
Vor mehr als 25 Jahren wurde unter der B17 ein Durchgang für Fußgänger errichtet. Für Radfahrer nicht, weil der errichtete Weg dafür zu schmal war. Breiter konnte der Weg allerdings aufgrund der Wassersituation des Mödlingbaches nicht gemacht werden. Ein breiterer Weg hätte zu einer Verschmälerung des Bachbettes – und damit zu ständigen Überschwemmungen des Weges – geführt. Deswegen hat die Behörde einen breiteren Weg verständlicherweise untersagt. Radfahrer haben seither die Möglichkeit, das Rad durchzuschieben. Vorher musste in diesem Bereich die B17 gefährlich überquert werden.
Der Vorwurf, dass das Radfahren auf diesem Weg erst vor kurzem untersagt wurde, ist falsch. Radfahren ist auf diesem Teilbereich seit Anbeginn, also seit mehr 25 Jahren, aus den genannten Gründen nicht erlaubt.
Nunmehr häufen sich die Beschwerden, dass Radfahrer trotz des Verbotes einerseits durchfahren und sich andererseits sehr rücksichtslos gegenüber Fußgängern verhalten.
Deshalb möchte ich zum wiederholten Male festhalten:
- Die Unterführung ist zur Verordnung eines Radweges zu schmal, dies wurde auch vom zuständigen Verkehrssachverständigen mehrmals bestätigt.
- Der Mödlingbach hat bei Hochwasser nach den berechneten Anschlaglinien des Amtes der NÖ Landesregierung keine Reserven im Bereich der beiden Brückenanlagen (B17 und Badner Bahn). Eine Verbreiterung des Weges ist somit wasserrechtlich nicht bewilligungsfähig.
- Wir hätten seitens der Marktgemeinde Wiener Neudorf gerne diese Problem behoben, auch wenn es viel Geld kostet, jedoch ist dies ohne ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren mit Absenkung des Mödlingbaches und Umbau der Wehranlage ca. 500 m östlich dieser Brücke nicht möglich.
- Allerdings besteht eine Möglichkeit, dass im Zuge der Arbeiten des B17-Tunnels der Mödlingbach abgesenkt und damit eine Verbreiterung des Durchgangsweges erfolgen kann. Dann wird auch das Radfahren in dieser Unterführung möglich sein. Dies wird allerdings noch ein paar Jahre dauern.





