Die 3 G’s auch in Wiener Neudorf: Getestet, Geimpft, Genesen!

Die 3 G’s gelten auch am Kahrteich.

Jetzt geht es endlich wieder los. Wir dürfen unsere Freunde und Bekannten wieder sehen. Wir dürfen wieder einen Gastronomiebetrieb besuchen. Wir dürfen ein Hotelzimmer (dort wo möglich) buchen. Wir dürfen wieder an Kulturveranstaltungen teilnehmen. Wir dürfen wieder Sport in den Vereinsräumlichkeiten sowohl im Innen- als auch Außenbereich ausüben. Wir dürfen auch wieder Freibäder oder Teiche nutzen. Aber das alles nicht so wie früher. Die FFPs-Maske, Abstandhalten und besondere Hygienevorschriften gehören dazu – und vor allem ein Nachweis, dass man bezüglich COVID-19 entweder getestet, geimpft oder genesen ist.

Was wird also benötigt?

  • Antigen-Test in einer Teststraße bzw. befugten Stelle (Arzt, Apotheke …) Gültigkeit 48 Stunden (inkl. Name und Uhrzeit) ODER,
  • Antigen-Test zur Eigenanwendung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem Gültigkeit 24 Stunden (inkl. Name und Uhrzeit) ODER,
  • PCR-Test Gültigkeit 72 Stunden (inkl. Name und Uhrzeit) ODER,
  • Nachweis 1. oder 2. COVID-Impfung (inkl. Name und Datum) – unter Beachtung der Fristen ODER,
  • Antikörpertest (Laborbefund) nicht älter als 3 Monate ODER,
  • ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene SARS-CoV-2-Infektion

Für Kinder unter 10 Jahre entfällt dieser Nachweis. Für Kinder über 10 Jahre gilt der Testnachweis, der in den Schulen (ab Mittelschule bzw. Gymnasium) gemacht wird, bzw. eine Bestätigung über eine eventuelle Genesung.

Für den Besuch des Kahrteiches ist zusätzlich eine gültige Neudorf-Card mit aufgeladener Teichfunktion notwendig. Stellen Sie sich auf etwas längere Wartezeiten beim Eingang ein, weil meine Kollegen vor Eintritt lückenlos kontrollieren müssen. Das ist auch der Grund, warum der südliche Nebeneingang (Drehkreuz) geschlossen bleibt, weil dort eine Kontrolle nicht möglich ist.

Das ist der Stand von heute. Nachdem sich die Maßnahmen und Bedingungen laufend ändern, ersuche ich Sie sich immer wieder über die Gemeinde-HomePage zu informieren bzw. erfahren Sie Änderungen auch über die Medien.

118 Gedanken zu „Die 3 G’s auch in Wiener Neudorf: Getestet, Geimpft, Genesen!

  1. Eva

    Verstehe natürlich, dass sie sich an die Vorgaben halten müssen. Trotzdem will ich anmerken wie mühsam das ist für Nichtgeimpfte! Spontan zum Kahrteich fahren, wird dann mühsam (Vorplanen geht nicht immer und ist ja auch vom Wetter abhängig- Wetterbericht im Netzt ist auch nicht immer verlässlich). Ergo > ich muss zuerst in die Teststrasse muss oder Termin in der Apotheke für Antigentest. Welche Tests sind da gemeint? „Antigen-Test zur Eigenanwendung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem Gültigkeit 24 Stunden (inkl. Name und Uhrzeit),“ sind das die Gurgeltest? Schätze mal die Selbsttest aus der Apotheke gelten da nicht, richtig?

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Wie geschrieben, gelten alle Selbsttests, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst sind und für die man eine behördliche Benachrichtung erhält.

      1. Eva

        Können sie das BITTE präzessieren? Hab die Ages angerufen..die haben dazu keine Auskunft.Die wissen nicht welche Tests das sein sollen und rieten mir den Bürgermeister zu fragen. Sind es Gurgeltests (die dauern ja 48 Stunden) oder die aus der Apotheke wo man sich selbst zu Hause testet, ferig in 15-20 Minuten > doch wo gibts da eine behördliche Datenverarbeitung? Danke im voraus.?

        1. Paul

          Das würde mich auch interessieren. Man findet die Info weder im Netz und auch ich habs bei AGES versucht. „Diese Info haben wir noch nicht“

        2. Herbert Janschka Artikelautor

          Ich habe Ihnen den Text geschrieben, wie er wortwörtlich in der Verordnung steht. Die Abnahme des Tests darf nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen und Sie brauchen eine Bestätigung über eine ordnungsgemäße Durchführung des Selbsttests und ein negatives Testat – entweder am Handy oder ausgedruckt.

          1. Eva

            Danke! Es ist ja nett wenn die Bundesregierung ein Verordnung rausgibt -Trotzdem ist nicht geklärt, mit welchen Selbsttests (die kostenlosen aus der Apotheke?) das über die Bühne geht.. Welche homepage ist für die Registrierung und Überprüfung? Läuft es über ein Formular oder Code und Foto vom Ergebnis senden oder wie?

            1. Herbert Janschka Artikelautor

              Es geht um einen Selbsttest, der von einer dazu befugen Stelle kontrolliert und ausgewertet wird. Ob es da eine Aufstellung gibt, weiß ich nicht. Ich persönlich habe noch nie einen Selbsttest gemacht, aber mir wurde beispielsweise berichtet, dass man sich während des Gurgel-Selbsttests mit dem Handy filmt und diese Aufnahmen dann mit dem Test zur Auswertung weiterleitet. Die angesprochene Apotheke wird Ihnen diesbezüglich ausführlich Auskunft geben können.

    2. Udo Märtins

      Diese ganzen unnötigen Fragen !Gehts doch einfach Impfen dann ist der Kahrteich Besuch nicht „mühsam „ oder Ihr bleibt daheim ,so einfach ist das !!!

      1. Herbert Janschka Artikelautor

        So kann man dieses Thema auch auf den Punkt bringen.Aber natürlich sind Fragen und der Austausch von Meinungen gewünscht.

        1. Anna

          Herr Janschka: Finde ich nicht besonders fair von ihnen. Aktuelle Zahlen:
          14,25% vollimmunisiert * (1.073.377)
          39,37% mind. eine Dosis erhalten * (2.965.230)
          DISKRIMINIERUNG gegen Nicht-Geimpfte ist nicht gerade empathisch oder? Vor allem da viele nichts dafür können, dass noch kein Termin da ist!

          1. Herbert Janschka

            Ich verstehe Sie ja, aber ich kann nichts für die Verordnung. Ich muss sie als Bürgermeister vollziehen. Ich bin auch noch nicht geimpft, also muss ich mich vor einem gewollten Teich- oder Restaurantbesuch testen lassen. Oder ich gehe nicht zum Teich oder nicht zum Heurigen.

        2. Peter M.

          Ihr Ernst??? Ich zB „darf“ nicht impfen, weil das Risiko zu gross ist (schwerer Allergiker)…Aussage von 6 Ärzten! Viele trauen sich noch nicht, viele haben noch keinen Termin + andere Gründe. Sie als Bürgermeister sollten Aussagen die Diskriminierung enthalten vermeiden. Bin sehr enttäuscht über so eine Ansage, auch die von unserem Udo Märtins, der so wieso immer auf Klugsch…. macht!!!!!

          1. Herbert Janschka

            Ich wollte weder jemand beleidigen noch diskriminieren. Wenn sich jemand – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen lässt oder nicht geimpft werden kann, dann gibt es nur die Möglichkeit von Testungen. Eine andere Möglichkeit (außer man ist bereits genesen) gibt es leider nicht.

            Ich bin auch noch nicht geimpft, glücklicherweise auch noch nicht erkrankt und damit nicht genesen, also bleibt auch mir derzeit nur die Variante „Testen“, wenn ich das Teichgelände, ein Restaurant oder einen Friseursalon oder ….. besuchen möchte. Mir ist bewusst, dass es vielen so ergeht. In ein paar Wochen wird die Situation für die allermeisten von uns mit Sicherheit anders ausschauen.

            1. Paul

              Es geht darum, dass sie diesen idiotischen Kommentar von Udo Märtins beigepflichtet haben „Gehts doch einfach Impfen dann ist der Kahrteich Besuch nicht „mühsam „ oder Ihr bleibt daheim ,so einfach ist das !!!“ Das ist für viele verletzend.

          2. Mustermann

            Dann sollten Sie nicht herumsudern sondern sich freuen dass sich viele andere Menschen impfen lassen und dadurch insbesondere auch Sie schützen. Und ich denke es ist auch in Ihrem Interesse dass Sie geschützt werden, sei es durch Abstand oder dadurch das andere nichtgeimpfte (sei es freiwillig oder unfreiwillig) eben testen gehen müssen bevor sie bestimmten Freizeitaktivitäten nachgehen.

            1. Paul

              Musterschwurbler: Woher haben sie die „Fakten“ dass Geimpfte nicht infektiös sind? Aus einem Science Fiction Comic? Es sollten auch Geimpfte einen Eintrittstest brauchen, da die Impfung nicht die Infektion verhindert, sondern insbesondere die Erkrankung (was auch noch nicht beweisen ist). Deshalb ist es möglich, dass vollständig Geimpfte sich infizieren (was durch einen Test nachgewiesen werden könnte), keine Symptome ausbilden und dann möglicherweise das Virus auch weitergeben würden.

            2. Udo Märtins

              Mein Kommentar sollte weder böse noch verletzend rüberkommen !Aber Fakt ist ohne die drei G gibt es nirgends wo einen Eintritt !
              Alle die sich so aufregen,regt Ihr Euch auch so auf weil Ihr beim Friseur,Kosmetik,Heurige ,Restaurant ect ect einen der 3 G braucht ?

        3. Paul

          Janschka und Märtins: Das ist ja wirklich Diskiminierung auf höchster Ebene! Und sowas nennt sich Bürgermeister? Wir könnten sie für so eine Aussage melden! Genieren sie sich, beide!

          1. Herbert Janschka

            Es tut mir leid Herr Paul, es gibt derzeit nur die Möglichkeit sich impfen oder testen zu lassen – oder gewisse Einrichtungen nicht zu besuchen. (außer man ist bereits von der Krankheit genesen). Wir können jetzt lange Zeit dafür oder dagegen argumentieren. Es wird sich an dieser Tatsache des Verordnungstextes nichts ändern. Ich habe den Text nicht geschrieben, aber die Gemeinde muss derartige Verordnungen umsetzen. Das hat mit Diskriminierung nichts zu tun.

        4. Wiener Neudorfer

          Lieber Her Janschka!

          Das Sie derartig vertrottelte, hetzerische, faschistische und diskriminierende Wortmeldungen auch noch gutheißen, enttäuscht mich doch ein wenig!

          Wie weit geht ihr Politdarsteller (Sie zähle ich nach wie vor nicht dazu!) in eurem Machtrausch noch?

          Wie lange soll das Theater noch weiter gehen?!

          Ohne belastbare Fakten?
          Mitte Mai verschwinden diese Viren (Grippe, Corona, Rhino, Adeno usw.) jedes Jahr von SELBER!

          Wie können Sie sich erlauben, vorallem als Bürgermeister (weil Ihre Privatmeinung zählt hier nicht), Impfungen, die per Notverordnung zugelassen wurden, als Allheilmittel anzupreisen?

          Wo doch auch hier die Erkenntnislage immer mehr kippt!

          Wirksamkeit?
          3 Monate?
          6 Monate?
          9 Monate?
          12 Monate?

          Immunisierung? – Wiederansteckung?
          Weitere Infektiosität?

          Trauen Sie sich (zu), dafür Verantwortung zu übernehmen?
          Ebenso wie unsere Herren Ärzte?

          Dieses Framing auch beim Kahrteich anzubringen, ist grenzwertig.
          Auch die Gemeinde Wiener Neudorf wird, wenn das so bleibt, mit einer Fülle von Anzeigen zu kämpfen haben, es reicht einfach.

          1. Paul

            Richtig! Ich stimme ihnen in jedem Punkt zu! Ich bin entsetzt über diese Maßnahmen. Dann sollten auch Geimpfte einen Eintrittstest brauchen da die Impfung nicht die Infektion verhindert, sondern insbesondere die Erkrankung (was auch noch zu bezweifeln ist). Deshalb ist es möglich, dass vollständig Geimpfte sich infizieren (was durch einen Test nachgewiesen werden könnte), keine Symptome ausbilden und dann möglicherweise das Virus auch weitergeben würden. Bei Indoorbereiche ist ja vielleicht noch zu „akzeptieren“ doch am Kahrteich sind wir outdoor und haben Abstandsregel! Dann müsste man ja jeden Outdoorbereich wo sich Menschen sammeln (Kinderspielplatz, Hundezone, Schlosspark usw usw mit Eintrittstests versorgen. SCHWACHSINN PUR UND DISKRIMINIEREND!!!!

          2. Herbert Janschka

            Noch einmal zur Klarstellung: In Pandemiezeiten erfolgt eine derartige Verordnung durch das Gesundheitsministerium. Länder und Gemeinden haben diese umzusetzen. Es muss doch klar sein, dass nicht jeder Dorfbürgermeister überlegen und entscheiden kann, ob er eine Verordnung oder ein Gesetz umsetzt oder nicht. Diese Regeln gelten in ganz Österreich und damit auch in Wiener Neudorf. Kann schon sein, dass jemand irgendein Gesetz oder irgendeine Verordnung nicht passt – aber dann bitte richten Sie Ihre Kritik und Ihre Anwürfe dorthin, wo die Gesetze und Verordnungen beschlossen werden.

        5. Klaus Weber

          Herr Janschka! Wie bescheuert ist das denn? Sie unterstützen so einen unqualifizierten Kommentar? Bin schockiert und sauer. Wie meine Vorredner (Wiener Neudorfer mit Fakten!) bin ich entsetzt über diese Art von Diskriminierung. Ich werde das melden. Das verletzt Menschenrechte!

          1. Herbert Janschka

            Wenn Sie die Verordnung für bescheuert halten, dann müssen Sie sich an das Gesundheitsministerium wenden. Jede Gemeinde und jeder Bürgermeister muss Gesetze und Verordnungen selbstverständlich umsetzen. Wir leben in keinem Willkürland. Ich habe mir den Text selbstverständlich genau durchgelesen und kann allerdings nicht nachvollziehen, was darin menschenrechtsverletzend wäre.

            1. Eva

              Menschenverletzend war nur, dass sie Udo Märtins dämlichen Kommentar unterstützt haben. Das sollten sie einsehen. Danke

            1. Mustermann

              Ich mische mich ein wo ich möchte. Aber Sie können mich ja gerne auch „melden“ oder sich z.B. bei Ihrer Mama ausheulen. Viel Spaß!

            2. Anna

              Na Wahnsinn, jetzt kommt der MUSTERMANN Proll mit geistesgestörten Nonsens. Gut gekontert Musterfrau 😉 hahaha – er heult gerade selbst bei seiner Mami, also einfach ignorieren 😉

      2. Anna

        Udo NEIN! Keine unnötigen Fragen! Werden Nicht-Geimpfte jetzt etwa schon diskriminiert von dir oder anderen? Schon mal drüber nach gedacht, das viele einen Grund dafür haben? Abgesehen davon warten noch sehr viele auf Termine!!!!! Also spiel dich hier nicht so auf.

