
In der Samstag-Ausgabe der Kronen-Zeitung wird dem Wiener Neudorfer Bräustüberl „WieNeuBräu“ unterstellt, die Corona-Maßnahmen missachtet zu haben. Und über weitere angebliche auffällige Vorgehensweisen wird berichtet.
Den Artikel nachlesen können Sie unter: https://www.krone.at/2376096
Der Besitzer von WieNeuBräu hat untenstehende Stellungnahme an die Kronen-Zeitung geschickt und ist gespannt, ob es zu einer Berichtigung kommt.
Ich selbst bin nicht bei dem Vorfall dabei gewesen. Aber nachdem ich selbst bereits „Opfer“ von Kronen-Zeitungsartikeln war, weil irgendein Redakteur einen falschen Hinweis (zumeist von der Opposition) ungeprüft übernommen hat, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Berichtigung von WieNeuBräu stimmt.
Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion!
Als direkt Betroffener dieses Artikels sehe ich mich gezwungen, dazu Stellung zu nehmen.Es sind so viele Unwahrheiten in diesem Artikel, daß es mich wundert, wieso so etwas ungeprüft veröffentlicht wird! Es handelte sich um einen Ab Hof Verkauf der WieNeuBräu Microbrauerei wie jeden Freitag, der Gastrobetrieb war gar nicht offen, d.h. es wurden keine offenen Getränke oder Speisen angeboten. (Im Artikel war vom Wirt die Rede)Es wurden lediglich Bierproben für die Kaufentscheidung (es gibt bei uns viele Biersorten und auch Cider) hergegeben. Die Abgabe von Kostproben ist erlaubt. Da das Wetter schön war, wurde die Verkostung in den Aussenbereich verlegt und dort auch auf den erforderlichen Abstand geachtet. Die beobachteten Verkoster waren 2 Paare, die sich außerdem vor dem Treffen getestet haben. Dieses Missverständnis hat dann anscheinend die Polizeikontrolle hervorgerufen. Ich habe mit den Beamten gesprochen und es gab bis auf kleine Verbesserungshinweise keine Probleme. Es gab keine Alkoholisierten und keine Passanten wurden angepöbelt. Ich habe nur im Nachhinein gehört, dass sich der Verfasser oder Fotograph diese Artikels den Unmut eines Gastes zugezogen hat, da er trotz Aufforderungen das Fotografieren von Privatpersonen zu unterlassen, sich nicht einsichtig gezeigt hat. (§ 201a StGB). Kann sein, dass dieser aus Rache oder Sensationslust diese Zeilen des Artikels verfasst hat. Es ist in dem Artikel auch nicht ersichtlich, wer ihn verfasst hat, das gibt zu Denken! Wir sind ein Betrieb, der seit unserer Öffnung 2015 ums Überleben kämpft, und der Ab-Hofverkauf ist die einzige Einnahmequelle in dieser Situation. Das sollte man sich überlegen und bei solchen Publikationen genauer recherchieren, bevor man bodenständige Betriebe anschwärzt. Ich glaube, dass es auch für die Qualität einer Zeitung gut wäre.
Mit freundlichen Grüßen Ing. Helmut Dobritzhofer Microbrauerei e.U. Parkstrasse 35 2351 Wiener Neudorf M:



