Am kommenden Dienstag findet in der Sporthalle Wiener Neudorf der Tischtennis-Länderkampf Österreich gegen Polen statt. Wir werden dabei eine Europapremiere erleben.
Der Mixed-Team-Wettbewerb feiert in Los Angeles 2028 seine Olympia-Premiere. Mit dem Ländermatch Österreich gegen Polen wird das neue Format auf europäischer Ebene uraufgeführt.
Lassen Sie sich diesen sportlichen Leckerbissen nicht entgehen und kommen Sie vorbei. Einlass ist 16.00 Uhr, Spielbeginn: 16:50 Uhr.
Am kommenden Sonntag, den 31. August findet von 12:00 bis 18:00 Uhr das alljährliche traditionelle Familienfest im Reisenbauer-Ring-Park (hinter dem Kindergarten) statt.
Von 13:00 bis 17:00 Uhr gibt es das Riesen-Sport- und Spielefest. Die Kinder erhalten einen Spielepass und nach Absolvierung aller Stationen ein kleines Geschenk.
Es gibt den ASKÖ-Dreikampf, Attaktionen unseres Judovereins Shiai-Do und der Sportunion – weiters eine Getränkebar, natürlich etwas zu essen, eine Hüpfburg, Kinderschminken und vieles mehr.
Kommen Sie vorbei und haben Sie mit uns gemeinsam einen schönen Nachmittag.
Die Neugestaltung der Steinfeldstraße (Landesstraße) geht dem Ende zu. Ab Dienstag, den 26. August bis Freitag, den 29. August wird der Teilbereich zwischen der B17 und der Steinfeldstraße wegen Asphaltierungsmaßnahmen im Auftrag des Landes NÖ komplett gesperrt. In diesen vier Tagen kann deshalb auch die Ein- und Ausfahrt Reisenbauerring-Nord nicht benützt werden.
Im Jahr 1994 (mit Übergangsfrist bis 2003) wurden die gelben Bodenmarkierungen in Österreich weitestgehend abgeschafft, in Wiener Neudorf zur Gänze. Seit dem Inkrafttreten der 23. StVO-Novelle gibt es sie wieder. Zur Beseitigung des Schilderwaldes sind sie ein geeignetes Mittel, bei den Autofahrern aber sind sie teilweise unbekannt.
Durchgehende gelbe Linien bedeuten, dass das Halten und das Parken dort verboten ist. Bei unterbrochenen Linien darf man halten oder eine Ladetätigkeit ausführen, nicht aber parken.
Die Linien befinden sich am Fahrbahnrand oder auf dem Randstein, nahe dem Fahrbahnrand.
Wir haben sie dort angebracht, wo das Parken (bzw. Halten) aufgrund der Fahrbahnbreite eigentlich sowieso nicht erlaubt ist, aber dies dadurch noch sichtbarer wird.
In Wiener Neudorf leben derzeit 11.938 Personen, davon 9.638 mit Haupt- und 2.300 mit Nebenwohnsitz. 6.197 (52 %) sind weiblich, 5.741 (48 %) männlich.
Detailliert nach Alter:
1 – 10 Jahre: 921 Personen (436 weiblich, 485 männlich)
11 – 20 Jahre: 1.008 Personen (463 weiblich, 545 männlich)
21 – 30 Jahre: 1.348 Personen (662 weiblich, 686 männlich)
31 – 40 Jahre: 1.580 Personen (807 weiblich, 773 männlich)
41 – 50 Jahre: 1.695 Personen (838 weiblich, 857 männlich)
51 – 60 Jahre: 1.941 Personen (1.020 weiblich, 921 männlich)
61 – 70 Jahre: 1.526 Personen (832 weiblich, 694 männlich)
71 – 80 Jahre: 1.156 Personen (683 weiblich, 473 männlich)
81 – 90 Jahre: 692 Personen (408 weiblich, 284 männlich)
über 90 Jahre: 71 Personen (48 weiblich, 23 männlich)
Der stärkste Jahrgang bei den Damen ist 1964 mit 108 Personen, bei den Herren 1968 mit 116 Personen.
84 % der in Wiener Neudorf lebenden Menschen haben eine österreichische Staatsbürgerschaft, 16 % eine ausländische. Das ist in etwa auch der gesamtösterreichische Wert.
Geldmittel von Seiten des Bundes gibt es für Gemeinden nur für hauptgemeldete Personen – für Nebenwohnsitzer gibt es kein Geld. Dabei gibt es Sprünge. Wir fallen in die Förderung von Gemeinden zwischen 5.001 und 10.000 Einwohner/-innen. Hätten wir mehr als 10.000 Einwohner/-innen würden wir ca. € 1,5 Millionen pro Jahr mehr bekommen. Würde sich also nur jede/r Fünfte der Nebenwohnsitzer bei uns hauptmelden, hätten wir dieses Ziel erreicht.
Eigentlich schade und traurig, dass ich diesen Blogbeitrag schreiben muss, weil es eigentlich klar sein sollte, dass ein Friedhof keine Hundewiese ist.
Wir registrieren in letzter Zeit, dass vor allem der neu erweiterte Bereich unseres Friedhofes, auf dem Naturbegräbnisse stattfinden (siehe Bild oben), von einigen Hundebesitzern als Auslaufbereich für ihre Vierbeiner zweckentfremdet wird.
Das ist der Grund, warum bei beiden Eingängen nun explizit darauf hingewiesen wird, dass im gesamten Friedhofsgebiet ein Hundeverbot besteht. Ich selbst hatte viele Jahre Hunde und zähle mich zu den „Hundenarren“, aber es wäre mir nie eingefallen, auf einem Friedhof „äußerl zu gehen“. Ich denke, es sollte verkraftbar und verständlich sein, dass es Bereiche gibt, zu denen Hunde keinen Zutritt haben – natürlich mit der Ausnahme von Assistenzhunden. Ein Friedhof ist so ein Bereich.
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