    3. Sabine Joham

      Doch Selbsttest aus der Apotheke machen und über www selbstest.at registrieren.Es gibt ein Video wie genau es funktioniert

  2. Jutta

    Also das mit dem Teich finde ich auch sehr mühsam, vor allem wenn ich nur eine Länge schwimmen möchte und wieder gehe?

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Aber so sind die Vorgaben, an die wir uns alle halten müssen.

  3. Paul

    Oh Mann, das ist doch im Freien mit Abstandsregel! Letztes Jahr war es super gemütlich (Vor allem unter der Woche sehr wenig Auslastung!) und es dürfen ja eh nur Wiener Neudorfer rein! Ernsthaft notwendig????? jedesmal testen gehen????? Die Koordination wird mehr als mühsam und stressig, da ja dann auch die Apo’s und Teststraßen ihre Grenzen erreichen, weil das Freitesten doch für die meisten Aktivitäten gilt. Ist das eine Vorgabe der Regierung oder kann das jeder Bürgermeister selbst entscheiden?

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Nein, eine Pandemie obliegt immer den Verordnungen einer Bundesregierung. Da kann nicht jeder Bürgermeister das machen, was er gerade möchte.

  4. Becci

    Ernst jetzt? OUTDOOR MIT ABSTANDSREGEL und trotzdem Eintrittstest? Bin erschüttert.

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      So steht es in der beschlossenen Verordnung. Wir müssen uns vor Ort daran halten.

  5. Nora Casari

    Eintritt nur mit Karte? Keine Tagesgäste? Habe ich das so richtig verstanden?

    Vorschlag: Um den Gästen den Eintritt zu erleichtern, wie wäre es Tests beim Kahrteich Eingang anzubieten?
    Spontane Kahrteich Besuche z.b nach der Arbeit um 18 Uhr sind sonst unmöglich, weil keine Teststrasse um diese Uhrzeit offen hat.

    1. Eva

      @Nora Ja doch ich schätze mal, dass da die Ressourcen fehlen…und man müsst 15 – 20 Minuten warten. Dort ist zwar direkt zum testen „2355 Wr. Neudorf, IZ-NÖ, Zentrum B11, Straße 3
      Team santé Apotheke Wieneu“ doch die werden mit Terminen voll ausgelastet sein, schätze ich. Es gibt laut der Teststrassenliste nur 2 die bis 19Uhr offen haben, aber halt weit weg! Bin echt schockiert über so eine Verordnung im Freien und wo eh Abstand halten vorgeschrieben ist!

      1. Nora

        Ich würde das als Zusatzangebot anbieten. Alle die schon einen Test mithaben, können ja gleich durchgehen. Letztes Jahr standen beim Eingang übrigens 2 Security Leute, die sich zu Tode gelangweilt haben und 10 bis 15 Minuten anstellen muss man sich bei der Teststrasse auch. Wenn ich nach 18 Uhr aber zu einer Teststrasse die weiter weg ist fahren muss, dann zahlt es sich gar nicht mehr aus nachher noch Baden zu gehen, wenn der Teich um 20 Uhr schließt.

    2. Herbert Janschka Artikelautor

      Es wird weder Tageskarten noch eine Teststation vor Ort geben.

  6. Gerhard Klöbl

    Die Lösung für alle Feiglinge, die anonym wieder einmal nur kritisieren und sudern können, anstatt sich zu freuen, dass das normale Leben schön langsam wieder zurück kommt:

    => zur IMPFUNG gehen

    Schönen Sommer und gesund bleiben

    1. Eva

      Was läuft bei ihnen falsch? Es gibt nicht nur Impfgegner. Es gibt viele die sich noch unsicher sind oder auch Angst aufgrund der „unausgereiften Studien“(und das hat jede Berechtigung!!!!! Das sind KEINE Feiglinge!!!!) UND (!!!!!) die jenigen, die noch keinen Termin bekommen, weil sie zu jung sind und/oder keine Risikogruppe.

    2. Becci

      Gerhard Klöbl. Nicht Geimpfte als Feiglinge zu betiteln ist eine Frechheit! Und nicht vergessen: Auch geimpfte sollten einen Test machen, da die Impfung nicht die Infektion verhindert, sondern insbesondere die Erkrankung. Deshalb ist es möglich, dass vollständig Geimpfte sich infizieren (was durch einen Test nachgewiesen werden könnte), keine Symptome ausbilden und dann möglicherweise das Virus auch weitergeben würden.

      1. Gerhard Klöbl

        Mit Feiglinge meinte ich nicht die Nichgeimpften, sondern die anonymen Suderer

          1. Herbert Janschka Artikelautor

            Ich ersuche alle meinen Blog nicht zu persönlichen Angriffen zu verwenden. Je mehr sich testen und in weiterer Folge impfen lassen, umso rascher können wir zu einer gewissen Normalität zurückkehren. Es ist aber auch okay, sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht impfen oder testen zu lassen. Aber genauso okay ist es dann, wenn man gewisse Einrichtungen nicht nützen kann und darf.

    3. Samantha B.

      Auch ihr Kommentar ist beleidigend! „=> zur IMPFUNG gehen“ Lesen sie meinen etwas längeren Kommentar und denken sie darüber nach.

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Als „geimpft“ gilt man ab dem 22. Tag nach dem 1. Stich, wobei dieser nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf.

      1. Herbert Janschka Artikelautor

        Nachschlag: Bei einem Impfstoff, bei dem nur 1 Impfstich reicht (Johnson und Johnson) ist die Vollimmunisierung für 9 Monate schon nach der ersten Impfung gegeben, weil es ja keinen zweiten Stich gibt.

  7. Anni

    Da ich (geimpft) zum Teich weder mein Handy (damit Zugriff auf elga/elektr. Impfpass), noch meinen Impfpass (Beleg für Impfung) mitnehmen möchte:
    reicht als Nachweis auch eine Papierkopie des Impfpasses? Oder gibt es sonst noch eine Nachweis-Möglichkeit?

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Sie benötigen einen nachvollziehbaren Nachweis – egal ob per Handy oder per Papier.

  8. Nik

    Sehr geehrter Hr. Janschka, lassen Sie sich nicht ärgern, die Maßnahmen sind umzusetzen und haben in vielen anderen Bereichen schlimmere Auswirkungen. Schade, als Wiener muss ich auch heuer auf den sensationellen Kahrteich verzichten, ich hoffe auf kommendes Jahr. Beste Grüße

  9. Angelika

    Jede Regelung die dazu führt, dass die hier postenden „Querdenker“ nicht zum Kahrteich dürfen ist nur zu begrüßen. Weiter so!

    1. Wiener Neudorfer

      Liebe Angelika!

      Der nächste Blockwart meldet sich!

      Erklären Sie bitte den Ausdruck „Querdenker“.
      Kommt jetzt dann bald der Spruch: „Kauft nicht bei Querdenkern und Ungeimpften ein!“?

      Mir kommt das kalte Grausen!

        1. Wiener Neudorfer

          Warum traurig?

          Weil mit solchen Verhaltensweisen damals schier unglaubliche Verbrechen begangen wurden, darf man sie heute nicht „vergleichend“ erwähnen?

          „Querdenker“ sollen nicht mehr zum Kahrteich dürfen?

          Merken Sie nicht, wo unsere Gesellschaft JETZT schon gelandet ist?

          „Anonyme Suderer“ sind Feiglinge……….
          Mir wurde schon einmal angeraten, doch Wiener Neudorf zu verlassen……..

          Und nein, das ist kein Vergleich!
          Das ist eine Beobachtung!

          Liebe Grüße!

