Die Bühne steht bereits, der Sitzplan ist fertig. Die letzten Details werden noch in dieser Woche besprochen. Am 18. Juli geht es los! An den jeweiligen Samstagen wird der Rathauspark zwischen 18.00 Uhr und 23.00 Uhr abgesperrt und nur für die angemeldeten Zuschauer geöffnet sein.
Über drei Monate steht der Veranstaltungsbetrieb in Wiener Neudorf nunmehr still. Für einen Ort, der das Prädikat „Kulturgemeinde“ trägt, ist das sehr schmerzlich.
Gemeinsam mit der Kulturabteilung der Gemeindeverwaltung, dem zuständigen Kulturreferenten Nikolaus Patoschka (UFO) und der Vorsitzenden des Kulturausschusses Gabriela Janschka (Liste ÖVP) habe ich ein Konzept ausgearbeitet, das bereits in den Sommermonaten wieder Kulturveranstaltungen ermöglicht.
Unter dem Motto „Kultur im Park“ wird es ab Mitte Juli bis Ende August an allen Samstagen ab 19:30 Uhr im Rathauspark Veranstaltungen mit freiem Eintritt unter freiem Himmel geben. Jedoch sind Zählkarten erforderlich, die Sie im Bürgerservice des Gemeindeamtes ab Anfang Juli erhalten. Ab dem Einlass um 18:00 Uhr wollen wir Ihnen auch Kulinarisches anbieten. Diesbezüglich sind wir noch mit unseren Gastronomiebetrieben in Verhandlung. Wir beginnen am Samstag, den 18. Juli mit einer Opernaufführung der Passion Artists (Die Entführung aus dem Serail – W.A.Mozart) und enden am 29. August mit Austro-Pop. Dazwischen wird es eine breite Palette von Rock & Roll (Andy Lee Lang), Jazz, Pop bis Klassik geben. Das genaue Programm entnehmen Sie dem Juli-Mitteilungsblatt, einem eigenen Flugblatt (das an alle Wiener Neudorfer Haushalte gehen wird) und ab kommender Woche natürlich der Gemeinde-Home-Page. Es sind noch ein paar Details abzuklären. Dann werde ich auch über meinen Blog genauer informieren.
Es wird Platz für knapp 60 Heurigengarnituren sein. Gruppen bis zu 6 Personen haben an einer Garnitur Platz. Einzelpersonen bzw. Einzelpaare werden wir so platzieren, dass die erforderlichen Abstandsregeln eingehalten werden können.
In dieser Woche können mehrere Volksbegehren unterschrieben werden. Ich möchte Sie besonders auf das Klimavolksbegehren, das ich soeben unterstützt habe, aufmerksam machen.
Unterschrieben kann es an folgenden Tagen im Gemeindeamt werden:
Montag, 22. Juni und Mittwoch, 24. Juni: von 8.00 bis 20.00 Uhr.
Dienstag, 23. Juni, Donnerstag, 25. Juni, Freitag, 26. Juni, Samstag 27. Juni und Montag, 29. Juni: von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:
Wir spüren die Auswirkungen der Klimakrise schon jetzt/ Unsere Gletscher verschwinden, unsere Äcker und Wälder vertrocknen, die Hitze belastet uns alle. Wir müssen Österreich vor drohenden Milliardenkosten, Artensterben und Gesundheitsgefahren bewahren. Unsere Kinder verdienen eine lebenswerte Heimat. Darum fordern wir (verfassungs-)gesetzliche Änderungen, die Klimaschutz auf allen Ebenen ermöglichen und leistbar machen.
Im Detail bedeutet das:
1. Zukunft ermöglichen: Recht auf Klimaschutz in die Verfassung!
Mittlerweile zählen die Klimakrise und ihre Folgen durch die Versäumnisse der Klimapolitik weltweit zu den größten Gefahren für die Menschheit. Dabei liegen in einer mutigen Klimawende nicht nur eine lebenswertere und gesündere Zukunft, sondern auch zehntausende zukunftsfähige Arbeitsplätze. Mit einer ökosozialen Steuerreform kann eine steuerliche Entlastung der Bevölkerung gelingen und klimaschädigendes Handeln reduziert werden. Gleichzeitig stellen der Ausbau und die Förderung von erneuerbaren Energien und öffentlichen Verkehrsmitteln sicher, dass sich alle für eine klimafreundliche Lebensweise entscheiden können und nicht nur wenige, die es sich leisten können.
