
Bis jetzt gab es drei Möglichkeiten bei Abstimmungen: „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“. Die Möglichkeit der Enthaltung entfällt gemäß Änderung der NÖ Gemeindeordnung ab sofort – und damit müssen sich alle Gemeinderäte ab sofort zwischen „Ja“ und „Nein“ entscheiden. Da Enthaltungen intern als Nein-Stimmen gewertet wurden, gab es eigentlich keinen Grund für diese Möglichkeit. Trotzdem wurde sie, gerade von Oppositionspolitikern, immer wieder gerne genommen. Warum eigentlich?
Die Antwort ist recht einfach, denn damit hielt man sich der Öffentlichkeit gegenüber alle Seiten offen. Gab es Diskussionen mit Wählern, die für den Antrag sind, und fragten, warum man nicht dafür gestimmt hat – dann konnte man antworten: „Eigentlich bin ich wie ihr eh auch dafür, aber da gab es etwas, das mir weniger gefallen hat, darum habe ich mich der Stimme enthalten“. Traf man fünf Minuten später Wähler, die gegen den Antrag sind, und fragten, warum man nicht dagegen gestimmt hat – dann konnte man antworten: „Eigentlich bin ich wie ihr eh auch dagegen, aber da gab es etwas, das mir gefallen hat, darum habe ich mich der Stimme enthalten“.
Da ab jetzt, wie oben geschrieben, die Möglichkeit der Stimmenthaltung wegfällt, müssen nun alle Gemeinderäte Farbe bekennen und auch definitiv mit „Ja“ oder „Nein“ stimmen.
Gerade in Wiener Neudorf haben viele Oppositionspolitiker oft mit „Stimmenthaltung“ abgestimmt. Beispielsweise unlängst beim Budget. Eigentlich war man ja dafür, denn gegen die von meiner Bürgermeisterliste vorgeschlagenen Projekte, wie Sanierung Wichtelhaus oder Renovierung von Gemeindewohnungen oder Neubau Abfallwirtschaftszentrum kann man in der Öffentlichkeit schwer sein. Andererseits ist man gegen die Bezahlung, weil vom Konto wegnehmen schaut nicht gut aus, gegen eine Kreditaufnahme wettern möchte man natürlich schon und notwendige Gebührenanpassungen kommen in der Bevölkerung nicht gut an. Da enthält man sich dann lieber der Stimme, frei nach dem Motto: „Für die Anschaffung bin ich schon, ich bin nur gegen die Bezahlung.“ Aha!
Aber ein Gemeinderatsbeschluss ist so etwas ähnliches wie die Anmietung einer Wohnung. Ich kann auch nicht dem Vermieter sagen: „Ja, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche nehme ich, aber das Bad, das WC und den Gang eher nicht.“ Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Entweder überwiegt das Positive, dann nehme ich die Wohnung, oder es überwiegt das Negative, dann nehme ich sie nicht.
Genauso verhält es sich bei einem Gemeinderatsantrag. Bleiben wir beim obigen Beispiel „Budget“. Ein Budget besteht aus Tausenden Ziffern und Überlegungen. Als Gemeinderat muss ich abwägen, ob das Positive überwiegt, dann: Ja – oder mehrheitlich das Negative, dann: Nein. Die Enthaltung war eine Möglichkeit zu versuchen, beide Seiten zu befriedigen und beide Seiten zu argumentieren. Das fällt ab sofort weg.
Mit dieser Änderung der NÖ Gemeindeordnung hoffe ich sehr, dass ab sofort weniger parteipolitisches Kalkül im Vordergrund steht, sondern mehr die Sachpolitik Einzug hält. Schauen wir mal. Die nächsten Sitzungen werden es zeigen.
Auch in einer Enthaltung kann eine gewisse Farbe liegen. Oft wählte ein Gemeinderat diese Option, wenn er mit der Linie seiner Partei nicht einverstanden war. Das brachte er so zum Ausdruck, ohne seiner Partei dabei Schaden zuzufügen.