      1. Anna

        Angelika: GNADE! Wieder so ein beleidigender Kommentar der diskriminiert. Querdenker? Dann sind sie aber ein Schlafdenker, ein Schlafschaf! Wir nennen uns nicht Querdenker, sondern einfach DENKER mit einer gesunden Portion Zweifel, die mehr als berechtigt ist. Verstanden? Schlafen sie weiter und träumen sie von 100% Wahrheit und beweisbare Fakten (hahhahha) der Maßnahmen. MÄHHHHHHH

    2. Nadia

      Angelika gegen welche Wand rennen sie jeden Morgen? Kommt dann noch das wir Aluhüte tragen und zu viel Adrenochrom trinken???? Hier gehts nicht um hardcore Querdenker oder Verschwörungsschwurbler, sondern um gesunden Menschenverstand Dinge zu hinterfragen, abseits vom Mainstream zu recherchieren (!!) und Zweifel zu bekunden, was jedermanns Recht ist! Mit niedrigem IQ hinterfagt man halt nicht und lässt alles kommentarlos über sich ergehen, obwohl es in vielen Bereichen nicht gerade schlüssig und logisch ist! Gott sei Dank gibt es KLUGE Menschen, die hinterfragen und die Maßnahmen der Regierung die nicht immer auf Fakten beruhen (oder Fakten die unlogisch sind, da es wieder Gegenfakten gibt) nicht mit eingezogenem Schwanz hinnehmen. Wenn sie ihr Infos aus der Kronenzeitung beziehen oder nur ORF schauen, selber schuld!

    3. Eva

      Angelika in nur 1 1/2 Zeilen so viel Blödsinn zu schreiben, ist ne Leistung! Wir DÜRFEN sehr wohl zum Kahrteich und werden das auch tun. Also aufpassen, wenn sie uns dort sehen: Tragen sie einen Schutzanzug und Gasmaske und halten sie 100km Abstand, denn als Ungeimpfte sind wir ja Aussätzige und hochgradig gefährlich im Freien/Outdoor!

    1. Neslan

      Ernsthaft? Ist Erich Berger ihr Klarname? Wenn ja gibts dafür eine Anzeige!

    2. Samantha B.

      WOOOOW ich würde an ihrer Stelle einen Psychiater aufsuchen. Das ist keine Beleidigung sondern meine Meinung!

      1. Samantha B.

        Mein Kommentar gilt für Erich „Berger“…nur um Missverständnisse zu vermeiden Neslan 😉

  10. Gitta Mesiner

    Lieber Herbert Janschka! Würden sie bitte solche beleidigenden und asozialen Kommentare wie von Udo Märins, Gerhard Klöbl, Erich Berger und Angelika löschen oder zumindest diese Personen ermahnen, mit dieser Hetzerei/Hexenverfolgung gegen Nicht-Geimpfte aufzuhören! Ansonsten zweifle ich an ihrem Urteilsvermögen und Loyalität für freie Meinung ihrer Bürger. Danke!

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Sorry, aber ich werde mit Sicherheit hier nicht die Zensurbehörde spielen, gerade weil mir die freie Meinungsäußerung wichtig ist. Bei diesem Thema gibt es offenbar verschiedene Meinungen, die wir gegenseitig aushalten müssen. Wichtig ist, dass Kommentare nicht in Beleidigungen und Respektlosigkeit abdriften. Dessen ungeachtet sehe ich mich nicht in der Kompetenz – auch wenn es sich um einen persönlichen Blog handelt – dass ich Kommentare, die nicht meine Meinung widerspiegeln, lösche oder Verfasser ermahne. Es wird auch niemand verfolgt – und wie bei den früheren Hexenverfolgungen ermordet. Es muss okay sein, wenn sich jemand – aus welchen Gründen auch immer – weder impfen noch testen lässt. Aber es ist genauso okay, dass diejenigen gewisse Möglichkeiten des gesellschaftlichen Lebens dann nicht in Anspruch nehmen können. Das muss jede/r für sich selbst entscheiden. Ich habe mich dafür entschieden, mich regelmäßig testen zu lassen und den erstmöglichen Impftermin zu buchen, weil ich für mich entschieden habe, dass das für meine Gesundheit und die Gesundheit meiner Familie, meiner Freunde, meiner Bekannten – und überhaupt – das beste ist. Und auch, weil ich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchte, weil ich wieder verreisen möchte, weil ich wieder in ein Restaurant gehen möchte, weil ich wieder im Kahrteich schwimmen möchte. Andere werden für sich entscheiden, dass es für sie die bessere und stimmigere Alternative ist, sich nicht impfen oder testen zu lassen, und lieber auf gewisse Dinge zu verzichten. Das kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber ich akzeptiere es.

      1. Samantha B.

        Wissen sie wie mir das vorkommt: Nur als Beispiel: Wie die verschiedenen sexuellen Orientierungen, gegen die seit tausenden von Jahren gewettert wurde/teilweise leider immer noch wird.
        Es wird sicher einen Teil der Weltbevölkerung geben, die sich auf welchem Grund auch immer NICHT impfen lassen (für mich persönlich hat es seine Berechtigung!) Und es fängt schon hier klein an: Man wird „angefriffen“…..Ich muss niemand erzählen, wie es dann weiter geht. Nicht-Geimpft müssen sich dann verstecken und lügen um Spott, Ärger, Moralpredigten, Beleidigungen oder sogar Ärgerem zu entfliehen. Familie und Freunde ziehen sich vielleicht zurück.
        Nicht genug, dass sie diverse Einschränkungen haben im Leben, sondern auch Angst vor Angriffen (verbal oder sogar körperlich). Ergo > diejenigen sind dann entweder gezwungen zu lügen oder sie OUTEN sich und müssen ständig mit Konfrontationen und Diskussionen leben! ES GIBT KEINEN IMPFZWANG…cool, doch die Folgen davon (abgesehen von den Einschränkungen) sind Ausgrenzungen aus der mit Vorurteilen behafteten Gesellschaft.

        Dazu kommt noch (mein Vergleich) das zB Menschen aus der LGBT Community niemanden damit weh tun und trotzdem seit tausenden Jahren aufs Derbste verachtet und angegriffen wurden/werden! Nicht-Geimpft haben den zusätzlichen Nachteil, dass man ihnen vorwerfen könnte/kann egoistisch zu sein und andere damit gefährden. Und das weil einige vielleicht aufgrund gesundheitlicher Probleme die Impfung nicht vertragen und andere wie schon Wiener Neudorfer oben aufgezählt hat, einfach noch starke Zweifeln haben (oder auch Angst) dass diese Notimpfstoffe, die nicht wie üblich über mehrere Jahre entwickelt wurde und diversen Prüfungen und mehreren Studien unterzogen wurde, Langzeitschäden oder auch direkte Folgen haben können.

        ICH zb. bin noch nicht geimpft, weil meine Ärzte (teilweise auch Zweifler mit diesen übereilt am Markt geworfenen Impfstoffen) noch nicht sicher sind, ob es sinnvoll ist aufgrund meiner 2 Vorerkrankungen. Da müssen noch Tests gemacht werden und dann abgewogen werden, ob ich das Risiko eingehen will/soll. Ich bin noch nicht „alt“ also würde ich schon gerne sicher gehen, mein Leben noch viele Jahre ohne Langzeitschäden zu genießen. Vor ca. einem Monat hat mich ein älteres Nachbarpärchen „gefragt“ (es war eher eine mit Vorurteilen behaftete BEFRAGUNG) „Und Sind sie auch schon geimpft?“ Deren Blick war so extrem zu deuten („Wehe wenn nicht“) dass ich sagte „Nein noch nicht, hab noch keinen Termin, weil ich noch nicht zu der „älteren vorgezogenen Gruppe“ gehöre. Trotzdem erntete ich böse Blicke mit dem Vermerk „Na dann machen sie Druck, damit sie hier in der Gegend niemand gefährden“. Ich war fassungslos, aber bin es leid mich zu rechtfertigen oder zu diskutieren mit Sturköpfen.