Gefordert wird:
• Ein Recht auf Klimaschutz in der Verfassung
In einem Klimaschutzgesetz soll das Grundrecht auf Klimaschutz verfassungsrechtlich festgeschrieben werden. Um uns eine nachhaltige Zukunft zu sichern, muss Österreich die Reduktion der Emissionen im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen gewährleisten und Klimaschutz bei allen Regelungs- vorhaben bedenken. Damit dieses grundlegende Recht auch eingefordert werden kann und langfristig festgelegt wird, ist es in der Verfassung zu verankern.
Mit fossilen Brennstoffen heizen wir die Klimakrise an. Die Verbrennung von Öl, Kohle und Gas muss ein Ende haben, wenn auch die kommenden Generationen einen lebenswerten Planeten vorfinden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen und die Erwärmung im Sinne des Pariser Klimaschutzabkommens auf 1,5°C zu beschränken, steht Österreich ein begrenztes CO2-Budget zur Verfügung. Da dieses Budget nicht überschritten werden darf, soll es verbindlich gemacht werden.
Gefordert wird:
• Ein verbindliches, wissenschaftlich fundiertes CO2-Budget im Klimaschutzgesetz
In Einklang mit dem CO2-Budget soll ein Reduktionspfad gesetzlich festgelegt werden, bei dem Österreich sich verpflichtet, die Emissionen bis 2030 mindestens zu halbieren und bis 2040 national klimaneutral zu werden. Bund und Länder sind im Sinne des Grundrechts auf Klimaschutz verpflichtet, in ihrem Einflussbereich und im Rahmen ihrer Kompetenzen die Emissionen zu reduzieren und die Einhaltung des Reduktionspfades zu gewährleisten.
Im Klimaschutzgesetz soll zusätzlich ein korrespondierendes Maßnahmenpaket festgeschrieben werden, das die Einhaltung des Reduktionspfades erlaubt. Außerdem soll ein ausreichendes jährliches Investitionsbudget bis 2040 zur Finanzierung des obigen Maßnahmenpakets festgelegt, sowie auch für die Länder beschlossen werden.
Die Einhaltung des CO2-Budgets muss auch jährlich offengelegt und von einer unabhängigen Instanz geprüft werden.
Gefordert wird:
• Einen Klimacheck bestehender und neuer klimarelevanter Gesetze und Verordnungen
Ein unabhängiger Klimadienst soll ab sofort alle neuen Gesetze und Verordnungen vor Beschluss auf ihre Klimaverträglichkeit prüfen. Zusätzlich soll ein Klimacheck aller bestehender klimarelevanter Gesetze durchgeführt und die Empfehlungen laufend in das Klima-Maßnahmenpaket eingearbeitet werden.
Klimaschädigendes Handeln soll reduziert werden und muss daher den Preis haben, den es auch für die Gesellschaft hat. Für die Höhe und Ausgestaltung des langfristig steigenden Preises sollen deshalb wissenschaftliche Vorschläge herangezogen werden, um Kostenwahrheit und einen Lenkungseffekt zu garantieren. Den Verbrauchern und Unternehmen sollen so die Kosten für die verursachten Klimafolgen durch ein deutliches Preissignal mitgeteilt werden. Gleichzeitig soll klimafreundliches Handeln günstiger und somit klimafreundliche Energie, Mobilität etc. leistbar für alle werden.
Derzeit besteht für klimaschädigendes Handeln nicht nur keine Kostenwahrheit, sondern es fließen auch viele Förderungen (Subventionen) in klimaschädigende Wirtschafts- und Handelsweisen.
Gefordert wird:
• Den vollständigen Abbau klimaschädigender Subventionen
Die Milliarden, die jetzt in klimaschädliche Subventionen fließen (z.B. Dieselprivileg, Dienstwagenprivileg, fehlende Besteuerung Flugverkehr) und die Einnahmen aus einer ökosozialen Steuerreform sollen dazu verwendet werden, Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen durch einen Klimabonus zu entlasten und den Faktor Arbeit geringer zu besteuern. Andererseits soll das Geld zweckgebunden in nachhaltige Infrastruktur, Energie und Verkehr investiert und diese für alle zugänglich gemacht werden. Damit dies gelingen kann, soll auch die Ausgestaltung und Implementierung klimafreundlicher und regionaler Wertschöpfungsketten gezielt gefördert werden. Diese Lenkungsmaßnahmen kommen langfristig allen zugute und setzen Anreize für Gesellschaft und Wirtschaft, nachhaltige Lösungen zu finden und umzusetzen.
