Begegnungszone Parkstraße

Einerseits fahren manche Autos in der Wiener Neudorfer Parkstraße viel zu schnell. Andererseits ist dies Teil einer stark frequentierten West-Ost-Rad- und Fußgeherroute. Um Radfahrer, aber auch Fußgänger bestmöglich zu schützen haben wir uns entschlossen, für die Parkstraße großteils eine Begegnungszone und für die gesamte Straße Tempo 20 zu verordnen.

Seit 2013 gibt es in Österreich Begegnungszonen, also Straßen deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer bestimmt sind. Diese Zonen entstammen dem Schweizer Vorbild und haben den Zweck, den Verkehr zu beruhigen, aber dennoch angemessene Durchfahrtsgeschwindigkeiten zu ermöglichen.

In der Begegnungszone sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Das heißt auch, dass ein mutwilliges Behindern anderer Verkehrsteilnehmer unzulässig ist, vielmehr soll die gegenseitige Rücksichtnahme zu erhöhter Aufmerksamkeit führen. 

Im Gegensatz zur Wohnstraße ist in einer Begegnungszone die Durchfahrt gestattet. Ein Spielen auf der Straße ist nicht erlaubt.

Die „Begegnungszone Parkstraße“ ist ein provisorisches Pilotprojekt. Die ersten Wochen zeigen allerdings bereits eine sehr positive Entwicklung und viel positive Resonanz. Gut möglich also, dass ab dem nächsten Jahr die „Begegnungszone Parkstraße“ zu einer Dauerlösung wird.

4 Gedanken zu „Begegnungszone Parkstraße

  1. Norbert Barczynski

    Auch finde die Begegnungszone eine sehr gute Lösung. In diesem Bereich der Parkstraße war schon immer sehr viel los; Radfahrer, Jogger, Spaziergänger mit Kinderwagen und/oder Hunden. Was allerdings auffällt: Zwischen Parkstraße 9 und 23 gibt es keine markierten Parkplätze. Parken ist in Begegnungszonen ausschließlich an eigens dafür gekennzeichnetetn Stellen erlaubt, § 23, 2a StVO. Fast alle Bewohner der Parkstraße in diesem Bereich parken derzeit gesetzeswidrig. Ist das so gewollt (dass in diesem Bereich nicht geparkt werden darf), oder wurden die Markierungen einfach vergessen?

    1. Herbert Janschka

      Nein, das ist weder gewollt noch wurde es vergessen. Die jetzige Begegnungszone ist ein Versuch und ein „Provisorium“. Wenn wir die Begegnungszone endgültig verordnen, dann werden auch die Parkplätze eigens dafür gekennzeichnet. Darüber hinaus müssen wir noch einige Gestaltungsmaßnahmen beauftragen. Dafür werden wir für 2021 finanzielle Mitteln bereitstellen.

      1. Norbert Barczynski

        Alles klar, danke für die rasche Antwort. Es bleibt für die Anrainer halt nur zu hoffen, dass sie für das derzeitige widerrechtliche Parken nicht angezeigt werden.

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