Der Kahrteich war in den letzten Wochen eines der Bürgermeister-Hauptaufgabengebiete. Viele Wiener Neudorfer haben es begrüßt, dass der Gemeinderat Einschränkungen beschlossen hat. Nicht-Wiener Neudorfer haben dagegen protestiert. Die Gemeinde hatte einen regen Schriftverkehr mit der Volksanwaltschaft, mit dem Herrn Bundespräsidenten, mit der Landesregierung, Bezirksvertretungen von Wien und der Bezirkshauptmannschaft. Rechtsanwälte drohten mit Klagen u.s.w.
Was viele möglicherweise nicht wissen ist, dass der Wiener Neudorfer Kahrteich einer besondere Behandlung bedarf. Der Kahrteich hat weder einen Zufluss noch einen Abfluss und bekommt nur durch das Grundwasser und durch Regen Wasserzuwachs. Während Trockenperioden sinkt durch Verdunstungen deshalb der Wasserspiegel ab. Ohne eine kostspielige Tiefenbelüftungsanlage wäre längst kein Badebetrieb mehr möglich. Wäre der Kahrteich ein Mensch, dann wäre er ein Patient, dem es zwar dem Umständen entsprechend gut geht, der aber ohne Beatmungsgerät nicht mehr am Leben wäre. Es ist natürlich irgendwie verständlich, dass das vielen völlig egal ist – auch den Behörden. Würde der Kahrteich kippen und den Badeteichstatus verlieren, dann würden halt viele Auswärtige zu anderen Badeteichen abwandern – mit einem „Schade“ auf den Lippen. Die Behörden würden das Baden verbieten – und zur Tagesordnung übergehen. Betroffen wäre die heimische Bevölkerung, die sich dann ebenfalls ein neues Erholungsgebiet suchen müsste. Ich hoffe, dass deshalb Verständnis für die restriktive Haltung der Gemeindeführung aufgebracht wird.
Diesbezüglich hat dem Kahrteich die Corona-Situation extrem geholfen. Durch die Beschränkungen waren weniger als die Hälfte der Besucher von früheren Jahren zugelassen und der Teich konnte sich gut erholen. Die Wasserqualität hat sich merkbar verbessert, die Sichttiefen sind größer geworden.
Begründet durch die Corona-Situation hat der Gemeinderat bis Ende Juli 2021 Einschränkungen beschlossen, die aber schrittweise zurückgenommen werden können bzw. müssen, wenn sich die Corona-Zahlen positiv entwickeln – was sie derzeit tun. Bisher waren nur Inhaber der sogenannten Neudorf-Card zugelassen, die ausschließlich Wiener Neudorfer mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz erwerben konnten.
Ab sofort können auch Nicht-Wiener-Neudorfer eine Saisonkarte im Bürgerservice des Gemeindeamtes während der Öffnungszeiten erwerben. Allerdings ist dieses Kontingent mit 200 limitiert.
Im Laufe der zweiten Juli-Hälfte wird es auch wieder Tageskarten geben, die an Donnerstagen und Freitagen in der Zeit von 15.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindeamt gekauft und irgendwann bis Saisonende verwendet werden können. Direkt beim Teich gibt es keinen Kartenverkauf mehr. Den genauen Zeitpunkt und das Prozedere erfahren Sie zeitgerecht auf diesem Blog bzw. auf der HomePage der Gemeinde Wiener Neudorf.