2018 wird das Jahr vieler Entscheidungen für Wiener Neudorf

Kurt Tucholsky meint, dass ein voller Terminkalender noch lange kein erfülltes Leben ist. Darüber nachzudenken ist allerdings für mich müßig, denn bis Ostern schaut mein Terminkalender in den allermeisten Wochen bereits aus wie auf diesem Bild.

Die Gemeinderegierung hat viele „größere“ Themen in den letzten Jahren vorbereitet und auf Schiene gebracht. Die nächsten Monate werden für vieles Klarheit bringen.

Im Detail:

  • Tempo 80 auf der A2:  Wir warten einerseits auf die Entscheidung der Gerichte und andererseits auf die Einhaltung der diesbezüglichen persönlichen Wahlversprechen von Kanzler Kurz und Vize-Kanzler Strache.
  • Lärmschutz entlang der A2: Unsere Untersuchungen und Gutachten werden derzeit von der ASFINAG detailgetreu überprüft. Noch im ersten Halbjahr sollte feststehen, welchen neuen Lärmschutz wir bekommen und wann.
  • Untertunnelung B17: Unsere Hausaufgaben sind erledigt. Alle Untersuchungen, die wir als Gemeinde vorzubereiten hatten, haben wir gemacht. In den nächsten Monaten werden wir gemeinsam mit dem Land NÖ einen einreichfähigen Entwurfsplan erstellen. Und dann geht es in die entscheidende Phase der Finanzverhandlungen. Die Ausgangsbasis: Die Gemeinde möchte so wenig wie möglich zahlen. Und das Land möchte sich ebenfalls klarerweise so wenig wie möglich finanziell daran beteiligen. Da kommen interessante Gespräche auf mich zu.
  • Ortsentwicklungskonzept: Aufbauend auf unser Generalverkehrskonzept möchte ich bis Jahresende ein Konzept erarbeitet haben, das jeden noch freien Winkel von Wiener Neudorf beleuchtet und klarlegt, ob dieser noch verbaut werden kann und wenn ja, wie.
  • Früheres „Kammfabrik-Gelände“: Der Ankauf dieses Grundstückes wurde noch als letzte Maßnahme meines Vorgängers abgelehnt, so wurde dieses vor drei Jahren von einem Konsortium aus Raiffeisenkasse und der Baugenossenschaft Wien-Süd erworben. Für die angeblich von meinem Vorgänger zugesagte Anzahl von 140 Wohnungen auf diesem Grundstück habe ich strikt abgelehnt. Das hätte aus meiner Sicht das Gebiet und auch die Verkehrssituation nicht vertragen. Wahrscheinlich – das werden wir in den nächsten Wochen genau wissen – werden dort 80 Eigentumswohnungen entstehen.
  • Früheres „Versteigerungshaus“: Auch für dieses Grundstück gibt es Bewegung. Angedacht ist ebenfalls ein Mix aus Wohnungen und betrieblichen Einrichtungen – immer unter der Berücksichtigung, dass in diesem Ortsteil nicht mehr viel an zusätzlichem Verkehr möglich ist.
  • Gemeindeamt: In zwei, drei Monaten sollte ein Plan diskutiert werden können, wie das Gemeindeamt am Europaplatz in Hinkunft optisch verändert werden kann und wie wir es thermisch sanieren können.
  • Klosterkirche: Noch im Frühjahr sollte feststellen, ob wir für ein Sanierungsprojekt EU-Fördergelder bekommen können. Ohne Fördergelder wird eine Sanierung für die Gemeinde finanziell nicht tragbar sein.
  • Ökopark/IZ-Nord: Im ersten Halbjahr 2018 sollte Klarheit darüber herrschen, wie das Gelände eventuell genutzt werden kann. Die Gespräche zwischen der Gemeinde, den Grundeigentümern und dem Land NÖ sind gerade in den letzten Wochen gut in Gang gekommen – immer unter der Voraussetzungen, dass es bei einer eventuellen Verbauung (die rechtlich möglich ist, da das Gebiet als Betriebsgebiet gewidmet ist) zu keiner Beeinträchtigung der Wohn- und Lebensqualität kommen darf.

Das sind einige der Themen, die ab heute wieder auf meiner Tagesordnung stehen.