4. Zukunft gestalten: Mobilität und Energie nachhaltig machen!
Eine konsequente und naturverträgliche Mobilitäts- und Energiewende muss forciert werden, wenn wir unsere Zukunft sichern wollen. Es muss allen Menschen möglich sein, nachhaltig zu leben. Deshalb soll in ein gut ausgebautes, breit leistbares öffentliches Nah- und Fernverkehrsnetz und leistbare, regionale erneuerbare Energie für alle investiert werden.
Mobilität: Emissionsfreie Mobilität braucht viele Lösungen: den Ausbau und die Vergünstigung des öffentlichen Verkehrs, klimafreundliche Fortbewegungsmittel und leistbare Alternativen für alle Regio- nen. Hier gibt es sehr viele unterschiedliche Konzepte. Viele Regionen können gut öffentlich angebunden werden – hier muss es zu einem Ausbau des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs kommen. Gleichzeitig
müssen klimafreundliche Fortbewegungsmittel auch zur ersten logischen Wahl für alle werden, d.h. mit leistbaren Preisen und in dichten Intervallen getaktet. Dort wo kein Zug oder Bus hinkommt, muss es andere bedarfsorientierte Lösungen geben: z.B. Carsharing, Rufbusse, oder auch Rad oder E-Bikes für die letzten Kilometer. Es muss schlussendlich allen Menschen möglich gemacht werden, klimafreundlich unterwegs zu sein.
Gefordert wird (nach schweizerischem Vorbild):
• Eine flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität
Energie (Strom & Wärme): Um den Energiesektor nachhaltig und naturverträglich zu gestalten, muss der Energieverbrauch zurückgeschraubt, die Energieeffizienz erhöht und der verbleibende Energiebe- darf vollständig aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Eine saubere, lokale Energieversorgung in Österreich sorgt für Wertschöpfung in den Regionen, sichert Unabhängigkeit und generiert langfristige Arbeitsplätze.
• Eine garantierte Finanzierung der Energiewende
Statt der bisherigen Stop-and-Go Politik samt auslaufender Fördertöpfe braucht es langfristig verfügbare und ausreichende Mittel für den Umstieg auf saubere Energie. Wie bei der Mobilität, muss erneuerbare, regionale Energie für alle Menschen nutz- und leistbar sein.
Für den Ausstieg aus der fossilen Vergangenheit braucht es vor allem massive Investitionen in klimafreundli- che Alternativen (Sanierungsförderung, Öl-Kessel Tausch, Ausbau und Verbilligung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs etc.) während klimaschädigende Anreize beendet werden müssen. Hier soll gezielt gefördert und investiert sowie ordnungspolitische Maßnahmen gesetzt werden. Eine richtig ausgestaltete Energie- und Ver- kehrswende macht ein klimafreundliches Leben für alle möglich und fördert eine zukunftsfähige Wirtschaft.
Die konkreten Ausformungen der Maßnahmen sollen im Zuge eines transparenten, partizipativen Prozes- ses entwickelt werden, der von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Kommission begleitet wird. Die BürgerInnen sollen bei der Ausgestaltung eine zentrale Rolle (z.B. in Form von BürgerInnenräten) ein- nehmen. Das soll gewährleisten, dass Maßnahmen entwickelt werden, die gleichzeitig den Klimaschutz vorantreiben und niemanden zurücklassen.
Fast könnte man glauben, dass sich alles nur um dieses Gewässer dreht!
Seit Wochen besteht eine meiner Hauptaufgaben darin, erboste E-Mail- bzw. Telefonanfragen von auswärtigen Personen (vorwiegend Wiener/-innen) und Medien zu beantworten. Servus-TV hat mich letzten Sonntag zu einer Live-Diskussion eingeladen. Auch die Volksanwaltschaft hat sich bereits angesagt. Die Landesregierung fordert mittlerweile eine Erklärung von mir.
Thema: Die Zugangsbeschränkungen zum Kahrteich in Wiener Neudorf! Es wäre eine Frechheit und Schande, dass heuer nur Wiener Neudorfer/-innen auf das Gelände dürfen – Corona hin oder her – Abstandsregeln hin oder her. Das wäre eine inakzeptable Ungleichbehandlung. Punktum!
Irgendwie gewinne ich den Eindruck, dass die negativen Auswirkungen der Corona-Krise nur darin bestehen, dass es – eigentlich aus logischen Gründen – geänderte Zugangsregelungen zu unserem Gemeindeteich gibt und eigentlich: geben muss!
Draußen gehen Firmen zugrunde. Hunderttausende Arbeitslose, Hunderttausende in Kurzarbeit. Es benötigt Milliarden-Hilfspakete auf Bundesebene und Millionen-Investitionspakete auf Gemeindeebene, um das Werkl halbwegs in Schuss zu halten. Es gibt Menschen, Unternehmungen und auch Gemeinden (auch wenn Wiener Neudorf nicht dazugehört) die nicht mehr wissen, wie es finanziell weitergeht. Kein Redakteur hat mich bislang zu diesen Themen befragt. Das interessiert niemand. Offenbar interessiert aber alle, warum nur Wiener Neudorfer/-innen in das Gemeindeteichgelände dürfen und wann ich endlich daran denke, diese Schande und Ungleichbehandlung zu beenden.
Also wenn das wirklich eines der tatsächlichen Hauptprobleme im Zusammenhang mit den Corona-Virus-Auswirkungen ist, dann haben wir eigentlich eh keine Probleme. Da fragt man sich unweigerlich: Geht’s no? Zumindest ich frage mich das.
Und: Ja! Ich gebe es zu! Es ist eine Ungleichbehandlung. Aber deren gibt es viele – und keinen kümmerts. Die einen erkranken am Corona-Virus, andere nicht! Das ist überhaupt eine unerhörte gesundheitliche Ungleichbehandlung des Virus! Der eine muss in Kurzarbeit, der andere nicht! Ungleichbehandlung! Der eine bekommt eine Gemeindewohnung, der andere nicht! Ungleichbehandlung! Der eine hat Nierensteine (so wie ich gerade), der andere nicht! Ich empfinde das überhaupt als die größte Ungleichbehandlung der Natur! Ich bekomme kein Wiener Parkpickerl, weil ich kein Wiener bin! Ungleichbehandlung!
Den Medien und der Volksanwaltschaft ist das alles wurscht. Aber eh klar, es dreht sich ja eigentlich alles nur um eines: Um den Gemeindeteich in Wiener Neudorf. Im Mittelalter hätten wir alle wohl geglaubt, Wiener Neudorf ist der Nabel und der Mittelpunkt der Scheibe der Welt. Da muss man als Bürgermeister dieses Ortes höllisch aufpassen, um auf dem Boden zu bleiben und nicht größenwahnsinnig zu werden!!!
Das sogenannte „Klosterareal“ in Wiener Neudorf hat eine neue Sehenswürdigkeit.
Zur Geschichte: Gräfin Ida Hahn-Hahn hatte in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts die Idee, weibliche Sträflinge unter die Aufsicht von Klosterfrauen zu stellen. 1853 wurde diese Idee umgesetzt. Die Kongregation der Schwestern vom Guten Hirten wurden dazu ausgewählt, bekamen das frühere fürsterzbischöfliche Sommerschloss in Wiener Neudorf und sollten gleichzeitig ein Kloster und ein Gefängnis betreiben.
Da die bisherigen Gebäude eher ungeeignet waren, wurde 1856 mit der Errichtung der neuen Strafanstalt, der „k.k. Weiberstrafanstalt Wiener Neudorf“begonnen. Finanziell wurde das Vorhaben sogar von Kaiser Franz Joseph I. durch eine großzügige Spende aus der Klassenlotterie unterstützt.
Nach dem Anschluss Österreichs an das Dritte Reich wurde das Gefängnis aufgelassen und die Häftlinge gruppenweise abtransportiert. Was danach mit ihnen geschah, ist unbekannt. Jugendliche Zwänglinge durften vorerst bleiben.
Ab dem 19. März 1940 zog eine Polizeischule ein und ab 1942 ein Wehrmachtsspital. Im Februar 1945 wurde die Anlage durch einen Bombenangriff schwer beschädigt und kurz danach von der sowjetischen Besatzungsmacht in Beschlag genommen. Als die Besatzungssoldaten im April 1949 das Areal überraschend verließen, starteten die Schwestern vom Guten Hirten einen Neubeginn. Ein Kindergarten öffnete seine Pforten, danach ein Kinderheim für 100 „Sozialwaisen“, genauso wie eine Sonderschule. Ab 1951 bestand dann eine Bundeslehranstalt für schwer erziehbare Mädchen mit angeschlossenem Mädchenheim. In diesem Zuge wurde ein Freibad errichtet, das ab den 70er Jahren immer mehr verfallen und verwildert ist. 2003 habe ich dieses revitalisieren und zu einem Biotop umgestalten lassen.
Ganz glücklich war ich jedoch mit dem Ergebnis nicht, so habe ich voriges Jahr den Wirtschaftshof gebeten, sich Gedanken zu machen.
Seit einigen Tagen ist das Ergebnis sichtbar und vor allem: erlebbar.
Wiener Neudorf hat ab sofort eine neue Sehenswürdigkeit. Wenn Sie in der Nähe des Klosterareals sind, dann schauen Sie unbedingt vorbei, genießen Sie die Plattform und lassen Sie Ihre Seele baumeln.
Auf die Mitarbeiter des Wirtschaftshofes kann Wiener Neudorf mit Fug und Recht stolz sein.
Heuer ist weniger los, auf den Liegewiesen und im Wasser!
Aufgrund der geltenden Verordnungen, Erlässe, Empfehlungen und Rahmenbedingungen können derzeit – wie schon öfter erläutert und erklärt – statt der gewohnten 2.000 Personen nur 600 auf das Kahrteichgelände. Das hat dazu geführt, dass der Kahrteich derzeit nur für Wiener Neudorfer/-innen geöffnet ist. Tageskarten gibt es genauso wenig, wie den gewohnten freien Eintritt ab 18.00 Uhr.
Ein wirkliches Badewochenende hatten wir seit der Eröffnung am 1. Juni aber noch nicht, mit Ausnahme von einigen schönen, heißen Sommertagen. Der befürchtete Stau beim Eingang ist dadurch bislang ausgeblieben. Es ist ruhiger am Kahrteich. Diejenigen, mit denen ich bei einem Lokalaugenschein am vergangenen Samstag gesprochen habe, genießen das.
Auch die Schwimminsel ist von den Abstandsregeln betroffen!
Und auch für den Kahrteich bedeutet das heurige Jahr bislang eine wichtige Erholung. Nachdem der Teich keinen natürlichen Zufluss hat und nur durch das Grundwasser gespeist wird, schaffen wir eine gute Wasserqualität nur mit technischer Hilfe, die wir uns viel Geld kosten lassen. Ohne die Tiefenbelüftungsanlage (TIBEAN) hätte der Kahrteich längst nicht mehr diese guten Werte. Die für heuer geringere Gästeanzahl wird einen Beitrag dazu leisten, dass sich der Kahrteich noch mehr von den Verunreinigungen durch den Menschen (Sonnenöle, etc.) erholen wird.
Auch wenn wir Menschen vom Corona-Virus sehr betroffen sind und mir viele Nicht- Wiener-Neudorfer/-innen gram sind, weil sie heuer nicht auf das Gelände dürfen, für den Kahrteich ist die Situation ein wahrer Segen.
Fahrradabstellplatz statt bisheriger Autoparkplatz beim Eingangsbereich!
In Wiener Neudorf gibt es 4 Krabbelstubengruppen, 15 Gruppen in drei Kindergärten, 7 Hortgruppen, 4 Ganztagesklassen (neben den „normalen“ Klassen) in der Volksschule, eine der größten Musikschulen des Landes. Darüber hinaus unterstützen wir den IZIBIZI-Kindergarten im IZ-Süd. Insgesamt werden in unseren Kinderbetreuungseinrichtungen fast 1.000 Kinder betreut.
Auch wenn es beispielsweise „Landeskindergarten“ heißt, die anfallenden Kosten trägt die Gemeinde – mit Ausnahme der Personalkosten für die Gruppenleiterinnen. Nicht alle Kosten, denn einen Teil tragen die Eltern, durch Betreuungsgelder, Essensgelder oder Bastelbeiträge.
Wir versuchen diese finanzielle Belastung für die Familien so gering wie möglich zu halten. Würden wir alle Kosten weiterverrechnen, dann müssten wir je nach Kinderbetreuungseinrichtung zwischen € 3.500,- und € 4.500,- pro Jahr und Kind mehr verlangen.
Das werden wir selbstverständlich nicht tun. Da sind sich im übrigen alle politischen Fraktionen einig. Die Gemeinde Wiener Neudorf hat glücklicherweise die finanzielle Kraft, diese Unterstützung auch nachhaltig zusichern zu können, auch wenn wir derzeit durch die Coronavirus-Situation auf der einen Seite mehr Ausgaben und auf der anderen Seite weniger Einnahmen haben.
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