel? 1-G-Regel? Was gilt in Niederösterreich? Was muss ich beachten, wenn ich nach Wien fahre? Ich persönlich gehe ein jedes Mal unsicher auf jemand zu, der auf mich zugeht. Was erwartet mich? Händeschütteln? Faustballen? Ellenbogen? Verbeugen? Merkel-Raute? Winken? Wangenküsschen?

Wir haben lange darüber diskutiert, ob wir bei den Klassenfotos der Volksschulanfänger den Mund-Nasen-Schutz für die wenigen Sekunden des Fotografierens herunternehmen können/müssen/sollen. Wir haben uns letztlich für das Herunternehmen entschieden. Das ist in jedem Fall besser, wenn die heute 6-Jährigen in 60 Jahren ihre Enkelkinder beim Betrachten des dann uralten Fotos fragen: Und wer glaubst Du bin ich? Ist der Erkennungswert schon ohne Maske schwierig. Wenn ich meine Volksschulfotos anschaue, dann finde ich mich noch immer nicht und muss den Behauptungen meiner Gattin glauben, die immer auf einen pummeligen Jungen zeigt, der mir persönlich mehr als fremd erscheint.

Was die Sitzungen der Gemeinderäte anbelangt, habe ich mich für die 1-M-Regel entschieden. M für Maske. Wir halten Abstand und alle, die nachweislich geimpft sind, können (müssen aber nicht) die Maske herunternehmen. Alle anderen müssen sie durchgehend aufbehalten. Das gilt für die Ausschuss-Sitzungen. Das gilt für die Gemeindevorstandssitzungen. Das gilt für die Gemeinderatssitzungen. Diejenigen, die sich aus datenschutzrechtlichen Gründen eventuell zu Recht weigern, mir ihren Impfstatus bekanntzugeben, gelten ganz einfach als nicht-geimpft.

Bei politischen Mandataren gilt die 3-G-Regel nicht. Wenn sich ein Nationalrat, Bundesrat, Landtagsabgeordneter oder Gemeinderat weder impfen noch testen lässt und auch nicht genesen ist, darf ihr/ihm die Teilnahme an Sitzungen dennoch nicht verwehrt werden. So will es das Gesetz. Aber das Gesetz kennt auch die Hausordnung und die Hausregeln. Und für die Hausordnung in einer Gemeindeeinrichtung ist der Bürgermeister zuständig. Also habe ich mich für die 1-M-Regel entschieden.

Und wie immer mein Aufruf an diejenigen, die es noch nicht getan haben: Leitln, gehts impfen! Wir brauchen eine höhere Durchimpfungsrate als bislang, damit wir dieses Virus endlich in die Schranken weisen. Eine andere Lösung gibt es nicht, auch wenn es manche durch abstruse Thesen und Meinungen behaupten.

15 Gedanken zu „Im Gemeinderat gilt die 1-M-Regel

  1. Oliver Woller

    Statistik Austria:

    Es haben hochgerechnet seit Beginn der Pandemie bis rund Ende Oktober 2020 rund 349.000 Personen (statistische Schwankungsbreite 282.000 bis 420.000 Personen) in Österreich eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht und damit Antikörper gegen SARS-CoV-2 gebildet. Darunter sind rund 61% behördlich unerkannte Infektionen. Auffallend ist, dass besonders in dieser Gruppe der Anteil an symptomarmen Personen hoch ist.
    Es starben um 7,6 Prozent mehr Männer am Coronavirus, aber nur um 6,7 Prozent mehr Frauen. Todesfälle in Zusammenhang mit Covid-19 traten vor allem im höheren Alter auf: 97 Prozent der Betroffenen waren älter als 60 Jahre.

    Würde die Impfung die Sterblichkeit bei Menschen, die 85 Jahre alt sind, um hypothetische 95 Prozent senken, haben diese mit den genannten Zahlen immer noch ein rund 50-fach höheres Risiko, an Covid-19 zu sterben als ein 25-Jähriger, der noch keinen Schutz erhalten hat.

    Somit ist klar: Kein Risiko für <60 Jährige, außer man hat bereits schwere Vorerkrankungen.

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Blödsinn Oliver.Hör bitte auf solchen Unsinn zu verzapfen, vor allem auf meinem Blog.

      1. Oliver Woller

        Das sind offizielle Daten der Statistik Austria.
        Inwiefern sind Daten eines Staatsbetriebs nun auf einmal – Blödsinn?
        Passen die nicht ins „Kurz“ Schema?

        Beschwerden bitte an die Geschäftsleitung der Statistik Austria.

        1. Paul Dreger

          Bravo Oliver Woller! Danke dass sie immer Klartext reden. Unser BGM schaut sich keine offiziellen Daten an. Der übernimmt blind alles ohne selbstständig zu denken und es zu überprüfen.

          1. Oliver Woller

            Ein Großteil der Bevölkerung leidet mittlerweile an einer hypochondrischen Corona Störung die Kurz verursacht hat.
            Ich mach mir über die Langzeitfolgen der ÖVP ehrlich gesagt mehr Gedanken als über Corona…

    2. Stefan Kohoutek

      Lieber Herr Woller!