Die Weihnachts- und Jahresultimofeiertage sind mit dem heutigem Tag vorbei. Ab 8.00 Uhr beginnt der „Neudorf-Express“ wieder mit Vollgas Richtung Zukunft zu fahren. Bereits am Vormittag werde ich zu den oben genannten Themen Telefonkonferenzen haben und am späteren Nachmittag bereits die erste mehrstündige Arbeitssitzung mit Fachleuten und Gemeinderäten.

18 Gedanken zu „2018 wird das Jahr vieler Entscheidungen für Wiener Neudorf

  1. Wiener Neudorfer

    Lieber Herr Janschka,

    Prosit Neujahr!

    Wünsche Ihnen viel Kraft und Ausdauer für die Verwirklichung aller Vorhaben!

    Zum Thema Verbauung:

    Es ist ja bekannt, dass diese „Eier“ von der Vorgängerregierung gelegt wurden.
    Aber, was wird passieren? Wiener Neudorf wird noch mehr zubetoniert und zugepflastert werden. Noch mehr Verkehr wird an allen Standorten stattfinden.

    Bauverordnungen, die ein einigermaßen homogenes Ortsbild garantieren sollten, scheinen nicht zu existieren. Es hat den Anschein, es wird drauflos gebaut, wie es einem gefällt……

    Auf diese Weise bekommt WN immer mehr das Aussehen einer Trabantenvorstadt von Wien, ohne jegliches Ortsbild, von Industrie eingekesselt und durchsetzt, von zwei Hauptverkehrsadern in die Zange genommen!

    Dass man in einer solchen Lage überhaupt noch Zuzüge genehmigt, die über Ein- oder Zweifamilienhäuser hinausgehen, ist mir rätselhaft.

    1. Herbert Janschka

      Tja, Österreich ist (glücklicherweise) ein Rechtsstaat. Es gibt gewidmete Baulandgrundstücke, die konsumiert werden können und dürfen. Es gibt Bebauungshöhen und Bebauungsdichten, die haben wir noch einmal restriktiv überarbeitet bzw. werden sie noch überarbeiten. Wir haben auch jede einzelne Kreuzung in Wiener Neudorf bewertet. An diese Ergebnisse haben sich die Bauwerber ausnahmslos zu halten. Aber es ist gesetzlich nicht möglich auf Grundstücken, die Hochhäuser erlauben, plötzlich auf Ein- oder Zweifamilienhäuser rückzuwidmen – außer gegen den Einwurf großer Scheine als Entschädigung.
      Ich bin aber trotzdem froh, dass die Grundstückseigentümer und Bauwerber die Situation in und um Wiener Neudorf erkannt und verstanden haben und nach vielen, vielen Gesprächen nun einlenken und Projekte vorschlagen, die aus meiner, aus unserer und aus Fachleuten-Sicht vertretbar sind. Es muss mittlerweile jeder Bauwerber mittels eines nachvollziehbaren Verkehrsgutachtens nachweisen, dass sein Projekt verträglich ist.
      Glauben Sie mir, dass ich wirklich alles tue, um Wiener Neudorf zu entlasten.

        1. Herbert Janschka

          Wir haben eine Bausperre. Das ich auch die Begründung, weshalb wir gewisse Bauvorhaben auch gewaltig eindämmen und verringern können.
          Wiener Neudorf gilt gerade diesbezüglich als Vorreiter. Dass hier andere Ortsvorstehungen weiter wären als wir, ist eher nicht der Fall.

  2. Ein_Moedlinger

    Parallel zu den Statements der Nationalratswahl-2017-Spitzenkandidaten zu Fragen aus regionaler, Wiener Neudorfer Sicht wäre es NOCH interessanter, die Spitzenkadnidaten der bevorstehenden Landtagswahl NÖ 2018 zu interviewen …

    Zu erwarten ist das übliche Vorher/Nachher-Spiel, aber einen Versuch wäre es wert … oder ist das der VP-NÖ nicht opportun?

    1. Herbert Janschka

      Ich denke, dass es der VP-NÖ sehr wohl opportun ist. Aber gerade die Themen rund um die A2 sind alleinige Kompetenz des Verkehrsministerium, weil die Autobahn eine Bundes- und keine Landesstraße ist und das zugrundeliegende Gesetz – die STVO (Straßenverkehrsordnung) – ein Bundesgesetz ist.

