Das sind die geänderten Maßnahmen für den Besuch des Wiener Neudorfer Kahrteich-Geländes

Aufgrund der Coronavirus-Situation ist es nicht möglich, die bisherige jahrelange Vorgehensweise (z.B. 2.000 Besucher gleichzeitig) beizubehalten. Der Gemeinderat hat mich deshalb beauftragt für heuer neue Regeln aufzustellen.

Diese sind in einem 4-seitigen Flugblatt, das alle Wiener Neudorfer Haushalte aller Voraussicht nach morgen im Briefkasten haben werden, aufgelistet.

Aufgrund der Einhaltung der Abstandsregeln auf den Liegeflächen wurde die maximale Gästeanzahl mit 600 limitiert. Das bedeutet, dass es für heuer nur Saisonkarten für hauptgemeldete Wiener Neudorfer/-innen geben kann. Es gibt keine Tageskarten und auch nicht den gewohnten kostenlosen Eintritt am Abend. Es wird auch ein Farb-System geben, anhand dessen Sie über die Gemeinde-HomePage sehen können, ob die Maximalanzahl schon erreicht und der Teichzugang schon geschlossen ist.

Für den Erhalt der Saisonkarte ist für heuer ab nächster Woche nur ein Anruf oder eine E-Mail nötig. Die Details dazu und die anderen notwendigen neuen Maßnahmen finden Sie im erwähnten Flugblatt.

Alle Auswärtigen, die wir normalerweise gerne als Gäste bei uns begrüßen, bitte ich um Verständnis für diese Neuregelungen. Das Limit von 600 bedeutet knapp 6 % der heimischen Bevölkerung, die heuer noch dazu vermehrt Urlaub zuhause machen wird und das Kahrteichgelände dringend benötigt. Darüber hinaus stehen weniger Parkplätze als üblich zur Verfügung. Auch das ist für heimische Besucher, die für den Teichbesuch in der Regel kein Auto brauchen, das geringere Problem.

Ich halte ausdrücklich fest, dass die Gemeinden seitens der Bundesregierung noch keine genauen Rahmenbedingungen für die Öffnung von Freibädern oder Teichen bekommen haben. Das einzige, das wir wissen ist, dass wir ab dem 29. Mai öffnen dürfen. Es kann also sein, dass wir die beschriebenen Maßnahmen eventuell abändern und nachjustieren müssen.

17 Gedanken zu „Das sind die geänderten Maßnahmen für den Besuch des Wiener Neudorfer Kahrteich-Geländes

  1. So

    Und in mödling ins bad dürfen dann aber auch nur mödlinger. Sonst wäre es ja unfair

    1. Herbert Janschka

      Jede Gemeinde hat für ihre Bereiche andere Voraussetzungen und andere Gegebenheiten. Es wird jede Gemeindevertretung das Beste und Richtige versuchen. Das muss aber nicht immer dasselbe sein.

  2. Christoph

    „Ich halte ausdrücklich fest, dass die Gemeinden seitens der Bundesregierung noch keine genauen Rahmenbedingungen für die Öffnung von Freibädern oder Teichen bekommen haben. Das einzige, das wir wissen ist, dass wir ab dem 29. Mai öffnen dürfen. Es kann also sein, dass wir die beschriebenen Maßnahmen eventuell abändern und nachjustieren müssen.“

    Vielleicht führt das auch dazu, die Sinnhaftigkeit von Schutzmasken beim Ein- u. Ausgang zu überdenken… Ich bin froh, dass es mit der heurigen Badesaison was wird, aber man kann es schon ein wenig übertreiben auch, so schnell steckt man sich nicht an, da hat man mittlerweile eigentlich schon genügend Erkenntnisse gesammelt… outdoor + abstand halten sollte ja wohl reichen, ansonsten müsste man ja auf jedem Parkplatz, an fuß u. radwegen, in städten, fußgängerzonen ja quasi überall den menschen die masken aufzwingen… aber man fragt sich bei einigen Maßnahmen halt was das bringen soll?!? Wie z.B. Schutzmasken am Wirtschaftshof (Außenbereich) – war am Samstag dort, 3 andere Autos/Leute am Gelände, Abstand min. 20 m … Die Einzigen die keine Maske trugen waren die 2 Arbeiter dort 🙂 (was ich voll verstehen kann, das hält ja keiner aus…) die sind nebeneinander gesessen u. haben locker mitaneinand getratscht…

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Schauen wir mal, was die genauen Rahmenbedingungen des Bundes aussagen. Wir sind jedenfalls so flexibel, um umgehend darauf reagieren zu können. Und die Erfahrung hat ja gezeigt, dass nicht alles, was heute gilt, auch noch in einer Woche Gültigkeit haben muss.

