Neuer Verbindungsweg in Wiener Neudorf

Es gibt abseits der dramatischen Ereignissen in der Ukraine natürlich auch örtliche Themen, die zwar im Vergleich völlig untergeordnet sind und lapidar wirken, aber dennoch bewegen und interessieren.

Weil wir einige Anfragen betreffend des neuen Verbindungsweges zwischen der Parkstraße und der Hauptstraße erhalten haben, eine diesbezügliche Information: Im Zuge der Baugenehmigung von acht Einfamilienhäuser wurde zwischen der Gemeinde und dem Projektbetreiber vereinbart, dass auf dem Privatweg eine Dienstbarkeit eingetragen wird. Derzufolge soll auf dieser Privatstraße einerseits das Begehen sowie andererseits das Befahren mit Fahrrädern und fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug für die Allgemeinheit erlaubt sein. Dies haben wir deshalb verhandelt, weil der bereits seit Jahrzehnten vorhandene Weg entlang der Badner-Bahn-Geleise sehr schmal ist.

Der Weg ist fertig. Das Begehen ist jetzt schon möglich, aber es ist noch die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Mödling für die Wirksamkeit eines zusätzlichen Radweges erforderlich. Coronabedingt hat die BH Mödling einen großen Aktenrückstau und deshalb haben wir die notwendige Verordnung noch nicht bekommen und können deshalb auch noch nicht die entsprechenden Verkehrszeichen aufstellen. Sofort wenn wir diese Verordnung erhalten haben, stellen wir die bereits vorhandenen Verkehrszeichen auf – früher dürfen wir das nicht.

Also zusammengefasst: Es handelt sich zwar um eine Privatstraße, aber sie ist für die Allgemeinheit jetzt schon begehbar – und wenn die Verordnung der BH Mödling vorliegt, dann auch mit dem Rad befahrbar.

5 Gedanken zu „Neuer Verbindungsweg in Wiener Neudorf

  1. Gerald Neuwirth

    Sehr gut. Danke.
    Welche Lösung ist für die Unterführung B17 gedacht? Die Schiebestrecke wird von den Meisten einfach ignoriert.

    1. Herbert Janschka

      Lieber Gerald, es gibt nur zwei Möglichkeiten: Immer wieder appellieren und verständlich machen, warum – und: kontrollieren. Die Kontrollen können aber nicht durchgehend erfolgen und mehr als mit den bisherigen Straßenmarkierungen und Verkehrszeichen können wir schon gar nicht hinweisen.

      Bauliche Maßnahmen sind nicht möglich, weil auch Personen beispielsweise mit Kinderwägen oder Rollstühlen diesen Weg nehmen und deshalb die Installierung von Drehkreuzen etc. keine Variante ist.

      Es verstehen leider viele nicht, dass der Weg vom Land NÖ (BH Mödling) nur als Fußweg genehmigt werden konnte, weil für das Radfahren der Weg breiter sein müsste. Das lässt aber die Gegebenheit des Mödlingbaches in diesem Bereich nicht zu. Der damalige Bürgermeister Hofbauer wollte in den 90er Jahren bekanntlich einen kombinierten Geh- und Radweg, aber aufgrund der Gegebenheiten war das nicht möglich. Ich bin sehr froh, dass er zumindest den Bau eines Gehweges erreichen konnte. Er hat halt auch angenommen, dass es akzeptabel ist, das Rad für eine kurze Strecke zu schieben. Wir haben diese Unterführung jetzt über 25 Jahre, aber es gibt leider immer wieder Radfahrer (wie es auch Autofahrer und Fußgänger gibt), die sich nicht an Gesetze und Verordnungen halten – und nach dem Motto agieren: I bin I. Es gibt halt Menschen, die so sind. Die gab es immer, gibt es immer und wird es immer geben.

      Die dritte angedachte Möglichkeit, aufgrund des Fehlverhaltens von leider vielen Radfahrer/-innen, den Weg zu sperren, halte ich nicht für verfolgenswert.

      1. Gerald Neuwirth

        Danke für die Stellungnahme. Das versteh ich und wußte ich auch. Ich wollte nur fragen ob es andere Lösungen oder Gedanken dazu gibt.
        Danke und alles Gute

        1. Gerald Neuwirth

          Noch ein Nachtrag – das ist ein Nadelöhr im Hauptradweg nach Mödling. Vielleicht kann der bestehende Weg verbreitert und die Mauer etwas erhöht werden. Bei Hochwasser ist klarerweise sowieso gesperrt. Nachdem in Zukunft der Radverkehr – hoffentlich- steigen soll ist da eine Lösung erforderlich. So wie ich fahren viele oben über die Straße – ist gefährlich und soll nicht sein. Wenn ich unten schöne werde ich von den Fahrenden angepöbelt weil ich sie behindere. Auch nicht gut.
          Also sind Ideen gefragt.

          1. Herbert Janschka

            Der Weg kann eben nicht verbreitert werden, weil sonst das Bachbett zu schmal werden würde, was wasserrechtlich nicht bewilligbar ist. Und das Wasserrecht ist in diesem Bereich das dominierende Recht. Wäre so eine Variante möglich, hätten wir es schon längst – im Laufe der letzten 25 Jahre – getan. Es ist ein behördlich verordneter Gehweg, auf dem – wie auf jedem Gehweg – das Radfahren untersagt ist. Wie auf jedem Gehweg darf jedoch ein Rad geschoben werden. Wenn jemand widerrechtlich mit dem Rad fährt, dann kann dieser jemand nicht behindert werden. Es kann ja auch niemand auf der Autobahn mit 200 rasen wollen und meinen, er würde von den sich ordentlich Verhaltenden behindert werden.

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