      Von einer Landesregierung erwarte ich mir Rückendeckung und Unterstützung und die haben wir und zwar von allen Fraktionen im Landtag durch einen einstimmigen Landtagsbeschluss. Wie man bisher an der Einstellung des vorherigen Verkehrsministers gesehen hat, hat dies leider nicht das Gewicht, um eine vorherrschende Meinung zu ändern.

      1. Ein_Moedlinger

        Zum Thema A2 … fällt mir A1 und Salzburg ein – es bräuchte in NÖ wohl eine mutige Astrid Rössler, um wie im Salzburger A1-Abschnitt Tempo 80 zu erzwingen … irgendeinen Parameter würde man schon finden, wenn man wollte. Wie steht es denn eigentlich um NO2 in Wiener Neudorf?

        Zurück zum eigentlichen Thema … nichtsdestotrotz wären die Standpunkte zu unterschiedlichen Themen in diesem bis jetzt kaum stattfindenden, inhaltsleeren Wahlkampf diese Region betreffend interessant – da ist doch weit mehr als die A2 … da ist der Verbauungswahnsinn, die „Dritte Piste“ (ok, da ist die ÖVP klarer Beführworter – aber es gibt ja noch andere Kandidaten, auch wenn für manchen in NÖ kaum vorstellbar), Umfahrungslösungen wie der „Wr. Neudorfer Tunnel“, Ausbau von überregionalen öffentlichen Verkehrsverbindungen, Autobahn->P&R->Bahn/U-Bahn etc.

        Zum letzten Punkt – würde Bahn/U-Bahn bedarfs- und kundenorientiert betrieben werden, so würden irgendwo beim Knoten Guntramsdorf Pendler von der A2 geholt und in U6 & Co durch und nach Wien hinein befördert werden … nach Siebenhirten, Liesing, Baden, Mödling etc. HINEIN fahren zu müssen, um umsteigen zu können ist doch absurd und alles bisherige nur halbe Lösungen.

        Längst Zeit nicht länger verpröllt zu werden (Hallo verspekulierte Wohnbau-Milliarde, Hallo Herr Sobotka!), Licht in den Hallen der Finsternis zu erzwingen – und neue Infratrukturwege zu gehen …

  3. Oliver Woller

    Wir haben schon wieder eine neue Radar-Falle.
    10 Meter vor der B17 Kreuzung.
    Mittlerweile wird es Zeit für eine Sammelklage.

    Mit welcher Begründung wurde die Radar-Falle (Tempo 70 –> 50) aufgestellt?
    Die Statistik über Personen und Sachschäden im B17 Kreuzungsbereich der letzten Jahre sagt was dazu ?!

    Warum nicht gleich in jeder Straße eine Radar-Falle montieren? Damit man über diesen Stumpfsinn wenigstens lachen könnte!

    1. Herbert Janschka

      Die Radarüberwachung auf der B17 liegt nicht im Kompetenzbereich der Gemeinde, sondern – nachdem es sich um eine Landesstraße handelt – des Landes. Die Einnahmen gehen immer an den Straßenerhalter, sprich Straßeneigentümer.
      Radargeräte dürfen heute nicht mehr – wie noch vor 15 Jahren – willkürlich aufgestellt werden, sondern nur nach einem sehr aufwendigen Verfahren. In diesem Verfahren muss bewiesen werden, dass auf diesem Abschnitt überdurchschnittlich schnell gefahren wird und dies noch dazu überdurchschnittlich häufig.
      Gerade der Abschnitt auf der B17 (erlaubtes Tempo 50) ist einer, den viele Autofahrer mit einem viel höheren Tempo benützen. 70 bis 80 km/h sind dort leider keine Seltenheit. Das führt in diesem Bereich zu sehr hohen Lärm- und Schadstoffausstößen.
      Bei Radarüberwachungen geht es nicht (nur) um Personen- oder Sachschäden, sondern um Tempobolzerei. Und glücklicherweise ist dies nicht auf allen unserer Straßen so.
      Und Radargeräte werden niemand stören, außer diejenigen, die sich nicht an die erlaubte Geschwindigkeit (plus einer nicht zu bestrafenden Überschreitung) halten.

    2. Ein_Moedlinger

      Gerade dieser Standort erscheint mir sinnvoll – wird doch dieser Bereich von Norden kommend mit teils deutlich überhöhter Geschwindigkeit befahren – um noch „Grün“ zu erwischen etc. – zugleich ein von Fußgehern sehr frequentierter Kreuzungsbereich … dort das Tempo zu reduzieren, halte ich für absolut sinnvoll.

      Lästig finde ich das Tempo-Wirrwarr im Bezirk generell (Hallo Vereinheitlichung!) … jede Gemeinde hat ihre eigenen Spielregeln …

    3. Auch ein Wiener Neudorfer

      Geschwindigkeitsbegrenzungen sind da um eingehalten zu werden und sind keine unverbindlichen Empfehlungen. Wie man hier und generell von einer Radar-„Falle“ sprechen kann, ist mir nach wie vor schleierhaft.

      Es heißt ja maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Und nicht ungefähre Geschwindikeit oder gar Mindestgeschwindikeit. Fahren sie zu schnell, erhöhen damit den Lärmpegel, die Feinstaubbelastung und gefährden die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer (zu denen übrigens auch nicht-motorisierte Teilnehmer wie z.B. Fußgänger gehören) macht es Sinn, dass dies durch Radargeräte überwacht und exekutiert wird.

      Gerade an der genannten Stelle, wie Ein_Moedlinger ja bereits ausführte handelt es sich um eine besondere Gefahrenstelle. Der Versuch hier die Überprüfung der Geschwindigkeit durch eine Radargerät wegzudiskutieren ist eigentlich nicht ernst zu nehmen.

  4. Oliver Woller

    Könnte durchgehen, da es sich hier um eine 70-50 Zone handelt und die B17 Kreuzung garantiert keine Gefahrenstelle darstellt!

    Der Mindestabstand zwischen einem Temposchild und einer dahinter aufgestellten Blitzanlage schwankt von Bundesland zu Bundesland zwischen 75 und 200 Metern. Manche Länder definieren den vorgeschriebenen Abstand in ihren Richtlinien auch vage mit den Worten „nicht unmittelbar dahinter“. Oder sie setzen zum Beispiel eine Distanz von 250 Metern auf Landstraßen und Autobahnen fest. Als Faustregel gilt dem TÜVzufolge allerdings 150 Meter.

    Darüber hinaus gibt es Straßenabschnitte, an denen der Mindestabstand hinter dem Schild bis zur Radarfalle deutlich geringer sein darf – zum Beispiel an einer Gefahrenstelle (zum Beispiel unübersichtliche Einmündung) oder in einem kurzen Tempo-30-Abschnitt etwa vor Schulen und Altenheimen.

  5. Oliver Woller

    Somit dürfte die Radarfalle beim Bauhof (Tempo 40) auch nur in eine Richtung „überwachen“ 😀
    Von Biedermannsdorf kommend steht die Radaranlage nämlich zu nahe beim Tempo 40 Verkehrsschild.
    Das sollte man mal vom Land überprüfen lassen, oder einfach den Bußgeldbescheid sofort retournieren.

    1. Wiener Neudorfer

      Olli!

      Hast du recht! In D gibt es strenge Regeln, wo und wie Radarfallen, vorallem Mobile aufgestellt werden dürfen. Abstand, Winkel, sowie einige andere Parameter sind zu beachten. Wenn nicht, sind die Bescheide für den A….! Mittlerweile gibt es einige Rechtsanwälte, die sich darauf spezialisiert haben – und auch recht erfolgreich sind!!!

      Dafür wird es bei uns auch Zeit. Denn es ist ABZOCKE! Sorry, Herr Janschka, was soll denn das sonst sein? Mich betrifft es zwar seit längerem nicht mehr, aber das war immer schon eine Schweinerei!!

      Olli, daher alles überprüfen und beinspruchen! Sind wir die Melkkuh der unfähigen Politiker?