        Wenn ich zusammen mit meinen Ärzten zu dem Ergebnis komme: NEIN ich trau mich nicht einen unausgereiften Impfstoff in meinen Körper jagen zu lassen und das dann natürlich mit immer wiederkehrenden Auffrischungen, wo man noch nicht mal weiß wie lange die Impfungen wirken und ob die Mutationen ALLE abgedeckt sind bzw noch weiter Mutation kommen und Forscher jetzt schon Probleme sehen mit der indischen Mutation B1.617, da diese Variante Antikörpern partiell entkommen kann.

        Die nächsten Monate und Jahre werden eine Herausforderung mit psychischem Druck für Nicht-Geimpfte! SPALTUNG vorhersehbar!

        1. Eva P.

          DANKE! Sehr guter sachlicher Beitrag. Richtig, Ungeimpfte gehören dann wahrscheinlich zu einer Randgruppe, die verurteilt werden. Dafür muss man dann ein neues Wort kreieren so wie bei Rassisten, Homophoben usw… Ja Spaltung ist ja jetzt schon Alltag und wird noch schlimmer werden. Sehr traurig.

          Anm. in eigener Sache: Ich werde ab jetzt bei meinem Namen „Eva“ ein P. dazu schreiben, da es hier noch eine Eva gibt und ich nicht mit der verwechselt werden will…ihr Kommentar war „Mal wieder der “übliche” Judenvergleich. Traurig….“

        2. Paul

          Du hast ja so Recht liebe Samantha. Dein Kommentar ist wirklich nachvollziehbar und sollte Ignoranten, die ohne zu hinterfragen andere diskriminieren, aus ihrem Tiefschlaf aufwecken!

  11. Franz Huber

    Die Meinungsfreiheit wird verteidigt indem die Löschung anderer Meinungen als der eigenen gefordert wird. Herrlich 🙂

    1. Gitta Meisner

      Wenn es wie hier Diskriminierung, Desinformation, Beleidigungen und Hetze gegen noch nicht Geimpft ist, dann JA !!!!!!!!!!!!!! Meinungsaustausch/diskutieren schaut anders aus!

    2. Samantha B.

      Zwischen Meinungsfreiheit und der Ignoranz und Vorverurteilung von Ungeimpften ohne Wissen der Gründe liegen Welten Herr „Huber“

  12. Angelika

    Liebe „Schlafschafe“!
    Wir sind klüger als alle anderen. Mit niedrigem IQ hinterfragt man halt nicht.
    Wir wollen keine Masken tragen.
    Wir wollen nicht testen gehen.
    Wir wollen nicht geimpft werden.
    Wir wollen trotzdem am normalen gesellschaftlichen Leben teilhaben und es ist uns egal, dass wir damit vielleicht die Gesundheit anderer Menschen gefährden.
    Wenn jemand nicht unserer Meinung ist, drohen wir mit „Meldungen“ oder Anzeigen und fordern Zensur.
    Liebe Grüße
    Ihre „Denker“.

    MÄHHHHHHH.

    1. Samantha B.

      Lies mal meinen etwas längern Kommentar. Deine Vorverurteilung ist nicht angebracht. Alle in eine Topf werfen? Wie ignorant bist du?

      1. Angelika

        Ich habe Ihren Kommentar gelesen.

        Sie können oder wollen (derzeit) nicht Impfen gehen. Ich auch nicht – und ich habe auch nicht vor in absehbarer Zeit impfen zu gehen. Das ist Ihr gutes Recht, das ist mein gutes Recht.

        Deshalb ist der Besuch mancher Freizeiteinrichtungen für uns nun etwas „mühsamer“.

        Nachdem ich auch am Kahrteich gelegentlich ein WC aufsuche und mich umziehen muss kann ich auch nicht ausschließen dass ich mich dort im Innenbereich ohne entsprechenden Abstand zusammen mit anderen Menschen aufhalte.

        Andere Menschen könnten (so wie Sie und ich und alle Kinder und Jugendlichen unter 16) ebenfalls nicht geimpft sein.

        Ich kann nicht ausschließen dass ich mich irgendwo anstecke und damit vielleicht auch andere ungeimpfte Personen anstecke. Deshalb muss und will (!) ich eben testen gehen (auch wenn das für mich vielleicht etwas „mühsam“ ist).

        Mir ist die Gesundheit meiner Mitmenschen wichtiger als meine Freizeitgestaltung (bzw. konkret eine kleine Einschränkung meiner Freizeitgestaltung durch „mühsames“ Testen) und würde das eigentlich auch von meinem Mitmenschen erwarten.

        Wenn das für Sie auch kein Thema ist müssen Sie sich von meinem Beitrag nicht angesprochen fühlen.

        1. Samantha B.

          Ich trage die Maske, ich lasse mich testen. Was mich extrem stört an ihrer Aussage ist, dass ei alle in einen Topf werfen! Viele Menschen die sich nicht impfen lassen, haben nichts gegen Maske oder Testung! Nachdenken bevor sie schreiben.

          1. Angelika

            Aber darum ging es hier doch.

            Hr. Bgm. Janschka hat einfach nur über die verschiedenen Möglichkeiten informiert, wie man auf Basis der gesetzlichen Lage (und aus meiner persönlichen Sicht auch auf Basis des gesunden Menschenverstands) derzeit den Kahrteich besuchen kann: „Getestet, Geimpft, Genesen“.

            Ich habe für mich mitgenommen: super, ich kann endlich wieder zum Kahrteich, muss dafür aber eben testen gehen. Ich habe mich als Nichtgeimpfte (ich würde sogar sagen: Impfgegner) weder angegriffen, ausgegrenzt noch beleidigt gefühlt.

            Eine andere Sache wäre es natürlich wenn der Zutritt nur noch für Geimpfte möglich wäre – da würde ich ausrasten.

            In den Kommentaren ist aber trotzdem sofort das große Jammern, Beschimpfen und Beleidigen losgegangen.

            Kerninhalt: diese Regelungen sind doch viel zu mühsam, eh unnötig etc. und am Ende sollen ja eh nur Nichtgeimpfte von der „bösen“ und „dummen“ Mehrheit diskriminiert werden.

            Meine persönliche Meinung: wenn jemand diese Regelungen nicht versteht oder sie nicht einhalten will, bin ich froh wenn diese Person nicht am Kahrteich ist und damit nicht nur meine und Ihre sondern auch die Gesundheit der anwesenden Kinder gefährdet – einfach nur deshalb weil er oder sie das Testen zu „mühsam“ findet.

            Dass das offensichtlich auf Ihren Fall überhaupt nicht zutrifft ist ja klar und ich verstehe ehrlich gesagt noch immer nicht warum Sie sich hier angesprochen fühlen.

            1. Samantha B.

              Nochmal: Sie haben alle Ungeimpfte in einen Topf geworfen (keine Masken, keine Testungen) und das ist nicht korrekt.
              Ich habe einen sehr großen Freundes/Bekanntenkreis und eine große Familie plus Arbeitskollegen. Darunter leider sehr viele, die diskriminiert werden, weil sie nicht impfen können/wollen und zB ein Befreiungsattest für die Maske haben.

              Ich trage die Maske obwohl ich jedesmal Atemnot bekomme (Asthma/COPD Mischung) und denke ich fall gleich um, es geht mir sehr schlecht bei jedem Einkauf….ich gehe nicht gemütlich durch den Supermarkt, sondern ich laufe fast und wenns bei der Kassa eine Schlange gibt die ansteht, bekomme ich Panik. Mein Lungenfacharzt riet mir dringend zu einem Attest für Maskenbefreiung, doch ich will mir die Diskussionen oder bösen Blicke oder Nörgelei im Supermarkt nicht antun. Genau das meinte ich mit Spaltung. Die Menschen sind teilweise so ignorant und im Tunnelblick gefangen, dass sie ohne nachdenken oder ohne vorher zu erfragen, einfach losnörgeln und diskriminieren. „Oh die trägt keine Maske…sicher ein Coronaleugner/Verschwörungstheoretiker mit gekauftem Attest und gefährdet unsere Gesundheit“ Und das haben auch sie gemacht mit ihrer Verallgemeinerung.

