Falschinformationen im letzten SPÖ-Blatt

Das Halten von Haustieren ist durch einen vom Gemeinderat beschlossenen Mietvertrag seit 2018 klar geregelt. Das gilt beim Einzug in eine Wohnung als auch danach.

In der letzten Ausgabe des Wiener Neudorfer SPÖ-Blattes „Konkret“ stehen wieder einige Falschinformationen. Unter anderem wird behauptet, dass das Halten von Haustieren in Gemeindewohnungen von mir unerwünscht wäre. Diesbezüglich wird mir eigenmächtiges und ungerechtes Verhalten unterstellt. Es wird ein Beispiel erwähnt, dass eine Bürgerin eine Gemeindewohnung deshalb nicht bekommen hätte, weil sie einen Hund hätte und mit diesem in die Wohnung einziehen wollte.

Das ist unrichtig. Und das weiß die SPÖ auch. Warum sie es dennoch schreibt, weiß ich nicht. Aber ich kann es mir denken.

Richtig ist, dass die besagte Bürgerin mit einem sogenannten Listenhund (Kampfhund) in die Wohnung einziehen wollte. Das ist allerdings nicht möglich, aber nicht, weil ich das partout nicht möchte, sondern weil der Gemeinderat dies in seiner Sitzung am 29. Jänner 2018 (im Beisein der SPÖ-Fraktion) beschlossen hat. Und selbstverständlich muss sich ein Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung an Beschlüsse des Gemeinderates halten. Der betreffende Passus, der seither in jedem Mietvertrag steht, lautet:

„Jegliche Tierhaltung ist ohne Zustimmung des Vermieters (Anm: Gemeinde) verboten, es sei denn es handelt sich um artgerecht in Behältnissen gehaltene wohnungsübliche Kleintiere, wie zB Hamster, Schildkröten oder Wellensittiche, nicht aber Hunde, Katzen, Schlangen, Spinnen oder Echsen.“

Die in Wiener Neudorf allerdings geübte Praxis ist die, dass für das Halten von Katzen die Zustimmung erfolgt, soferne es keine Beschwerden der Nachbarn gibt. Bei Hunden ist das Einvernehmen mit den Nachbarn herzustellen, soferne es sich um keine Listenhunde (Kampfhunde) handelt. Das Halten von Listenhunden (Kampfhunden) ist in Gemeindewohnungen generell verboten. Da die besagte Bürgerin mit einem Listenhund (Kampfhund) in die Wohnung einziehen wollte, war eine Vergabe aus diesem Grund – gemäß aufrechtem Gemeinderatsbeschluss – nicht möglich.

Selbstverständlich ist der komplette Sachverhalt der Wiener Neudorfer SPÖ-Fraktion bekannt, zumal der „Wohnungsvergabe-Ausschuss“ von einer SPÖ-Gemeinderätin geleitet wird.

2 Gedanken zu „Falschinformationen im letzten SPÖ-Blatt

  1. Wiener Neudorfer

    Unsere „Sozialisten“!

    Nicht umsonst die Erfinder des „Dirty Campaignings“!

    Warum fällt mir dazu noch ein Spruch ein?

    „Wenn man den Bock zum Gärtner macht……..“

    Alles Gute und LG

  2. Stefan Kohoutek

    Meine persönliche Meinung: Große und mittelgroße Hunde sollten generell nicht in Wohnungen gehalten werden, auch wenn es keine „Listenhunde“ sind. Diese Tiere brauchen Auslauf und sollten unbedingt dafür einen Garten zur Verfügung haben. Kleine Hunde und Katzen sollten relativ unproblematisch in Wohnungen zu halten sein, obwohl eine „Freigängerkatze“ vielleicht glücklicher ist als eine „Wohnungskatze“, sie wird weniger zu Übergewicht neigen. Und das kleine Hunderl sollte vielleicht kein Kläffer sein, das könnte den einen oder anderen Nachbarn schon aufregen.

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