Wir stehen vor einem leiseren Jahreswechsel

Es kommen viele zu mir, die ersuchen, die Silvesterknallerei komplett zu verbieten. Normalerweise laufen Sie bei mir diesbezüglich offene Türen ein. Für andere wiederum gehört das Böllern zu einem Silvestertag einfach dazu und ist Teil einer Tradition. Da es in diesen Zeiten sowieso laufend zu Verboten kommt, wollte ich nicht ein noch zusätzliches schaffen. Für mich persönlich steht außer Zweifel, dass man das alte Jahr auch in einer feuerwerksfreien Umgebung würdevoll verabschieden und das neue begrüßen kann.

In Wiener Neudorf dürfen 2 Stunden lang vom 31. Dezember 2021 23.00 Uhr bis zum 1. Jänner 2022 01.00 Kleinfeuerwerke verwendet werden. