
Die Aussagen, die von Land und Bund kommen, sind schon „leiwand“. Das Land verspricht mehr Plätze in den Landeskindergärten. Das bedingt Neu- oder Zubauten. Aber schon der Name „Landeskindergarten“ ist irreführend. Das Grundstück, das Gebäude, die Inneneinrichtung, sämtliche Energiekosten etc. und das Personal (bis auf die Pädagogen) muss die Gemeinde zur Verfügung stellen. Das kostet eine Gemeinde mehrere Millionen in der Entstehung und Hunderttausende in der jährlichen Erhaltung. Dafür brauchen die allermeisten Gemeinden Kredite. Dafür gibt es Förderungen, die derzeit nicht einmal die Zinsen für die dafür benötigten Kredite decken. Es braucht also höhere Förderungen. Die Botschaft höre ich deshalb gerne, dass höhere Zuschüsse bzw. Förderungen überlegt werden. Das Land verspricht zudem eine bessere Ferienbetreuung, gewährt aber ihren Landesmitarbeiter (Pädagogen) weiterhin 6 Wochen am Stück im Sommer Urlaub – frei nach dem Motto: „Gemeinden, dawirgst euch„! Für uns bedeutet das, dass die Kindergartenleiterinnen und ihre Gruppenleiterinnen (das sind die Landesbediensteten) – 18 an der Zahl – 6 Wochen im Sommer im wohlverdienten Urlaub sind, die Gemeinden aber für die durchgehende Betreuung sorgen müssen.
Der Herr Bundeskanzler wiederum ersucht die Gemeinden, auf Gebührenanpassungen zu verzichten. Das ist natürlich ein interessanter populistischer Ansatz, den die Bevölkerung mit Sicherheit gerne hört. Die Kosten für die Gemeinden steigen durch die Inflation, durch die Gehaltserhöhungen, durch die Zinserhöhungen und durch Preissteigerungen in allen Bereichen. Der finanzielle Spielraum aller Gemeinden, falls überhaupt vorhanden, ist nur mehr ein ganz ganz kleiner. Wenn die Gemeinden nun auch auf Gebührenerhöhungen oder – wie in unserem Fall – Gebührenanpassungen verzichten, dann geht sich das Budget hinten und vorne nicht mehr aus. Und außerdem agieren Gemeinden dann ungesetzlich. Denn lt. Gesetz müssen die sogenannten Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Wasserversorgung, Wasserentsorgung, Müll, Hausverwaltung) immer ausgeglichen bilanzieren. Wenn die Gebühren (also die Einnahmen) gleich bleiben sollen, aber die Ausgaben um etwa 10 % steigen, dann geht sich das nicht mehr aus und eine Gemeindeführung würde ungesetzlich handeln. Die einzige Möglichkeit ist, dass irgendein Dritter (z.B. Land, Bund) diesen Einnahmenentfall finanziell abdeckt. Danach schaut es derzeit nicht aus. Aber eine andere Möglichkeit, sprich einen Plan B gibt es nicht. Also frei nach unserer Landeshauptfrau: Her mit dem Zaster, her mit der Marie – Herr Finanzminister!


