Trotz allem: Ein frohes Osterfest!

Gläubige, aber auch atheistische Menschen feiern in diesen Tagen das Fest der Auferstehung Jesu Christi. Bei uns fällt das Osterfest nach dem “gebundenen Lunarkalender” immer auf den Sonntag nach dem ersten Frühlingsvollmond – also frühestens auf den 22. März und spätestens auf den 25. April. Heuer liegen wir also irgendwie in der Mitte dieses möglichen Zeitraumes. Das Wetter allerdings meint es wäre längst Mai.

In unterschiedlichen Ländern wird Ostern unterschiedlich begangen. So ist es vor allem in den deutschsprachigen Ländern und den Niederlanden üblich, dass bunt bemalte Hühnereier und Süßigkeiten vom Osterhasen (eine Erfindung des 17. Jhdts.) versteckt werden. Ein wirkliches Glück, dass der Osterhase keinen Ausgangsbeschränkungen unterliegt, volle Bewegungsfreiheit hat und seine Geschenke trotz der Corona-Krise in allen Wohnungen und Privatgärten verstecken kann.

Für uns Menschen sind diese Wochen – und damit auch Ostern – eine traurige Zeit. Geburtstage, Weihnachten und Ostern – das sind zumindest die Festtage in unserem Jahreskalender, die wir normalerweise und gerne mit unseren Liebsten verbringen. Das sind die Tage, in denen Familien (auch die, die sich in ihrer Gesamtheit sonst selten sehen) ganz selbstverständlich zusammenkommen.

Heuer ist aber nichts selbstverständlich. Heuer ist aber nichts normal. Feiern dürfen wir nur innerhalb einer Wohngemeinschaft. Das fällt schwer. Das tut weh. Das passt uns überhaupt nicht. Skypen, telefonieren, SMSen, Whatsappen – alles schön und gut und besser als gar nichts. Aber wir lernen in diesen Tagen, dass nichts einen Handschlag, dass nichts eine Umarmung, dass nichts einen Kuss ersetzen kann. Auch nicht – und schon gar nicht im digitalen Zeitalter.

Das Gute daran: Wenn wir noch ein wenig durchhalten, dann werden wir das alles ein wenig später nachholen. Und wie wir das nachholen werden!

Ich wünsche Ihnen – trotz allem – ein frohes Osterfest in dieser verrückten und irgendwie aus der Wirklichkeit gesprungenen Zeit. Und auch wenn es – gerade bei diesen Temperaturen – schwer fällt: Bleiben Sie zu Hause und vor allem gesund!

Seit 16. März: Keine Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen

Selbstverständlich keine Gebühren für nicht benötigte Kinderbetreuungseinrichtungen, wie z.B. den Kindergarten am Europaplatz

Weil ich das schon mehrfach gefragt wurde: Die Gemeinde Wiener Neudorf verrechnet für Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtungen (Wichtelhaus, Kindergarten, Hort) nicht besuchen, keine Gebühren.

Die betroffenen Eltern erhalten für März die halbe Vorschreibung und ab April bis zur allgemeinen Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen werden keine Kosten verrechnet. Nachdem derzeit der Gemeinderat nicht tagen kann, der an sich für derartige Entscheidungen zuständig ist, habe ich dies mit der verantwortlichen Referentin, Frau GfGR Britta Dullinger so vereinbart – und alle Gemeinderäte davon in Kenntnis gesetzt.

Der Unterricht in der Musikschule läuft per Heimunterricht weiter. Meine Musikpädagoginnen und -pädagogen sind enorm bemüht, aber natürlich ist der derzeitige Unterricht in einer anderen, ungewohnten Qualität. Bitte nicht als allgemeine Aufforderung verstehen, aber wenn jemand auch eine diesbezügliche Unterstützung braucht oder die Meinung vertritt, dass die Gebühren derzeit nicht vertretbar wären, dann ersuche ich um Ihr diesbezügliches Ansuchen an die Gemeinde. Gehen Sie davon aus, dass ich derartige Ansuchen eher wohlwollend als ablehnend beurteilen werde.

Sorry, aber das geht so nicht!

„Na gut – dann schmeiß ich den Dreck einfach irgendwo hin!“

Warum werden derzeit keine Grünschnittcontainer aufgestellt? Warum gibt es derzeit keine Sperrmüllabfuhr? Das sind u.a. Fragen, die mich und die Gemeindeverwaltung erreichen.

Die Antwort ist einfach. Wir überlegen uns als Gemeinde bei jeder Tätigkeit, ob diese in die Ausnahmeregeln der Ausgangsbeschränkung gemäß Erlässe und Verordnungen der Österreichischen Bundesregierung fällt. Jede berufliche Tätigkeit, die unaufschiebbar und absolut notwendig ist wird seitens der Gemeinde durchgeführt. Jede andere Tätigkeit derzeit nicht. Das ist so wie in jedem anderen Unternehmen auch.

Beispiele:

Ist in diesen Tagen ein Medikamentenservice für unsere älteren und betroffenen Mitbürger/-innen unaufschiebbar und notwendig? Antwort: Ja.

Ist in diesen Tagen das Offenhalten des Abfallwirtschaftszentrums unaufschiebbar und notwendig: Antwort: Eingeschränkt Ja.

Ist in diesen Tagen das Offenhalten des Friedhofs unaufschiebbar und notwendig? Antwort: Eingeschränkt Ja.

Ist in diesen Tagen das Zurückschneiden von Sträuchern zur Verkehrssicherheit unaufschiebbar und notwendig? Antwort: Ja.

Ist in diesen Tagen eine Sperrmüllabfuhr unaufschiebbar und notwendig? Antwort: Nein, weil ja das Abfallwirtschaftszentrum geöffnet bleibt.

Ist in diesen Tagen das Entrümpeln unaufschiebbar und notwendig? Antwort: Nein (notwendig vielleicht, unaufschiebbar nicht).

Ist in diesen Tagen das Abholen von Grünschnitt seitens der Gemeinde unaufschiebbar und notwendig? Antwort: Nein, weil ja das Abfallwirtschaftszentrum geöffnet bleibt.

Ist es in diesen Tagen zumutbar, den Grünschnitt auch für eine gewisse Zeit im Eigengarten zu lagern? Antwort: Ja.

Es mag sein, dass einige die Vorgaben in dieser Zeit für absolut falsch halten. Es mag sein, dass manche glauben, dass vieles das derzeit abgeht, überzogen ist. Es mag sein, dass manche der Meinung sind, dass Entscheidungsträger die derzeitige Situation nur ausnützen, um unsere Freiheiten zu beschränken – und das alles sowieso nur halb so wild ist. Dann muss man aber schauen, dass man Gesundheitsminister oder Bundeskanzler wird, um es anders zu machen.

Aber es geht nicht, dass man einfach tut, was man will! Das mit dem Grünschnitt ist nur ein Beispiel. Ich musste letzte Woche auch die Spielplätze wieder sperren, weil einige wenigen daran gingen, eigene Regeln aufzustellen und mir ins Gesicht gesagt haben, dass diese ganzen Beschränkungen „reiner Quatsch“ wären.

Wir sind bis jetzt in Österreich – und ich hoffe auch in Wiener Neudorf – sehr besonnen und vor allem mit Gemeinsamkeit und Disziplin durch diese schwere und herausfordernde Zeit gekommen. Österreich geht es im Vergleich mit anderen Länder sehr sehr gut – und die Fallzahlen in Wiener Neudorf sind darüber hinaus weit unterdurchschnittlich.

Ich weiß, dass es für manche schwer ist, diese Zeit zu ertragen. Dass manchen das „Dach auf den Kopf fällt“, dass manche schon an einem gewissen Ende sind. Aber bitte: Halten wir gemeinsam noch eine gewisse Zeit durch – und machen wir uns das Leben nicht gegenseitig schwer. Sondern im Gegenteil: Helfen wir uns weiter – so wie wir es gemeinsam bislang getan haben.

Es gibt derzeit – und das bis Ende April – eine Grundregel: Zuhause bleiben! Es gibt eigentlich nur drei wirkliche Ausnahmen davon – und die sollten mittlerweile bekannt sein:

Es gibt darüber hinaus – Sie wissen das – noch Grund 4 und 5:

Wenn Gefahr im Verzug ist und wenn man sich die Beine vertreten bzw. Sport betreiben möchte.

Das Abladen von Grünschnitt gehört definitiv nicht dazu. Sorry!

Heuer keine „Wiener-Neudorfer-Woche“

Leider nein: Heuer heißt es erstmals nicht „Willkommen zur Wiener-Neudorfer-Woche“

Durchgehend seit 1971 fand die Wiener Neudorfer Woche statt. Heuer hätte Ende Juni die Jubiläumswoche, nämlich die 50., stattfinden sollen. Wir waren bis letztes Jahr stolz darauf, dass dieses Ereignis so lange durchgehend stattgefunden hat und wir waren uns sicher, dass dieser Event ganz bestimmt auch in den nächsten Jahrzehnten alle Jahre stattfinden wird. Was sollte denn da dazwischen kommen? Jetzt wissen wir es.

