
Von technischer Seite ist alles erledigt. Gemeinsam mit Fachleuten, Tunnelexperten und höchstrangigen Beamten der NÖ Landesregierung haben Verkehrsreferent GfGR DI Norman Pigisch (ÖVP) und ich in den letzten beiden Jahren alles besprochen, abgeklärt und bis ins kleinste Detail geplant und ausverhandelt. Jovial ausgedrückt wissen wir alles – bis hin wo die Feuerlöscher platziert werden.
Durch Filtersysteme und bauliche Maßnahmen u.s.w. ist gewährleistet, dass an den Tunnelein- und ausfahrten keine erhöhten Schadstoff- bzw. Lärmwerte entstehen werden.
Jetzt geht es nur noch um die Finanzierung. Das Erstgespräch mit dem sowohl für Finanzen als auch Verkehr zuständigen Landesrat DI Ludwig Schleritzko (ÖVP) hat stattgefunden. Nachdem es doch um einen höheren zweistelligen Millionenbetrag geht, wird es verständlicherweise mehrere Verhandlungsrunden benötigen.
Stellen Sie sich die Situation wie am Beginn von Gehaltsverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft vor. Jede Seite versucht einmal auszuloten und so wenig wie möglich anzubieten und so viel wie möglich zu verlangen. Das Ziel ist es dann, sich nach mehreren Verhandlungsrunden auf einen guten Kompromiss zu einigen.

(Mich verbindet mit LR Ludwig Schleritzko eine wirklich gute Bekanntschaft und Gesprächsbasis. Er ist auch immer wieder gerne in Wiener Neudorf – wie hier auf einer Archivaufnahme bei einer Feier im Wichtelhaus)
Aufgrund der bevorstehenden Gemeinderatswahl sind sowohl der Terminkalender des Herrn Landesrat als auch meiner übervoll und so werden wir erst Ende Jänner weitersprechen. Und natürlich wird auch von Seiten des Landes abgewartet, ob sich in Wiener Neudorf politisch etwas ändert. Denn bekanntlich hat die SPÖ das Projekt schon einmal (2005) nach dem Bürgermeisterwechsel abgedreht.
Sollte ich weiterhin Bürgermeister bleiben, dann werden die Gespräche ab Anfang Februar intensiviert und ich hoffe doch, dass wir uns hinsichtlich des Budgetplanes im Laufe des ersten Halbjahres 2020 annähern und einigen.
Nachdem es sich aber letztlich doch um eine dreijährige Bauzeit handelt, die auch mit gewissen Einschränkungen verbunden sein wird, plane ich eine Volksbefragung, bei der letztlich die Wiener Neudorfer/-innen das letzte Wort haben werden.
Wenn nach Fertigstellung des Tunnels die im unmittelbaren Umkreis Wohnenden mit positiven Auswirkungen stärker betroffen sind als alle anderen – kann es da nicht sein, dass bei einer Volksbefragung Menschen befragt werden, die überhaupt nicht betroffen sind ? Wäre es in diesem Fall nicht besser, eine begrenzte Anzahl der Bevölkerung zu befragen? Es ist mir klar, dass man bei einem Projekt in dieser Größenordnung die Bevölkerung hinter sich wissen will, aber trotzdem – sind hier nicht Interessen abzuwägen?
„kann es da nicht sein, dass bei einer Volksbefragung Menschen befragt werden, die überhaupt nicht betroffen sind ?“
Von der dreijährigen Bauzeit „mit gewissen Einschränkungen“ – also 3 Jahre Verkehrschaos- betroffen sind also auch nur „die im unmittelbaren Umkreis Wohnenden“?
Und bezahlen werden das Projekt auch nur „die im unmittelbaren Umkreis Wohnenden“?
Ich bin ganz Ihrer Meinung, dass von dem Projekt ALLE Wiener NeudorferInnen profitieren – und während der Bauzeit betroffen sein – werden.
Was ich mir von Ihnen – und allen anderen Anonymen „Max M……“ wünsche, ist, dass Sie sich deklarieren und mit Ihrem Namen antworten.
Alles andere finde ich einfach feige.
Dessen ungeachtet wünsche ich allen schöne Weihnachtsfeiertage und ein Gutes Neues Jahr!
