Gemeinderatssitzung: Am Montag geht es weiter

Die am 9. Oktober abgebrochene Gemeinderatssitzung wird am kommenden Montag, denn 23. Oktober um 19.00 Uhr fortgesetzt. Genauso wie die abgebrochene, können Sie auch die nunmehr fortzusetzende Sitzung über die Gemeinde-Webseite

www.wiener-neudorf.gv.at

nachsehen. Die beiden Sitzungen wurden bzw. werden von Wiener Neudorf TV aufgenommen. Einen entsprechenden Link finden Sie auf der Startseite der Gemeinde-Webseite im unteren Teil.

Selbstverständlich können Sie dem öffentlichen Teil der Sitzung auch persönlich beiwohnen.

 

 

 

2 Gedanken zu „Gemeinderatssitzung: Am Montag geht es weiter

  1. Markus Mayer

    Ich habe mir die Zeit genommen, um mir die GR-Sitzung am 9. Oktober 2017 in Wr. Neudorf anzusehen.

    Der Tagesordnungspunkt „Amtsleiter“ bestätigt mein Bild welches ich von unserem Bürgermeister habe. Nämlich dass er gerne von Transparenz spricht und von der Einbindung aller, aber hier wieder einmal das Gegenteil lebt.

    Es ist wirklich nicht nachvollziehbar, warum bei dem Hearing nicht Mitglieder aller Gemeinderatsparteien dabei waren. Und es ist bezeichnend, dass die Frau Vizebürgermeister als ein Teil dieser „Reformpartnerschaft“ anscheinend nicht gehört wird. Jetzt konnte ich nicht erkennen ob sie alleine so stimmen wird oder noch mehrere Personen des UFO. Die anderen UFO´s haben sich ja nicht geäußert.

    Sehr unprofessionell ist, den Punkt eine Stunde lang diskutieren zu lassen und dann als man merkt die SPÖ geht nicht mit, zu sagen, setzen wir den Punkt ab und arbeiten wir den Rest der Tagesordnung ab! Zum einen können Tagesordnungspunkt nur zu Beginn der Sitzung von dieser abgesetzt werden (siehe Gemeindeordnung) und zum anderen hätte man ja aufgrund der Brisanz des Themas diesen Punkt als letzten der öffentlichen Sitzung oder nach Ende der nicht öffentlichen Sitzung nochmals öffentlich ansetzen können. Wenn dann die Sitzung beschlussunfähig ist, hat man trotzdem alle Tagesordnungspunkte abgearbeitet.

    Auch mutet es mehr als seltsam an, dass Abteilungsleiter ein Empfehlungsschreiben (auch wenn sie dieses nicht auf Wunsch des BGM geschrieben haben, was ich aber nicht beurteilen kann) für einen Kandidaten abgeben ohne die anderen zu kennen.

    Natürlich ist es das Recht eines BGM sich seine Mitarbeiter auszusuchen, aber dies hätte grundsätzlich anders geschehen müssen. Nämlich ein Hearing ansetzen bei dem auch alle Parteien mit einem Vertreter dabei sind und danach aufgrund des Ergebnisses jemanden auswählen. Und zwar durch den BGM welcher ja für 6 Monate jemand selbst aufnehmen kann.

    1. Herbert Janschka

      Naja, da haben Sie wohl noch nicht oft bei einem Hearing teilgenommen bzw. diese geführt. Aufgrund meiner bisherigen Berufslaufbahn gehört dies seit Jahrzehnten zu meinem täglichen Geschäft. Ein Hearing läuft normalerweise so ab, dass auf der einen Seite der Proband sitzt und auf der anderen der Personalchef (oder ein Vertreter eines Personalmanagementunternehmens) und der mögliche direkte Vorgesetzte. Alles andere wird zum Tribunal – oder zum Assessment-Center. Sie liegen falsch, wenn Sie meinen, dass dies anders geschehen hätte müssen. Ein Hearing vor sechs, sieben Personen ist völlig undenkbar.
      Bei einem Hearing hat es auch wenig Sinn, Personen einzubeziehen, die dann im täglichen Geschäft nichts mit dem Bewerber (der Bewerberin) zu tun haben.
      Bei einem Amtsleiter betrifft dies ausschließlich den Bürgermeister und die Mitarbeiter. Der Amtsleiter hat in seiner Tätigkeit (das ist so im Gesetz vorgesehen) mit dem Gemeinderat (außer dem Bürgermeister, dessen rechte Hand er ist) nichts zu tun.
      Es ist auch im Gesetz vorgesehen, dass der Bürgermeister (und sonst niemand) eine Ausschreibung für diese Position vornehmen und auch den Bestgereihten ermitteln muss. Muss, nicht kann oder soll. Nur der Bürgermeister, nicht die Vize-Bürgermeisterin, nicht ein Gemeinderat, sondern ausschließlich der Bürgermeister. So steht es im Gemeindevertragsbedienstetengesetz. Wir können jetzt aus Wiener Neudorf aus nicht Gesetze und Verordnungen außer Kraft setzen – nur weil uns das eine oder andere nicht passt. Oder weil wir eine bestimmte politische Position haben. Zumindest ich als Bürgermeister muss darauf achten, dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
      Und noch einmal: Noch nie hat es in Wiener Neudorf vorher bei einer derartigen Position eine so professionelle und transparente Vorgehensweise gegeben. Aber darauf lege ich Wert. Das wurde mir auch von allen Seiten bestätigt, die sich mit Hearings wirklich auskennen.
      Was für Sie seltsam anmuten möge, ist für mich völlig in Ordnung. Es müssen sich auch diejenigen, die eigentlich Hauptbetroffen sind, auch mitteilen dürfen. Vor allem dann, wenn andere über sie bestimmen, so wie es in diesem Fall der Fall ist.
      Es ist meine (und nur meine) Verpflichtung, dem Gemeinderat den aus meiner Sicht Bestgereihten vorzuschlagen. Und dies begründet. Und das habe ich ausführlich getan. Wenn der Gemeinderat in seiner Mehrheit anderer Meinung ist, dann muss es einen Gegenvorschlag geben. Ebenfalls begründet.
      Ich bin gespannt.

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