
Einige wollen wissen, wie es möglich ist, dass man gegenüber der letzten Wahl zulegt – in unserem Fall von 33,4 % auf 34,0 % der gültigen Stimmen – und trotzdem 1 Mandat verliert.
Das hat in erster Linie mit den Nichtwählern zu tun. Je mehr Nichtwähler, desto mehr wird die stimmenstärkste Fraktion – in unserem Fall die SPÖ – bevorzugt. Da es bei dieser Wahl deutlich mehr Nichtwähler gab, hat dies dazu geführt, dass wir trotz Steigerung gegenüber der letzten Wahl im Jahre 2010 1 Mandat verloren haben. Nutznießer war die SPÖ, die damit von 17 Mandaten nicht auf 14, sondern auf 15 Mandate fiel. Darüber hinaus begünstigt das geltende Wahlverfahren (nach dem belgischen Juristen Victor D’Hondt) immer die stimmenstärkste Fraktion gegenüber den anderen.
Noch einmal das offizielle Endergebnis:
SPÖ: 43,2 % – 15 Gemeinderatssitze (vorher: 48,4 % – 17 Sitze)
ÖVP: 34,0 % – 11 Gemeinderatssitze (vorher: 33,4 % – 12 Sitze)
UFO: 14,6 % – 5 Gemeinderatssitze (vorher: 10,8 % – 3 Sitze)
FPÖ: 8,2 % – 2 Gemeinderatssitze (vorher: 4,6 % – 1 Sitz)
Während wir für 1 Mandat 164 Stimmen brauchen, reichen der SPÖ 152 Stimmen. Das sind die Auswirkungen des sogenannten „D’Hondtschen Verfahrens“, das vor 130 Jahren erdacht und danach in vielen Ländern eingesetzt wurde. Mittlerweile wurde diese Berechnungsmethode bereits vielfach durch gerechtere Systeme ersetzt.
(Das Foto wurde uns freundlicherweise von NÖN-Redakteur Karl Stiefel zur Verfügung gestellt und zeigt uns knapp nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Natürlich schmerz der eigenartige Verlust des 12. Mandates, aber sichtlich überwiegt die Freude über das Brechen der SPÖ-Absoluten.)