              Nachvollziehen kann ich die Verordnung bzgl. Kahrteich auch nicht, da die Anzahl ja wie letzten Sommer begrenzt ist, es die Abstandsregel gibt und im Freien stattfindet, wo das Risiko sehr gering ist, vor allem wenn man die Regeln bzgl husten, niesen oder Dauerplappern mit Fremden einhält! UND man darf auch nicht vergessen, dass der Test nur eine Momentaufnahme ist – sprich: Negatives Ergebnis schließt einen infektiösem Status Quo nicht aus.

              In Innenräumen finde ich es gut und auch sinnvoll, doch Outdoor eher suspekt. Egal, ich halte mich daran und teste vorher, da meine Meinung (die viele andere teilen) nicht zählt. Verordnung ist Verordnung PUNKT

  13. P. Huber

    All diese Kommentare am Beispiel „Kahrteich“ sind ein Spiegel unserer Zeit: Emotionale Rabulistik statt sachliche Argumente. Polaritäten um jeden Preis durchsetzten, statt vermittelnde Standpunkte suchen. Details und Nebensächlichkeiten zum Hauptthema machen statt den roten Faden verfolgen.
    Gäbe es ein Buch: „Wie verunmögliche ich eine Diskussion“, es stünde das alles drin.
    Ob Bundes- Landes oder Kommunalpolitik, ob Interviews oder Internet-Blogs.
    Wenn die Menschen iregdwann gelernt haben, dass es nur höchst selten ums Gewinnen geht, sind wir einen Schritt weiter.

  14. Eva P.

    Und weiter gehts: Betrifft Selbsttests mit Verifizierung von: testung .at und der HP mit der tollen Beschreibung https://notrufnoe.com/selbsttestung/?fbclid=IwAR1y-A3GF7uwh8BCDMNKntoBs0yejM4IIx2Wo0JY0-HbM3J5GB2XPkadHrQ

    Es gelten lt. Auskunft auch die Testkits der Apotheken vom Mai (ab Juni gibts ja dann 10 Stück/Monat) Es ist mir passiert und auch vielen anderen (einige haben es 3 – 5 versucht)! SMS Code bekommen, Test gemacht, Fotos hochgeladen, doch dann Fehlermeldung:
    Der Vorgang wurde abgebrochen

    Mögliche Fehlerursachen sind:

    Der Selbsttest ist älter als 24 Stunden
    Vorgang aus Sicherheitsgründen abgebrochen
    Kein übereinstimmender Verifizierungscode
    Der Fotoupload ist fehlgeschlagen

    Bin dezent gereizt! Tja so viel zu: Wir starten alle happy und mit erleichterten Selbsttestungen in die Welt der Öffnungsschritte ? Ich weiß ned ob ich lachen oder weinen soll.

  15. H von hier

    Ich verstehe diese künstliche Aufregung hier nicht:

    Wenn ich keinen Führerschein habe, darf ich nicht mit einem Auto fahren. Weiß jeder, akzeptiert jeder.
    Wenn ich keinen Fahrschein habe, darf ich nicht mit der Badner Bahn fahren. Weiß jeder, akzeptiert jeder.
    Wenn ich kein „G“ habe, darf ich nicht zum Kahrteich. Weiß nun auch jeder, doch wird ein riesen Tamtam daraus gemacht, als gäbe es keine anderen Möglichkeiten, seine Freizeit zu verbringen. Das muss man nicht verstehen.

  16. Inge

    WICHTIG !!!! Bzgl. testen vor JEDEM Besuch am schönen Kahrteich.

    Hier die neue Verordnung vom Sozialministerium (Stand 19.5.2021)

    Das Betreten von Freizeitbetrieben (z.B. Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Museumsbahnen, Tierparks, botanische Gärten) ist zwischen 5-22 Uhr erlaubt. Für jede Besucherin und jeden Besucher müssen 20m² zur Verfügung stehen. Für den Besuch gilt:
    Tragen einer FFP2-Maske (oder einer Maske mit gleich- bzw. höherwertigem Standard) in geschlossenen Räumen
    Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
    Kommt es in Freizeiteinrichtung zu länger andauerndem Kontakt zu anderen Personen ist zusätzlich die 3-G-Regel anzuwenden und ein Immunitätsnachweis vorzulegen. Dies gilt nicht für Betriebsstätten, an denen es zu einem Aufenthalt überwiegend im Freien kommt (z.B. Freibäder oder Tiergärten).
    (19.05.2021, 10:00)

    Der Kahrteich fällt doch somit unter „Freibäder/Aufenthalt vorwiegend im Freien“
    Bitte um Prüfung und gegebenfalls Änderung. DANKE

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

      1. MR

        Geschätzter Herr Janschka,
        Von wem genau haben Sie das überprüfen lassen? Die Regelung die Stand heute gilt, und an die Sie gebunden sind, wie Sie ja so schön bereits gefühlte 100 Mal in dem Thread von sich gegeben haben, sagt zu den 3G Regelungen genau eines:
        „Kunden bei denen davon auszugehen ist, dßa es zu einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen kommt, … einen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr vorweisen“ (§9 Abs. 5 COVID-19 Öffnungsverordnung wenn jemand nachlesen will.)
        Wenn ich zum Teich gehe habe ich mit niemandem eine länger andauernde Interaktion, davon ist also schon mal sicher nicht auszugehen. Und abgesehen von dieser exakt EINEN Regelung ist die 3G Regelung nicht gültig.
        Damit fehlt Ihnen JEDWEDE Verpflichtung diese Regelung einzufordern, und in Ermangelung einer Klarstellung derselben im Vertrag auch jedwedes Recht dazu, zumindest für Jahreskartenbesitzer. Sie spielen hier nicht nur Steigbügelhalter für einen neuerlichen Verfassungsbruch unserer Regierung, sondern werden gerade auch selbst Vertragsbrüchig.
        Wer immer Ihre Experten sind, sie hören offenbar auf die falschen.
        Beste Grüße

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

      2. Paul

        Herr Janschka von wem kommt denn der Auftrag? Sie, der ja hier immer wieder betont, sie müssen Verordnungen einhalten und tun das auch. Die einzige Stelle nach der sie sich richten MÜSSEN in einer Pandemiezeiten ist das Gesundheitsministerium. Ich darf sie zitieren
        „In Pandemiezeiten erfolgt eine derartige Verordnung durch das Gesundheitsministerium. Länder und Gemeinden haben diese umzusetzen. Es muss doch klar sein, dass nicht jeder Dorfbürgermeister überlegen und entscheiden kann, ob er eine Verordnung oder ein Gesetz umsetzt oder nicht. Diese Regeln gelten in ganz Österreich und damit auch in Wiener Neudorf.“

        https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Soziales-Leben.html#:~:text=Das%20Betreten%20von%20Freizeitbetrieben%20(%20z.B.,20%20m%C2%B2%20zur%20Verf%C3%BCgung%20stehen.

        Abschnitt Reglung Freizeiteinrichtungen:
        Dies gilt nicht für Betriebsstätten, an denen es zu einem Aufenthalt überwiegend im Freien kommt (z.B. Freibäder oder Tiergärten).

        Der Kahrteich ist ein „Freibad“ und da der Text vom 19.5. ist und bisher nicht geändert wurde, MÜSSEN sie ihre Testpflicht zum Eintreten SOFORT revedieren!

