
Im Jahr 1994 (mit Übergangsfrist bis 2003) wurden die gelben Bodenmarkierungen in Österreich weitestgehend abgeschafft, in Wiener Neudorf zur Gänze. Seit dem Inkrafttreten der 23. StVO-Novelle gibt es sie wieder. Zur Beseitigung des Schilderwaldes sind sie ein geeignetes Mittel, bei den Autofahrern aber sind sie teilweise unbekannt.
- Durchgehende gelbe Linien bedeuten, dass das Halten und das Parken dort verboten ist. Bei unterbrochenen Linien darf man halten oder eine Ladetätigkeit ausführen, nicht aber parken.
- Die Linien befinden sich am Fahrbahnrand oder auf dem Randstein, nahe dem Fahrbahnrand.
Wir haben sie dort angebracht, wo das Parken (bzw. Halten) aufgrund der Fahrbahnbreite eigentlich sowieso nicht erlaubt ist, aber dies dadurch noch sichtbarer wird.
Schade, daß die gelben Linien von der EU verboten wurden‼️
Auf nasser Fahrbahn sieht man die gelben viel besser‼️