Es sind zwar noch mehr als zwei Monate bis zur geplanten Eröffnung des Festes, aber durch die derzeitige Ungewissheit bleibt uns 1.) zu wenig Zeit zum Organisieren und zum Abschluss bzw. Aufrechterhalten notwendiger Verträge und 2.) werden nach dieser schwierigen Zeit die wenigsten Lust und Laune zum ausgiebigen Feiern haben (falls dies bis dahin überhaupt in einem so großen Rahmen erlaubt und möglich ist).

Die 50. Wiener-Neudorfer-Woche wird deshalb erst in der 2. Juni-Hälfte 2021 stattfinden. Ich verspreche Ihnen schon jetzt ein ganz großes Fest.

Noch viel länger ist die Tradition des Maifestes. Auch dieses fällt heuer dem Corona-Virus zum Opfer.

Aber all das ist ja wirklich nicht wichtig. Wichtig ist, dass wir alle gesund bleiben und nicht von den Auswirkungen dieses verdammten Virus betroffen sind oder werden.

Wo und wie kann Sozialhilfe beantragt werden?

Gerade jetzt überlegen sich einige, wo und wie sie zu dringend benötigten zusätzlichen finanziellen Zuwendungen kommen können.

Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (Sozialhilfe-Ausführungsgesetz) umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten

Jede Gemeinde liefert einen bestimmten Betrag (im Falle von Wiener Neudorf sind das mehrere Millionen € pro Jahr) für Sozialzwecke an das Land NÖ ab, das einen Teil davon den Bezirkshauptmannschaften für Sozialaushilfen zur Verfügung stellt. Die Sozialaushilfen müssen also bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und werden auch dort bearbeitet, ausbezahlt oder abgelehnt.

Es gibt Voraussetzungen: Darunter z.B.: kein oder ein zu geringes Einkommen, kein Vermögen, Hauptwohnsitz und dauernder Aufenthalt in NÖ. (zu dem man auch berechtigt ist). Weiters muss eine Arbeitswilligkeit vorliegen und ein Antrag samt Vorlagen ausgefüllt werden.

Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zur Sozialhilfe nach dem NÖ SAG auf der HomePage der Bezirkshauptmannschaft.

Wie kommen Sie zum Informationsblatt und vor allem zum Antrag?

Gehen Sie auf die HomePage der Bezirkshauptmannschaft: http://www.noe.gv.at/noe/moedling/bezirkshauptmannschaft_moedling.html Gehen Sie weiter zur Rubrik: Sozialinfo. Weiter zu: Sozialinfo NÖ. Klicken Sie bei den Leitthemen auf: Geld und materielle Lebensgrundlagen. Scrollen Sie weiter zu: Sozialhilfe.

Nun können Sie das oben beschriebene Informationsblatt durchlesen und kommen auch darunterstehend zum Antragsformular.

Dieses füllen Sie aus und reichen Sie dann am besten gleich mit den erforderlichen Beilagen bei der Bezirkshauptmannschaft ein. Sie können dieses aber natürlich auch gerne an das Gemeindeamt schicken und wir leiten es weiter. Das dauert dann allerdings etwas länger.

Wenn Sie unmittelbar überhaupt kein Geld mehr zur Verfügung haben, um Lebensmittel oder Hygieneartikel zu kaufen – und auch nicht zuwarten können, bis Ihr Antrag von der Bezirkshauptmannschaft bearbeitet wird -, dann wenden Sie sich bitte umgehend über das Gemeindeamt an mich.

Niemand wird in Wiener Neudorf delogiert!

Dieser Facebook-Beitrag der SPÖ hat einige irritiert und bereits zu Nachfragen geführt. Lassen Sie sich bitte nicht beunruhigen oder verunsichern: Derzeit wird niemand delogiert, wenn er/sie aus finanziellen und nachvollziehbaren Gründen die Miete nicht (oder nicht rechtzeitig) bezahlen kann – weder aus einer Privatwohnung (kein Gericht würde derzeit einem Antrag stattgeben) und schon gar nicht aus einer Gemeindewohnung.

In jedem Fall ist es ratsam, mit dem Vermieter/der Vermieterin in Kontakt zu treten und eine eventuelle Stundung zu besprechen. Ich denke, dass in der momentanen Situation alle gesprächsbereit sind, auch wenn möglicherweise private Vermieter auf die Mieteingänge angewiesen sein könnten.

Ich habe mit dem Obmann der SPÖ Wiener Neudorf gesprochen. Es handelt sich lt. Auskunft um eine übergreifende Aktion, die angeblich nicht auf Wiener Neudorf zugeschnitten war. Warum unsere Gemeinde derart prominent namentlich und bildlich vorkommt, verstehe ich dann zwar nicht.