      3. Anton

        BGM Janschka, ich werde kommende Woche beim Gesundheitsministerium anrufen und fragen, ob sie deren Verordnung durchführen müssen. Ich hab ja gesehen, dass sie lieber Gleichklang mit den umliegenden Gemeinden verfahren werden.“Ein Rundruf unter den Gemeinden Biedermannsdorf und Laxenburg hat allerdings ergeben, dass diese Gemeinden mit ihren Teichen exakt so vorgehen wie Wiener Neudorf. Laxenburg hat dieses Prozedere nach Rücksprache mit der BH Mödling (Gesundheitsbehörde) aufgesetzt.“ Die BH Mödling ist nur eine Behörde und nicht das Ministerium!
        Wie auch schon Paul unten vermerkt hat, schreiben SIE (!!): “In Pandemiezeiten erfolgt eine derartige Verordnung durch das Gesundheitsministerium. Länder und Gemeinden haben diese umzusetzen. Es muss doch klar sein, dass nicht jeder Dorfbürgermeister überlegen und entscheiden kann, ob er eine Verordnung oder ein Gesetz umsetzt oder nicht. Diese Regeln gelten in ganz Österreich und damit auch in Wiener Neudorf.”
        Somit widerspricht sich das! Wir als Gemeinde wollen unser Recht und dieses Recht können sie nicht einfach beschneiden als „Dorfbürgermeister“ und sich an einer VERORDNUNG, die für ganz Österreich gilt, vorbei schummeln!

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

      4. Anna

        Ich schließe mich da an. Entweder oder – es gilt für ganz Österreich. Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Bürgermeister oder ein Gruppe von denen in einer Region einfach aus Willkür, irgendwelche eigenen Regeln aufstellt. Wir haben kein Cluster hier, das dies rechtfertigen würde. Und noch einmal, weil es so nicht gerechtfertigt ist: Der Kahrteich ist im Freien!!!!!! So gehts nicht Herr Janschka.

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

      5. Nadia und Christian

        NA DA HABEN WIR ES JA. Verordnung vom Gesundheitsministerium, die auch sie Herr Janschka einzuhalten haben. Genau dies predigen sie ja auch dauernd. Wenn sie sich nicht an eine Verordnung von höchster Stelle halten und ihre eigenen Spielchen treiben wollen mit angrenzenden Gemeinden, dann wird es Beschwerden geben und als Information an das Gesundheitsministerium weitergeleitet. Sie stehen nicht über dem Gesetz, über Verordnungen oder Rechte, die wir als Bürger haben.
        Wenn sie die bescheuerte Testpflicht (es ist Outdoor mit begrenzter Besucherzahl und Abstandsregel) für den Kahrteich nicht aufheben, werden wir dagegen vorgehen.
        Wir haben es satt mit den Beschneidungen unserer Rechte und das gilt auch für die Rechte, die sie uns jetzt trotz offizieller Verordnung wieder nehmen wollen.

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

          1. Nadia und Christian

            Hören sie bitte auf herum zu eiern mit immer derselben Antwort! Warum in Gottes Namen sagen sie uns nicht von welcher Behörde sie diesen „Auftrag“ haben? Welche Behörde ist in einer Pandemiezeit HÖHER GESTELLT als das Bundsministerium für GESUNDHEIT ?

            1. Herbert Janschka Artikelautor

              Warum versuchen Sie mich zu beleidigen? Bleiben Sie wie ich sachlich. Wir überprüfen beim Eingang die 3-G-Regel – solange bis diese Maßnahme aufgehoben wird. Ist ja auch kein Problem. Testen gehen – und dann ab zum Kahrteich.

      6. Familie Weber

        Uiiii na das nenne ich doch mal eine vernünftige Verordnung vom Ministerium für Soziales/Gesundheit. Ist ja auch, wie wir bereit angemerkt haben im Freien und nicht im geschlossenem Raum. Logo muß auch Wiener Neudorf und somit sie Herr BGM Janschka sich daran halten. Die Verordnung ist aktuell vom 19.5, also mit Start der Öffnung aller Freibäder und Teiche.
        Herr Janschka sie haben eine Auftrag für den Kahrteich die 3G Regel umzusetzen? Von wem denn? Von der Guppe „Wir machen was wir wollen und missachten die Verordnung“?
        So geht es sicher nicht. Sie werden sich an die eindeutig klar formulierte Anordnung des BM f Soziales/Gesundheit halten müssen – ich hoffe das ihnen bewußt?
        Ich und sicher auch viele andere, erwarten von ihnen, dass sie diese Änderung umgehend kommunizieren an ihre Bürger und kein Eintrittstest verlangt wird.
        Ich denke sie werden das tun, da es das Einzig Richtige ist (auch von der Gesetzeslage her)
        Wir wollen keinen Ausreden mehr, wir wollen, dass sie sich an eine Verordnung von oberster Stelle halten, die für GANZ Österreich gilt.

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

          1. Nadia und Christian

            Herr Janschka UND wieder haben sie die Frage NICHT beantwortet! Lesen und antworten! Warum in Gottes Namen sagen sie uns nicht von welcher Behörde sie diesen “Auftrag” haben? Welche Behörde ist in einer Pandemiezeit HÖHER GESTELLT als das Bundsministerium für GESUNDHEIT ? Was genau haben sie zu verbergen?

      7. Vera Knöll & Familie

        Selbstverständlich sind sie jetzt verpflichtet den Eintrittstest NICHT zu machen. Der einzige Auftrag der zählt ist vom Bundesministerium für Soziales und Gesundheit und diese Verordnung ist aktuell. Da gibt es auch nicht zu diskutieren. 3G- Regel für alles andere, aber nicht für den Kahrteich. Steht deutlich in der Verordnung. Sogar in Tiergärten gilt das, obwohl dort mehr los ist und die menschen dort ständig in Bewegung sind und aneinander vorbeigehen oder mehrere bei einem Gehege stehen usw. Am Kahrteich liegen oder sitzen ihre Bürger und schwimmen. Die Sachlage und die Verodnung ist DEUTLICH. Wir erwarten kommende Woche ihre Publizierung, dass dort NICHT getestet wird.

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

        2. Herbert Janschka Artikelautor

          Damit das auch klar ist: Dort wird auch nicht getestet. Dort, wird das Testergebnis kontrolliert.

      8. Anton

        So das Gesundheitsministerium hat mir bestätigt, dass die 3G Regel NICHT für Freibäder oder Gemeindeteiche gilt, wie es am 19.5. 2021 dort im Abschnitt Freizeit auch festgelegt wurde! ALSO KEIN EINTRITTSTEST!
        https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Soziales-Leben.html#:~:text=Das%20Betreten%20von%20Freizeitbetrieben%20(%20z.B.,20%20m%C2%B2%20zur%20Verf%C3%BCgung%20stehen.

        Abschnitt Reglung Freizeiteinrichtungen:
        Dies gilt nicht für Betriebsstätten, an denen es zu einem Aufenthalt überwiegend im Freien kommt (z.B. Freibäder oder Tiergärten).

        Sie hatten Recht „Noch einmal zur Klarstellung: In Pandemiezeiten erfolgt eine derartige Verordnung durch das Gesundheitsministerium. Länder und Gemeinden haben diese umzusetzen. Es muss doch klar sein, dass nicht jeder Dorfbürgermeister überlegen und entscheiden kann, ob er eine Verordnung oder ein Gesetz umsetzt oder nicht. Diese Regeln gelten in ganz Österreich und damit auch in Wiener Neudorf. Kann schon sein, dass jemand irgendein Gesetz oder irgendeine Verordnung nicht passt – aber dann bitte richten Sie Ihre Kritik und Ihre Anwürfe dorthin, wo die Gesetze und Verordnungen beschlossen werden.“

        BITTE UM ÄNDERUNG UND MITTEILUNG AN IHRE BÜRGER! Danke

        1. Anton

          Sorry der obige link funtioniert nicht:

          https://www.sozialministerium.at/
          Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus
          Haeufig-gestellte-Fragen
          FAQ-Soziales-Leben:

          „Welche Regelungen gelten für Freizeiteinrichtungen?Inhalt zuklappen
          Das Betreten von Freizeitbetrieben (z.B. Vergnügungsparks, Bäder, Tanzschulen, Wettbüros, Museumsbahnen, Tierparks, botanische Gärten) ist zwischen 5-22 Uhr erlaubt. Für jede Besucherin und jeden Besucher müssen 20m² zur Verfügung stehen. Für den Besuch gilt:

          Tragen einer FFP2-Maske (oder einer Maske mit gleich- bzw. höherwertigem Standard) in geschlossenen Räumen
          Mindestabstand von zwei Metern zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
          Kommt es in Freizeiteinrichtung zu länger andauerndem Kontakt zu anderen Personen ist zusätzlich die 3-G-Regel anzuwenden und ein Immunitätsnachweis vorzulegen. Dies gilt nicht für Betriebsstätten, an denen es zu einem Aufenthalt überwiegend im Freien kommt (z.B. Freibäder oder Tiergärten).