Auch dieser Kommentar hat aus meiner Sicht etwas für sich. Das ist auch einer der Gründe, warum ich eher dafür plädieren werde, alle Wiener Neudorfer/-innen zu befragen. Denn – wo zieht man die Grenze der unmittelbaren Betroffenheit?
Sie haben recht. Das ist zu überlegen. Aber natürlich möchte auch die Landesregierung sicher gehen, dass sich keine Bürgerinitiativen dagegen bilden. Wir haben ja noch Zeit. Jetzt gilt es einmal abzuwarten, wie die Wahl ausgeht, wer Bürgermeister bleibt oder wird – und ob das Projekt weiter vorangetrieben oder abgesagt wird.
Viel Erfolg und rasche Umsetzung.
Am 26.01 habe ich leider keine Zeit und da es noch immer nicht möglich ist auf elektronischen Weg seine Stimme abzugeben, werde ich an der Wahl nicht teilnehmen.
Galt auch für die letzte Nationalratswahl.
Was so schwer daran ist ein 0815 E-Register für Behördenangelegenheiten zu implementieren im Jahr 2019/20 ist unerklärlich.
Das kann sogar ich realisieren, inklusive einem eindeutigen Nachweis der Identität, sowie sämtlicher datenschutzkonformen Mechanismen auf dem Stand des aktuell machbaren.
Dennoch alles Gute im neuen Jahr und mögen die Projekte gelingen!
Das B17 Projekt sollte unbedingt durchgezogen werden, da der „ROI“ bzw. return of investment schon kurz nach Fertigstellung feststellbar sein wird.
Nicht finanziell, aber zugunsten des Verkehrs inklusive einer minimalen Aufwertung der Bahnstrecke im betreffenden Abschnitt.
Passanten werden auch davon profitieren. Unbeachtet der Ausgaben, eine Win Situation für alle im Bezirk.
Hier ein paar Gedanken, warum eine Stimmabgabe auf elektronischem Weg auch im Jahr 2019/20 noch immer eine schlechte Idee ist:
https://www.youtube.com/watch?v=LkH2r-sNjQs
(Siehe auch die Referenzen in der Beschreibung.)
Die Aussage „Das kann sogar ich realisieren“ könnte möglicherweise darauf hindeuten, dass nur oberflächlich über dieses Thema nachgedacht wurde.
Für den Faktor „Am 26.01 habe ich leider keine Zeit“ bietet sich eine Wahlkarte an.
Lieber Oliver, viele sind am 26.1. nicht im Lande oder haben keine Zeit. Dafür gibt es die Möglichkeit einer Briefwahl, die schon jetzt im Gemeindeamt beantragt werden kann.
Es gibt natürlich Gegenargumente, aber die gibt es immer.
Vieles davon ist aber nicht ganz richtig, da auch schon die Möglichkeit einer Briefwahl das Wahlgrundsatz-Recht einschränkt.
Also kann ich jetzt nicht stur behaupten, E-Voting ist eine schlechte Idee.
Dem Gegenüber steht die Briefwahl, die auch mal eine schlechte Idee war.
E-Voting sollte langfristig die Briefwahl ersetzen.
Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht musste sich durch Wahleinsprüche mit der Briefwahl befassen und hat diese in der damaligen Form als verfassungskonform angesehen.Beide Entscheidungen wurden damit begründet, dass die Gefährdung des Wahlgeheimnisses und die mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine höhere Allgemeinheit der Wahl, also eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung, aufgewogen werden.
Die entscheidende Rolle bei der politischen Umsetzung der Briefwahlidee spielt wohl die einfach gesetzliche Ausgestaltung dieser Form der Stimmabgabe im postalischen Weg. Es wird davon abhängen, inwieweit es gelingt, den Vorbehalten zu begegnen, die gegen die Briefwahl im Hinblick auf die damit verbundenen Manipulationsgefahren bestehen. Der Entfall der Schutz- und Gewährleistungskontrolle durch eine Wahlbehörde gibt nämlich Anlass zur Befürchtung, dass potenzielle Briefwähler, deren Absicht, auf diesem Weg von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen zu wollen, bekannt ist, Wahlbeeinflussungen ausgesetzt sein könnten und in ihrer Freiheit bei der Wahlentscheidung eingeschränkt werden könnten. Es muss nun sicherlich zur Kenntnis genommen werden, dass es kaum gelingen wird, jegliche Missbrauchsgefahr, die die Einführung der Briefwahl eröffnet, gänzlich auszuschließen.