Viele Fragen, die an mich in der letzten Zeit gestellt wurden, beschäftigen sich mit dem Thema, wie das mit dem Durchgriffsrecht der Innenministerin auf die Gemeinden sei. Einige haben die Befürchtung, dass ein Bürgermeister einfach willkürlich Zuteilungen in privaten Häusern oder Wohnungen vornehmen kann, um die Quote zu erfüllen.
Vorweg: So ist das nicht!
Zum Durchgriffsrecht: Wichtig ist, ob ein Bundesland die Quote erfüllt oder nicht erfüllt. Da Niederösterreich die Quote erfüllt, kommt das Durchgriffsrecht für keine einzige niederösterreichische Gemeinde zur Anwendung. Auch nicht für die Gemeinden, die überhaupt keine Flüchtlinge beherbergen. Würde Niederösterreich weniger Flüchtlinge als die vereinbarte Quote (1,5 % der Einwohner) unterbringen, dann erst käme das Durchgriffsrecht zum Tragen. Dann geht das Innenministerium eine Stufe tiefer und schaut sich an, welche niederösterreichischen Bezirke die Quote erfüllen und welche nicht. Auch der Bezirk Mödling erfüllt derzeit die Quote. Würde der Bezirk Mödling die Quote nicht erfüllen, dann geht das Innenministerium wieder eine Stufe tiefer und schaut sich an, welche Gemeinden in diesem Bezirk die Quote erfüllen bzw. nicht erfüllen. Dann schaut sich das Innenministerium die Gemeinden besonders an, die die Quote nicht erfüllen, klärt ab, ob es dort freie Landes- oder Bundeseinrichtungen gibt, ob es Landes- oder Bundesliegenschaften gibt, auf die beispielsweise Container aufgestellt werden könnten. Wenn das alles nicht der Fall ist, dann würde die Gemeinde beauftragt werden, geeignete Gebäude zu finden, in denen Flüchtlinge aufgenommen werden könnten – oder geeignete Gemeinde- oder Privatliegenschaften zu finden, worauf Container oder Zelte gestellt werden könnten.
Ohne die Zustimmung eines Eigentümers kann selbstverständlich kein Gebäude bzw. kein Grundstück herangezogen werden.
Die Möglichkeit, dass in Wiener Neudorf das Durchgriffsrecht zur Anwendung kommt, ist derzeit nicht gegeben und auch für die Zukunft eher auszuschließen – außer es würde beschlossen, dass die Quote deutlich angehoben wird. Für einen derartigen Beschluss wären aber im Vorfeld neue Verhandlungen zwischen Bund, Land und Gemeinden notwendig.