  3. Bella

    Die Lösung für den Kahrteich für ehemalige Hauptgemeldete Gemeindebürger die in Wiener Neudorf aufgewachsen sind und heuer keine Chance auf eine Badekarte trotz Nebenmeldung in ihrem Elternhaus bekommen finde ich mehr als beschämend. Wo ist denn Bitteschön der Unterschied beim Teichbesuch? Sind Nebengemeldete keine Menschen die ein Anrecht auf Abkühlung haben und etwas Sport haben? Das kann und muss man nicht verstehen, das man wie ein Mensch zweiter oder dritter Klasse in Coronazeiten von dieser Gemeinde behandelt wird. Wo bleibt den da die Gleichbehandlung? Es wäre jetzt nur Fair wenn niemand den Teich benützen dürfte und er auch für alle gesperrt bleibt! Alles andere ist den Nebengemeldeten gegenüber unfair und hat mit der Ansteckungsgefahr absolut nichts zu tun. Ausserdem ist das Teichgelände gross genug um sich darauf zu verteilen. Daher wäre es doch sinnvoll wenn kein Unterschied zwischen den Saisonkartenbesitzern gemacht weden würde, egal ob Haupt- od. Nebengemeldet. Sozial gesehen ist diese Entscheidung eine nicht zu verstehende Katastrophe und sehr, sehr Enttäuschend! Also gut Schwitz diesen Sommer in den eigenen vier Wänden und vielleicht abkühlen, schwimmen und Sport in der eigenen Badewanne. Danke Corona und danke allen dafür verantwortlichen, die diesen Wahnsinn so absegnen. Wir hoffen das auch andere betroffene unserer Meinung sind.

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Ich verstehe Ihren Angriff nicht. Ich denke, diese Ausnahme wurde eingehend erklärt. Wir haben 9.500 hauptgemeldete Wiener Neudorfer/-innen. Eine Hauptmeldung bedeutet, dass man seinen Lebensmittelpunkt in dem jeweiligen Ort hat und auch dort für gewöhnlich wohnt. Eine Nebenmeldung hat andere Gründe, aber nicht den Grund des Wohnens und Lebens in dieser Gemeinde. Es ist also überhaupt nicht egal, ob jemand haupt- oder nebengemeldet ist.

      Wir haben die Möglichkeit 600 Einwohner/-innen in das Kahrteichgelände zu lassen, das sind 6 % der Wohnbevölkerung. Also sehr sehr wenig. Wir können als Gemeinde doch in dieser Krisensituation nicht Personen von auswärts, wo noch dazu heuer weit weniger Parkplätze zur Verfügung stehen, auf das Gelände lassen – und die Wiener Neudorfer/-innen nach hause schicken. Das ist doch hoffentlich verständlich, dass das ein Unding wäre.

      Es gibt zig-Tausende Personen, die bei uns irgendwann einmal hauptgemeldet waren. Aber man kann diese doch nicht mit denen gleichsetzen, die derzeit hier wohnen. Sie bekommen in Wien ja auch kein Parkpickerl, nur weil sie vielleicht vor Jahren einmal Wiener/-in gewesen sind.

      Ich bitte um Vergebung, aber ich muss als Bürgermeister in dieser Krisensituation in erster Linie an die Menschen denken, die hier wohnen und die durch ihre Hauptmeldung Wiener Neudorf zum Lebensmittelpunkt gemacht haben – und für die (aber das ist nur ein Nebensaspekt) die Gemeinde auch Steuergeld bekommt. Sie werden das von Ihrer Gemeindevertretung in dem Ort in dem Sie wohnen, wohl auch verlangen.

      Wiener Neudorf hat 2.000 nebengemeldete Personen, die woanders wohnen. Versetzen Sie sich in die Lage einer Wiener Neudorferin/eines Wiener Neudorfers, wenn die Gemeinde hinsichtlich des Kahrteiches anders gehandelt hätte, als wie wir handeln (müssen).

      Sie werden in Ihrer Wohngemeinde hoffentlich auch eine Möglichkeit der Abkühlung haben. Wenn Sie Ihre ganz persönliche Situation ausklammern, dann können Sie gar nicht anders, als mir recht geben.

