Wo und wie kann Sozialhilfe beantragt werden?

Gerade jetzt überlegen sich einige, wo und wie sie zu dringend benötigten zusätzlichen finanziellen Zuwendungen kommen können.

Die Sozialhilfe nach dem NÖ SAG (Sozialhilfe-Ausführungsgesetz) umfasst Leistungen zur Unterstützung des allgemeinen Lebensunterhalts und zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können und diesen auch nicht von anderen Personen und Einrichtungen erhalten

Jede Gemeinde liefert einen bestimmten Betrag (im Falle von Wiener Neudorf sind das mehrere Millionen € pro Jahr) für Sozialzwecke an das Land NÖ ab, das einen Teil davon den Bezirkshauptmannschaften für Sozialaushilfen zur Verfügung stellt. Die Sozialaushilfen müssen also bei der Bezirkshauptmannschaft beantragt werden und werden auch dort bearbeitet, ausbezahlt oder abgelehnt.

Es gibt Voraussetzungen: Darunter z.B.: kein oder ein zu geringes Einkommen, kein Vermögen, Hauptwohnsitz und dauernder Aufenthalt in NÖ. (zu dem man auch berechtigt ist). Weiters muss eine Arbeitswilligkeit vorliegen und ein Antrag samt Vorlagen ausgefüllt werden.

Nähere Informationen finden Sie im Informationsblatt zur Sozialhilfe nach dem NÖ SAG auf der HomePage der Bezirkshauptmannschaft.

Wie kommen Sie zum Informationsblatt und vor allem zum Antrag?

Gehen Sie auf die HomePage der Bezirkshauptmannschaft: http://www.noe.gv.at/noe/moedling/bezirkshauptmannschaft_moedling.html Gehen Sie weiter zur Rubrik: Sozialinfo. Weiter zu: Sozialinfo NÖ. Klicken Sie bei den Leitthemen auf: Geld und materielle Lebensgrundlagen. Scrollen Sie weiter zu: Sozialhilfe.

Nun können Sie das oben beschriebene Informationsblatt durchlesen und kommen auch darunterstehend zum Antragsformular.

Dieses füllen Sie aus und reichen Sie dann am besten gleich mit den erforderlichen Beilagen bei der Bezirkshauptmannschaft ein. Sie können dieses aber natürlich auch gerne an das Gemeindeamt schicken und wir leiten es weiter. Das dauert dann allerdings etwas länger.

Wenn Sie unmittelbar überhaupt kein Geld mehr zur Verfügung haben, um Lebensmittel oder Hygieneartikel zu kaufen – und auch nicht zuwarten können, bis Ihr Antrag von der Bezirkshauptmannschaft bearbeitet wird -, dann wenden Sie sich bitte umgehend über das Gemeindeamt an mich.