      Nach all dem, was ich mittlerweile über Corona gelesen und auch selbst miterlebt habe, würde ich folgendes sagen: dass es für unter 60-Jährige kein Risiko gibt, darauf würde ich mich lieber nicht verlassen!
      Es geht hier nicht um Kurz oder Rendi-Wagner oder Kogler und Konsorten, es geht schlichtweg um die persönliche Gesundheit – und nichts anderes. Die Schutzimpfung, die einen gut gegen Corona „bewaffnet“, ist da – ihr müsst nur hingehen und euch impfen lassen. Im Infektionsfall erspart ihr euch viel Leid, ev. langanhaltende quälende Beschwerden oder schwere Folgewirkungen. Ein Geimpfter kann zwar auch Corona bekommen, wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit symptomfrei bleiben oder nur schwache Erscheinungen haben, die rasch vergehen.

      Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend und bleiben Sie gesund!

  2. Wiener Neudorfer

    Die 1M Regel ist genau so sinnvoll und belegbar wie die 0 Rettungswagen Regel in
    Wiener Neudorf … Entscheidungen ohne Datengrundlage sind die Spezialität des Herrn Bürgermeisters.. aber wie immer hat ihm das irgendjemand gesagt.. und diese Leute haben leider auch keine valide Daten. Danke das sie die Wiener Neudorfer Gesundheit in diesem konkreten Fall mit Füßen treten… und gleich kommen wieder leere Floskeln und Texte … zeigen sie uns Daten die belegen das ihre Zustimmung zum abziehen das Rettungswagens keine Verschlechterung der Versorgung und Eintreffzeit bedeutet….

  3. Erika

    Bin ich froh daß wir so tolle Fachleute in Wr.Neudorf haben….wieso seid ihr eigentlich noch nicht in de Regierung….mit dem Fachwissen?
    Hört doch auf zu sticheln und bohren es ist nun mal Fakt der Virus ist da und die Verantwortlichen tun was in ihrer Macht steht um uns zu warnen und schützen-die machen das nicht aus Jux und Tollerei.
    Und Statisiken sind so eine eigene Sache , an die hält sich auch ein Virus nicht,also verschwendet nicht eure kurze Lebenszeit….geht lieber impfen,das ist sinnvoller.

    1. Paul Dreger

      @ Erika. Was soll diese Aussage? Sie widersprechen sich. BK Kurz kommt doch auch immer mit Statistiken, die unser BGM wortlos übernimmt. Ob impfen sinnvoll ist, wird sich erst herausstellen, da es noch keinerlei Studien über Spätfolgen oder Langzeitschäden gibt, weil die Impfstoffe alle in Rekordzeit entwickelt wurden. SIE haben niemand zu sagen was sinnvoll ist. Die Entscheidung liegt bei jedem Einzelnen, ob er sich impfen lassen will. Verstanden?

      1. Erika

        Paul Dreger…..
        Du brauchst 12 Muskeln um die Stirn zu runzeln
        aber nur 2 um zu lächeln.
        Warum willst du dich anstrengen ?
        Verstanden?
        Und erklären Sie mir nicht das Leben

        1. Paul Dreger

          Oh Gottchen Erika…Totale Themenverfehlung…ja ja wenn die Argumente ausgehen LOL So sind die Uninformierten halt…..nur Geschwurbel ohne Fakten.

  4. Wiener Neudorfer

    Richtigstellung

    Das ist die einzige, mir bekannte Internet-Seite, auf der verschiedene Personen mit dem gleichen Namen veröffentlichen können.
    Obwohl ich schon darauf aufmerksam gemacht habe,wurde bis heute daran nichts geändert.

    Mir bleibt also nur wieder einmal festzuhalten, dass ich als der Wiener Neudorfer“, der als Erster und seit Beginn dieses Blogs hier Kommentare veröffentlicht, den obigen Eintrag nicht verfasst habe!

    Lieber Herr Janschka, warum beheben Sie diesen vermeidbaren Zustand nicht?

    Liebe Grüße

  5. Oliver Woller

    Ein Bio-Bauernhof bezieht sich auch auf das Hausrecht!

    Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes § 1 sind wir als Lebensmittelerzeuger zu besonderer Sorgfaltspflicht angehalten. Mögliche Virusübertragungen sind zu unterbinden. Da der aktuelle Corona-Impfstoff lediglich eine „Notzulassung“ besitzt, können Wechselwirkungen (Zoonosen) zwischen Tier und Mensch nicht ausgeschlossen werden.
    Die Ausscheidung von Mikroorganismen der gentechnisch veränderten Impfstoffe durch Geimpfte, stellen eine Gefahr für unseren impffreien Tierbestand dar. Um die Gefahrensituation so gering wie möglich zu halten, ist ein Urlaub / Besuch nur für UNGEIMPFTE PERSONEN / KINDER möglich.
    Um einen bestmöglichsten Schutz für Mensch und Tier auf unserem Bauernhof sicher zu stellen, werden wir bis auf Weiteres von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ausschließlich „UNGEIMPFTE“ Personen Zutritt zu Stall, Hof und Anlage erlauben. Alle „ungeimpften“ Personen haben sich an das hauseigene Hygienekonzept zu halten.“

  6. H von hier

    Wenn man hier so mitliest, merkt man, dass der/die/das Eine oder Andere das Eine oder Andere nicht verstanden hat. Vielleicht sollte nicht immer nur das eine oder andere (Gratis-)Blatt gelesen werden. Trotzdem sei allen Schreiberlingen ein positives, auf Covid 19 bezogen natürlich ein negatives Wochenende gewünscht!

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