      1. Herbert Janschka

        Es kann nie und nimmer Abzocke sein, denn diejenigen, die sich an die erlaubte Geschwindigkeit (zuzüglich einer nicht zu ahndenden Überschreitung) halten, werden nie und nimmer einen Erlagschein bekommen. Zahlungsaufforderungen erhalten grundsätzlich immer nur diejenigen, die sich nicht daran halten. Und wenn ich ein Gesetz überschreite und ich werde dabei ertappt, dann darf ich mich nicht wundern, dass dies geahndet wird. Das ist eine der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Auch wenn es noch so unbeliebt ist, Gesetze zu haben, an die man sich halten muss – mir ist das allemal lieber als eine Willkür.
        Mich betrifft es im übrigen auch nicht, weil ich mich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halte und diejenigen, die das nicht tun, werden sich kaum über ein Briefchen der Behörde wundern können.
        Und: Sie haben recht. Es gibt äußerst strenge Regeln. Heute ein Radargerät bewilligt zu bekommen ist ein äußerst schwerer Akt. Da muss über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden, dass die erlaubte Geschwindigkeit sehr häufig und sehr deutlich überschritten wird. Leider ist das bei den „scharfen“ Radargeräten in Wiener Neudorf der Fall.
        Aber noch einmal: Radargeräte können nur diejenigen stören, die zu denen gehören, die sich nicht an die Verkehrsregeln hinsichtlich Geschwindigkeit halten oder halten wollen. Und zu denen werden Sie ja hoffentlich nicht gehören.

        1. Ein_Moedlinger

          Mich stören kurze Abstände zwischen Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsmesspunkt, und das ist dann sehr wohl „Abzocke“.

          Nachhaltiges Autofahren kennzeichnet sich auch dadurch, Energie nicht mutwillig zu vernichten, den Wagen ausrollen zu lassen anstatt die Bewegungsenergie durch einen Bremsvorgang, der btw Feinstaub erzeugt, in Form von Wärme verpuffen zu lassen ….

          Dazu gehört zum einen natürlich vorausschauendes Fahren, genauso aber auch „Toleranzraum“ – dieser fehlt nach der Autobahnbrücke von Biedermannsdorf kommend gänzlich, noch dazu geht es dort bergab … ABER: Die 70 km/h über die Brücke – das ist doch sowieso der Witz des Jahrhunderts, oder?

          40 km/h, dann paar Meter bergauf 70 km/h, dann gleich wieder 40 km/h bergab – und sofort ein Radar … wäre besser diese Absurdität zu beenden und auf der Brücke max. 50 zuzulassen – „Freiland“ hin oder her.

        2. Auch ein Wiener Neudorfer

          Wie sie bestimmt in der Fahrschule gelernt haben, gelten Verkehrszeichen genau ab dem Punkt, wo sie aufgestellt sind. Überschreiten sie also die Linie, an der ein Ortsschild Tempo 50 markiert, haben sie genau ab dem Ortsschild sich an die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zu halten.

          Wenn sie also entsprechend aufmerksam und vorausschauend fahren, erkennen sie rechtzeitig die Geschwindigkeitsbegrenzung oder das Ortschild und können dementsprechend früh „ausrollen“ ohne abbremen zu müssen. Ganz ohne Ernergievernichtung und Erhöhung der Feinstaubbelastung. Ich praktiziere das schon lange und fahre damit ganz gut. Zusätzlich schon es die Bremsen und verringert die Tankrechnungen.

          Toleranzen (geblitzt wird erst ab ca. 64 in 50er Zonen, Radar darf nicht einen Meter nach dem Ortsschild sein, etc.) sind nicht dazu da, damit sie Verkehrsteilnehmer bis aufs maximum ausreizen. Sie sind dazu da, damit geringfügige Vergehen (es kann ja mal passieren, dass man kurzfristig (!) ein paar km/h (!) über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ist), nicht sofort bestraft wird – das wäre unverhältnismäßig. Toleranzen sind auch nicht da, damit sie AB dem Schild mit dem Ausrollen beginnen, denn dort dürfen sie bereits maximal 50 km/h fahren.

          Wenn sie kurze Abstände zwischen Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsmesspunkt stören, lesen sie bitte nochmal meinen ersten Absatz. Und die darauffolgenden vielleicht auch nochmal. Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten ab dem Punkt, wo sie aufgestellt sind – und zwar für ALLE Verkehrsteilnehmer, nicht nur für diejenigen, die gerade Lust und Laune haben sich dran zu halten.

  6. Oliver Woller

    Bußgelder retourniere ich grundsätzlich und hatte damit schon oft Erfolg.
    Kann ich nur jedem empfehlen.

    Polizisten die direkt an der STOPPTAFEL unerlaubt parken und den Laser aus dem Fenster hängen lassen, halte ich auch auf 🙂
    Ist nicht erlaubt.

    Wegen einer Geschwindigkeitsmessung darf man nicht einfach mitten auf der Straße parken.
    Auch nicht die Polizei.

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