
Überall ist derzeit zu lesen, dass sich die finanzielle Situation des Bundes deutlich verbessert hätte und auch seitens der Landesregierungen hört man gerüchteweise dasselbe. Alle, so heißt es, warten nun nervös und gespannt auf die Meldungen der Gemeinden zum Stichtag 31.12.2025 – als ob Gemeinden Überraschungseier oder Wundertüten wären.
Die Gemeinden müssen ihre Budgets (auch die Nachtragsbudgets) an die Oberbehörde, also die jeweilige Landesregierung, weiterleiten. Schon vor Verabschiedung in den Gemeinderatsgremien gibt es sogenannte Budgetbesprechungen mit Beamten der Landesregierung. Kreditaufnahmen müssen in der Regel (es gibt gewisse Ausnahmen) von der Oberbehörde, also der Landesregierung, abgesegnet bzw. zumindest zur Kenntnis gebracht werden. Zumindest die Landesregierungen haben also einen guten Überblick über die finanzielle Situation der Gemeinden. Natürlich stimmen die veranschlagten Budgetzahlen nicht immer mit dem Rechnungsabschluss überein (da liegen auch in der Regel 14 bis 15 Monate dazwischen). Aber am Beispiel Wiener Neudorf kann ich versichern, dass es noch niemals große Überraschungen gab.
Was es wirklich braucht, sind endlich Kompetenzverschiebungen und Bereinigungen. Die Kindergärten in Niederösterreich sind zum Großteil Landeskindergärten. Man sollte also annehmen, das Land kümmert sich um die drei Landeskindergärten in Wiener Neudorf. In Wirklichkeit unterstützt die Gemeinde Wiener Neudorf die drei Landeskindergärten mit etwa € 2,5 Millionen. Würden wir das nicht tun, müssten den Differenzbetrag die Eltern bezahlen. Das wären in unserem Fall knapp € 8.000,- pro Kind pro Jahr. Warum ist das so? Landeskindergarten heißt, dass das Land die Gruppenleiter/-innen, also die Pädagogen, zur Verfügung stellt. Die im übrigen sechs Wochen am Stück im Sommer Urlaub (bzw,. Fortbildungszeit) und zusätzlich alle gängigen Schulferien frei haben. Alles andere: Planung, Bau, Umbau, Betrieb und möglichst ganzjährige Aufrechterhaltung des Betriebes samt Zurverfügungstellung des notwendigen restlichen Personals der Landeskindergärten haben die Gemeinden (und/oder die Eltern) zu bezahlen. Am Beispiel Wiener Neudorf: € 2,5 Millionen. Gut, den einen oder anderen Fördertausender bekommen wir netterweise refundiert. Der Begriff „Landeskindergarten“ ist nicht nur für mich mehr als irreführend.
Es gibt Landeskrankenhäuser. Einen Großteil der Kosten berappen die Gemeinden. Am Beispiel Wiener Neudorf bedeutet das mehr als € 5 Millionen. Gut, auch viele Wiener Neudorfer nehmen Spitalsbehandlungen in Anspruch. Aber der Begriff „Landeskrankenhaus“ ist auch zumindest ungenügend.
Früher haben sich Gemeinden über ein sogenanntes Sozialfondskonto selbst um finanzielle Härtefälle gekümmert. Heute kümmert sich das Land NÖ über die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften darum. Die Gemeinde-Sozialabteilungen wurden damit mehr oder weniger ausgegliedert. Die Gemeinden haben das aber zu bezahlen. Am Beispiel Wiener Neudorf bedeutet das ebenfalls mehr als € 5 Millionen. Wenn es jemand finanziell schlecht(er) geht, dann wendet man sich nicht mehr an die Gemeinde, sondern an die Bezirkshauptmannschaft. Als Bürgermeister wäre mir natürlich lieber, das Geld bliebe in der Gemeindekassa und wir kümmern uns um die sozialen Härtefälle selber. Das geht aber nicht. Warum nicht?
Weil es immer mehr Gemeinden gibt, die aus dem letzten Loch pfeifen und sich mit den Zahlungen (nicht nur, aber auch) an die Landesregierungen immer schwerer tun. Also müssen die anderen Gemeinden, die sich noch finanziell rühren können, jährlich mehr und mehr und mehr beitragen – wie z.B. die Gemeinde Wiener Neudorf. Aber auch wir kommen langsam zu dem Punkt, an dem das nicht mehr geht. Aber das ist offenbar sowohl dem Bund als auch der Landesregierung völlig egal. Es gibt ja das bekannte Motto: „Her mit dem Zaster. Her mit der Marie!“
Wer hat das schnell gesagt? Fällt mir gerade nicht ein. Vielleicht Ihnen.
Her mit der Marie! sagte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP)