(In der Statistik gilt auch diese Grünfläche als verbaut und versiegelt, obwohl sie das nicht ist!)
Immer wieder steht die Verbauung in der Kritik – und damit die jeweilige Gemeinde. Es ist ein immer wiederkehrender Versuch den Gemeinderäten die Raumordnungskompetenz wegzunehmen und auf Landes- bzw. Bundesebene zu verschieben. Ich hege da die größten Zweifel und Bedenken. Statistiken zeigen, dass in Österreich täglich mehr als 10 Hektar Fläche verbaut bzw. versiegelt werden, also mehr als 100.000 Quadratmeter. Diese Statistik ist insoferne falsch, als dass bei Inanspruchnahme die gesamten betreffenden Grundstücksflächen als verbaut bzw. versiegelt gelten. Also hat jemand eine Bauland-Grundstücksfläche von 800 Quadratmetern und errichtet ein 150 Quadratmeter Haus, dann gelten die kompletten 800 Quadratmeter als verbaut und versiegelt, egal was auf den Restflächen passiert. Deshalb fallen auch reine Gartenflächen (wie im Bild oben) in die Versiegelungsstatistik.
Das schaut natürlich in Summe, über ganz Österreich gesehen, gewaltig und anders aus, als es der Realität entspricht.
Natürlich werden in ganz Österreich sehr viele Brachflächen genützt und verbaut – mit Sicherheit zu viel. Aber nicht nur wir in Wiener Neudorf nehmen Verbauungsdichten, oft zum Leidwesen von Grundstückseigentümern, zurück. Viele Grundstücke haben nur eine Verbauungsmöglichkeit von 30, 35 %. Es gibt auch auf größeren Flächen beschränkte Möglichkeiten, Wohneinheiten zu errichten. Aber das alles muss im Rahmen von Gesetzen und Verordnungen – und oft auch durch monatelange Verhandlungen – stattfinden. Man kann als Gemeinderat nicht einfach Bauland mir-nichts-dir-nichts in unverbaubares Gebiet umwidmen. Es hat zwar niemand ein Recht auf eine bestimmte Widmung oder die Beibehaltung einer Widmung, aber dann fallen entsprechende Ausgleichszahlungen an, die sich Gemeinden schlichtweg nicht leisten können. Der Wert von Baugrundstücken beispielsweise in Wiener Neudorf bewegt sich zwischen € 600,- € 1.000,- pro Quadratmeter (Tendenz steigend). Da kommen Gemeinden, sollten sie an Rückwidmungen denken, sehr rasch an ihre finanziellen Grenzen.
Seit gestern liegt unser neuer Raumordnungsplan-Entwurf im Bauamt des Gemeindeamtes während der nächsten 6 Wochen zu den Öffnungszeiten auf, der in erster Linie den „Altort“ betrifft. Wir haben uns die darin enthaltenen Änderungen nicht leicht gemacht. Da stecken mehr als 2 Jahre intensive Arbeit, intensive Gespräche, intensive Abstimmungen und Abklärungen dahinter. Ende des Jahres (rechtzeitig vor Ablauf der derzeit geltenden Bausperre) werden wir dann den zweiten Teil des Änderungs-Entwurfes veröffentlichen.
In Ihrem Post behaupten Sie, dass bei Inanspruchnahme die gesamten betreffenden Grundstücksflächen als verbaut bzw. versiegelt gelten.
Ein Blick auf die homepage des Umweltbundesamtes zeigt, dass das so nicht stimmt. Der in den Medien oftmals zitierte Flächenfraß in Österreich (täglich mehr als 10 Hektar Fläche) bezieht sich auf die Flächeninanspruchnahme (FI) – nicht jedoch auf die Versiegelung. Bei der FI sind Gärten mit dabei (werden ja oft einer landwirtschaftlichen Nutzung entzogen), bei der Versiegelung werden jedoch Gärten nicht mitgezählt. 2021 wurden etwa 50% der in Anspruch genommenen Flächen (FI) versiegelt.
https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/boden/flaecheninanspruchnahme