      1. So

        Noch schlimmer finde ich das Leute aus Nachbar Gemeinden nicht mal die Chance bekommen trotz Bezahlung. Möchte wissen wie es wäre wenn es Winter wäre und Mödling so handeln würde und keine neudorfer die Möglichkeit hätten zb ins Hallenbad oder er iz eislaufen zu dürfen. Was ist wenn neudorfer Kinder im Sommer ins Freibad wollen?

  4. Mathias

    „Es wäre jetzt nur Fair wenn niemand den Teich benützen dürfte und er auch für alle gesperrt bleibt! Alles andere ist den Nebengemeldeten gegenüber unfair und hat mit der Ansteckungsgefahr absolut nichts zu tun.“
    Es wäre auch nur fair wenn kein Wiener einen Restaurantgutschein bekommt. Alles andere ist den Nichtwienern gegenüber unfair.
    Wenn ich etwas nicht haben darf, soll es keiner haben.

    Ich finde diese Regelung super und würde es toll finden wenn auch nach Corona weiter Einschränkungen (wie zB auch in Biedermannsdorf) gelten würden. Tageskarten für Auswärtige gerne – aber nur zusammen mit einem Jahreskartenbesitzer.

    Durch die Nähe zur Autobahn und Badener Bahn ist der Kahrteich für Wiener einfach zu bequem zu erreichen und daher überlaufen.

    Die Kapazität (insbesondere auchder Parkplätze) lässt das aber einfach nicht zu. Wir kommen wenn es geht eh mit dem Fahrrad – aber mit Baby war das zB unmöglich und der Parkplatz quasi immer voll – die wenigen Liegeplätze im Schatten ohnehin immer belegt.

    Natürlich kann ich verstehen, dass auch Wiener in Ruhe baden gehen wollen. Es kann aber nicht Sinn der Sache sein, dass Wiener mit dem Auto nach Wr. Neudorf fahren und Wr. Neudorfer Jahreskartenbesitzer deshalb mit dem Auto an andere Seen fahren müssen (was bei uns in der „Babyzeit“ regelmäßig der Fall war).

    Sorry, aber der Bürgermeister als Organ der lokalen Selbstverwaltung ist grundsätzlich für die Einwohner seiner eigenen Gemeinde zuständig – und macht das aus meiner Sicht hier sehr gut.

  5. Mathias

    Vielleicht könnte man sich ja auch an Wien orientieren und eine Kurzparkzone mit Parkgebühren für den Kahrteich einführen und zusätzlich „Anwohner“-Parkpickerl ausgeben.

  6. Eva

    Tja ist alles sowieso zum kotzen,, die modlinger dürfen nimma am kahrteich,,,, obwohl mei Meinung genug Platz und Liegewiesen vorhanden sind wisst was würde gern was schreiben a, das fällt leider ah bisl arg aus lass ich, s lieber ????

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Es sind exakt 6.000 m2 Liegeflächen. Ich denke, man lernt sogar in der Volksschule, dass das bei 10 m2 pro Person genau 600 Personen sind. Jedes andere Ergebnis würde die Lehrerin wahrscheinlich rot durchstreichen.

      Wenn jemand auf ein anderes Ergebnis kommt, dann bitte ich um Information.

  7. Erika

    Ich verstehe eines nicht….geht die Erklärung unseres Bürgermeisters nicht in euer Gehirn ?
    Es sind eben Zeiten in denen verschiedenes anders laufen muß und unsere Gemeinderegierung hat bis jetzt alles so im Griff gehabt daß wir Mitbürger gut geschützt sind.
    Man kann nicht immer nur verlangen,man sollte auch mal Gefühl und Verständnis einsetzen.

  8. Martina Casari

    Sg Herr Bürgermeister!
    Mit Wehmut habe ich den Entschluss für die Benützung des Kahrteiches zur Kenntnis genommen. Obwohl ich in Mödling wohne, war und ist mein Lebensmittelpunkt Wiener Neudorf. Meine Mutter war jahrzehntelang proktische Ärztin, ich seit 1975 in der Volksschule als Lehrerin tätig, zuerst bei der Union selbst tätig, dann beim Askö Bauchtanzen, seit Jahren genießen wir das Kulturabo und jahrelang mit meiner Enkelin dasKinderabo, seit meinem Ruhestand 2016 unterstütze ich im Rahmen der Inklusion 4 Klassen durch meine Mitarbeit – also, wenn das nicht Lebensmittelpunkt ist….
    Seit über 50 Jahren ist auch der Kahrteich unsere Sommerdestination, wenn viele Leute sind, fahren wir, natürlich mit dem Rad, nur zum Schwimmen, treffen unsere Kinder und Enkerln und genießen das herrliche Wasser.Ich verstehe Ihre Beweggründe, hege aber die Hoffnung, wenn es heuer keine Erleichterungen bei der Benützung gibt, dass wir hoffentlich doch nächstes Jahr wieder unserer Schwimmleidenschaft frönen können. Heuer bietet sich außer dem Teich für uns keine Alternative an und ein Sommer, vor allem so ein heißer, ohne Wasser ist eine bedrückende Vorstellung.
    Nur eine Frage noch:Stimmt meine Rechnung?Für meinen Sohn, seine Frau, meine Enkelin im Volksschulalter, meinen Enkel im Kindergartenalter sind 40m² Liegefläche vorgesehen?
    Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Sommer, ein gutes, produktives und wertschätzendes Arbeitsklima und freue mich schon auf das neue Kulturabo und hoffentlich auf eine Badesaison im nächsten Jahr.
    Herzliche, wenn auch wehmütige Grüße, Martina Casari

