Den Bürgermeistern wurde im Sommer 2017 das alleinige Recht zugesprochen, Nebenwohnsitzer in der Wählerevidenz zu belassen oder nicht. Dazu mussten alle Zweitwohnsitzer mit Fragebögen angeschrieben werden, die danach ausgewertet und von den Bürgermeistern bewertet wurden.
Während einige meiner Amtskollegen dazu tendierten, viele Nebenwohnsitzer aus den Wählerlisten zu streichen, habe ich mich für Wiener Neudorf dazu entschieden, niemand zu streichen – außer jemand hat mitgeteilt, dass sie/er mit Wiener Neudorf „nichts mehr am Hut hat“ und ausdrücklich aus der Wählerliste gestrichen werden möchte.
Bei einer nationalen Wahl gibt es sowieso nur die Möglichkeit dort zu wählen, wo der Hauptwohnsitz begründet ist. Bei einer Landtagswahl dürfen nur nebengemeldete Personen wählen, die in einem anderen Bundesland den Hauptwohnsitz haben – sonst würde jemand zwei Male wählen dürfen. Also trifft es in erster Linie nur Gemeindewahlen.
Wir haben in Wiener Neudorf mehr als 1.500 Personen, die in unserem Ort einen Nebenwohnsitz begründet haben, sei es weil sie bei den Eltern oder Kindern nebengemeldet sind, sei es weil sie nach wie vor eine Beziehung zu unserer Gemeinde haben, sei es weil sie eine Zweitwohnung haben, die sie dann und wann benützen, sei es weil sie ein berufliches Interesse in Wiener Neudorf haben et cetera.
Warum habe ich mich entschieden, die Zweitwohnsitzer in der Wählerevidenz zu belassen? Ich habe mir gedacht, dass jemand, der Zweitwohnsitzer ist, aber keine besondere Beziehung zum Ort hat, sowieso nicht zur Wahl geht (egal ob sie/er in einer Liste steht oder nicht) und wenn jemand als Nebenwohnsitzer bei einer Wahl mitentscheiden möchte, weil Wiener Neudorf für sie/ihn wichtig ist, dann soll sie/er es tun. Ich habe keine Veranlassung gesehen, jetzt mit dem Rotstift tätig zu werden. Und dass durch die Zweitwohnsitzer eine Wahl total verfälscht würde, glaube ich einfach nicht.
Die Grünen haben diese Ungleichbehandlung von Zweitwohnsitzern (in manchen Gemeinden sind sie großteils gestrichen worden, in anderen – wie Wiener Neudorf – nicht) zum Anlass genommen, über eine Anfechtung der vergangenen Landtagswahl nachzudenken. Heute ist diese Frist abgelaufen und ich bin froh, dass davon Abstand genommen wurde und wir somit in Niederösterreich keine Nachwahl haben.
Ob eine Wahlanfechtung überhaupt Chancen auf Erfolg gehabt hätte, weiß nicht, auch wenn ich mir persönlich eine Lösung wünschen würde, die Zweitwohnsitzer in allen niederösterreichischen Gemeinden gleich behandelt.
Allen Menschen recht getan…….
Warum man den Gemeinden eine solche Auswahl überhaupt überlässt, ist schon zu hinterfragen.
Unmut ist da vorprogramiert.
Auch sollte man bedenken, dass wenn in einer „schwarzen“ Gemeinde 500 Zweitwohnsitzer gemeldet sind, die eventuell zum großen Teil aus „roten“ Wiener Bezirken kommen, das Wahlergebnis schon beeinflußt werden kann.
So könnte man durchaus bei einem kompletten Ausschluss der Zweitwohnsitzer politisches Kalkül vermuten.
Was aber trotzdem nachvollziehbar und vernünftig wäre.
Und wer füllt einen Fragebogen korrekt aus?
Ich fände es angebrachter nur Hauptwohnsitzer wählen zu lassen.
Um parteipolitisch zu bleiben, aber ohne zu werten, ist es doch so dass Wien eine „rote“ Hochburg ist. Gleichzeitig beglückt aber Wien halb Österreich mit Zweitwohnsitzern.
Bildet das dann noch den politischen Willen der dort den Lebensmittelpunkt habenden Bürger ab?
Statt Schwarz – Rot, kann man natürlich auch Rot – Blau und andere Mischungen einsetzen.