
Einerseits fahren manche Autos in der Wiener Neudorfer Parkstraße viel zu schnell. Andererseits ist dies Teil einer stark frequentierten West-Ost-Rad- und Fußgeherroute. Um Radfahrer, aber auch Fußgänger bestmöglich zu schützen haben wir uns entschlossen, für die Parkstraße großteils eine Begegnungszone und für die gesamte Straße Tempo 20 zu verordnen.
Seit 2013 gibt es in Österreich Begegnungszonen, also Straßen deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer bestimmt sind. Diese Zonen entstammen dem Schweizer Vorbild und haben den Zweck, den Verkehr zu beruhigen, aber dennoch angemessene Durchfahrtsgeschwindigkeiten zu ermöglichen.
In der Begegnungszone sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt. Das heißt auch, dass ein mutwilliges Behindern anderer Verkehrsteilnehmer unzulässig ist, vielmehr soll die gegenseitige Rücksichtnahme zu erhöhter Aufmerksamkeit führen.
Im Gegensatz zur Wohnstraße ist in einer Begegnungszone die Durchfahrt gestattet. Ein Spielen auf der Straße ist nicht erlaubt.
Die „Begegnungszone Parkstraße“ ist ein provisorisches Pilotprojekt. Die ersten Wochen zeigen allerdings bereits eine sehr positive Entwicklung und viel positive Resonanz. Gut möglich also, dass ab dem nächsten Jahr die „Begegnungszone Parkstraße“ zu einer Dauerlösung wird.