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Liebe Martina Casari,

      eigentlich dürften Sie heuer kein Problem mit dem Kahrteich-Besuch haben. Denn wenn, wie Sie schreiben, Wiener Neudorf Ihr definierter Lebensmittelpunkt ist, dann müssen Sie sich (lt. Meldegesetz sowieso hier hauptmelden.

      Denn so steht es im Gesetz: Trifft das Hauptwohnsitzmerkmal „Mittelpunkt der Lebensbeziehungen“ auf mehrere Wohnsitze zu, so ist jener als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem jemand aus ihrer/seiner persönlichen Sicht das überwiegende Naheverhältnis hat. Dabei ist nicht allein entscheidend, ob die/der Betroffene den Wohnsitz als Hauptwohnsitz bezeichnet, sondern was die Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen ergibt. Es müssen jedenfalls nicht alle Kriterien erfüllt sein. Eine Person kann beispielsweise an einem Ort den Hauptwohnsitz haben, an der sie nicht ihrer/seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht, wenn andere Kriterien (etwa familiäre und wirtschaftliche Beziehungen) erfüllt sind und insgesamt stärker ins Gewicht fallen – wenn etwa Partnerinnen/Partner und/oder minderjährige Kinder an dem als „Hauptwohnsitz“ bezeichneten Ort leben und sich auch die/der Meldepflichtige dort für eine gewisse Zeit aufhält.

      Aber als Mödlingerin haben Sie eine gute Schwimm-Möglichkeit im Stadtbad. Und ich hoffe mit Ihnen, dass wir im nächsten Jahr zur gewohnten Normalität (zumindest am Kahrteich) zurückkehren können.

      Zu Ihrer Frage: Ich habe seitens des Gesundheitsministeriums die Vorgabe: 10 m2 pro Person. Also für 4 Personen 40 qm. Eine Unterscheidung zwischen Familie und Fremdpersonen macht die Vorgabe nicht.

      Es ist für das Teichpersonal am Eingang auch schwer nachzuvollziehen, ob es sich bei den Eintretenden um eine Familie handelt oder nicht. Deshalb werden wir (vorerst) bei 600 Teichgästen abriegeln.

  9. Martina Casari

    Dankeschön für die ausführliche Antwort. Da wir aber schon seit 1970 in Mödling unsere Wohnung selbst geplant und bezogen haben, hat sich diese Ummeldung nie ergeben, vor allem auch, weil Wiener Neudorf nicht so schön war wie jetzt. Jetzt wohnen unsere Kinder da.
    Das Mödlinger Bad ist zwar nett, aber kein wirklicher Ersatz für einen Naturbadeteich ohne Chlor.
    Liebe Grüße

  10. Oliver Woller

    Es gilt in Österreich die Meldepflicht und damit ergibt sich auch der Hauptwohnsitz.
    Ein Nebenwohnsitz kann, muss aber nicht angeführt werden.
    Der Teich ist Eigentum der Marktgemeinde Wiener Neudorf, kein öffentliches Gewässer.
    Genauso ist auch das Stadtbad in Mödling Eigentum der Gemeinde Mödling.

    Daraus ergibt sich ein Gaststatus. Benutzer des Teichs sind zu Gast und haben ein Benutzungsrecht im Sinne der Auflagen.
    Diese Auflagen werden von der Gemeinde im Sinne bzw. nach Vorgaben der Regierung bzw. Landesregierung verordnet.

    Ein freies Gewässer ist u.a. der Neusiedler-See oder die Donau. Alternativen gibt es daher genug.

Kommentare sind geschlossen.