          (19.05.2021, 10:00)“

        2. Herbert Janschka Artikelautor

          Ich kann mich nur wieder und wieder wiederholen: Wir (nicht nur Wiener Neudorf) hat seitens der zuständigen Gesundheitsbehörde die Klarstellung, dass die 3-G-Regel beim Eintritt zu kontrollieren ist. Solange diese Einschätzung so aufrecht bleibt, müssen wir das befolgen und werden wir das befolgen – auch wenn es für uns mühsam ist und Personalkapazitätenn bindet. In den nächsten Tagen wird es zu weiteren Lockerungen kommen. Ob sich dann auch an der Kontrolle der Eintrittstests etwas ändern kann und wird, weiß ich heute noch nicht.

        3. Herbert Janschka Artikelautor

          Wir haben das selbstverständlich überprüft und haben auch einen klipp und klaren Auftrag die 3 G-Regelung beim Eintritt anzuwenden. Stand heute. Da sich die Gegebenheiten derzeit wöchentlich ändern, kann es durchaus sein, dass die Regeln in einigen Tagen andere sein werden. Wir werden sehen.

          1. Anton

            Mit ihnen zu kommunizieren ist mehr als mühsam. Sie weichen jeder Frage aus. Gesundheitsbehörde? Die oberste Gesundheitsbehörde ist das BM f. Gesundheit und diese scheiben eindeutig auf ihrer Seite, die 3G Regel gilt nur für Innenräume und bei Bädern (Teiche) NUR wenn ein längerdauernde Interaktion zu befrüchten ist und DAS IST NICHT DER FALL. Jetzt verstanden?

      9. Eva P.

        Hallo? Kommt von ihnen keine Antwort mehr? Das Gesundheitsministerium rät uns dagegen rechtlich vorzugehen. Das kann man doch jetzt noch auf menschlicher Ebene und fair regeln oder?

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Ich habe schon mehrfach geschrieben: Um mit mir in Kontakt zu treten, ist eine E-Mail an die Gemeinde zu meinen Handen die sicherste Methode, eine schnelle Antwort zu erhalten. Es war zeitweise leichter, aber jetzt habe ich wieder einen normalen 14, 15-Stunden-Arbeitstag ab 5 Uhr früh. Ich bin aus Zeitgründen sehr selten in den sozialen Medien und verwende diese vor allem zur Weitergabe von Informationen. Ich kann es nur noch einmal wiederholen: Wir (nicht nur Wiener Neudorf) haben eine klipp und klare Aufforderung, die 3-G-Regel zu kontrollieren. Daran halten wir uns. Wie es nach der angekündigten neuen Verordnung, die ab dem 10. Juni gelten soll, ausschaut, kann ich noch nicht sagen. Aber ich denke, dass es gerade in Wiener Neudorf kein Problem ist, sich testen zu lassen, falls man nicht sowieso geimpft ist. Das bedeutet aus meiner wöchentlichen – mittlerweile monatelang andauernden – Erfahrung einen Zeitaufwand von weniger als 10 Minuten.

          1. Eva P.

            Aufforderung von welcher Stelle????????? Mit Sicherheit NICHT von Gesundheitsministerium! Und sie berufen sich ja auch darauf:
            „In Pandemiezeiten erfolgt eine derartige Verordnung durch das Gesundheitsministerium. Länder und Gemeinden haben diese umzusetzen. Es muss doch klar sein, dass nicht jeder Dorfbürgermeister überlegen und entscheiden kann, ob er eine Verordnung oder ein Gesetz umsetzt oder nicht. Diese Regeln gelten in ganz Österreich und damit auch in Wiener Neudorf. “ = IHRE WORTE !!!!!!!!!!!!!

            1. Herbert Janschka Artikelautor

              Ja, eh. Die Gesundheitsbehörde vertritt die Meinung (die im übrigen auch meine ist), dass die 3-G-Regelung gilt – also setzen wir sie so um. Ist ja auch kein Problem – testen gehen – und dann ab zum Kahrteich.

  17. Wiener Neudorfer

    Das dritte „G“, wie „geimpft.

    Ich erlaube mir, einen Auszug eines Leserkommentars in einem Forum zu bringen.

    Die Textpassage habe ich unverändert übernommen.
    Die erwähnten Vorkommnisse scheinen den Tatsachen zu entsprechen.

    Quellen hierzu:

    Artikel: https://reitschuster.de/post/darf-ich-das-oder-die-pandemisierung-des-alltags/
    Rede des Senators: https://www.trendsmap.com/twitter/tweet/1395740792803758082

    „in texas hat ein senator die bevölkerung über das impfexperiment von big pharma jetzt informiert.
    im bundestaat sterben täglich 30 menschen. an der impfung. dabei soll das massensterben von geimpften erst im herbst beginnen.

    die reaktion. 2 neue bundestaaten in den usa zogen nach und erließen gesetze gegen den impfpass.
    alabama und georgia.“

    Wenn man jetzt die Zahl 30 in Relation der Bevölkerungszahlen von Ö und US stellt, sieht diese nicht so erschreckend aus, aber weit furchterregender ist, wenn der Senator diese Zahlen mit den sonstigen Sterberaten durch Impfungen der vergangenen 15 Jahre vergleicht!!!

    Aber man möge sich selber ein Bild machen.

    Alles Gute.

    1. Paul

      Heftig! Wir versuchen hier seit Tagen vom BGM zu erfahren welche „Behörde“ im diese unsinnigen Tests angeblich vorschreibt. Er ist unfähig uns zu antworten.

  18. Nora

    Sehr geehrter Herr Janschka,

    in der Gemeindezeitung von Juni bei dem Artikel „Kahrteich wir freuen uns auf die Saison“ wird der Antigen-Test zur Eigenanwendung in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem Gültigkeit 24 Stunden (inkl. Name und Uhrzeit) nicht erwähnt. Ich nehme an, der wurde nur vergessen zu erwähnen, richtig?

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Liebe Nora, wenn es ein „nachgewiesener“ negativer Selbsttest mit Bestätigung ist, dann wird dieser selbstverständlich auch akzeptiert.

  19. Stefan Kohoutek

    Morgen kann ich mir endlich selbst ein Bild machen, wie das mit dem Eintritt zum Kahrteich funktioniert. Unter der Woche ist sich das mit dem Testen nicht wie gewünscht ausgegangen! Vor dem Teichbesuch ist ein Boxenstopp in der Badstraße angezeigt!

    Ich freue mich schon auf den Tag, an dem es mit der Zweitimpfung so weit ist! Endlich kann ich mich in der Öffentlichkeit beruhigter bewegen. Der Zweitstich sollte auch recht guten Schutz gegen Covid-Delta bieten.

    Ich muss sagen, das Land hat die Impfanmeldung sehr verbessert, im Mai klappte die Terminvergabe prima. NÖ gibt beim Durchimpfen richtig Gas!

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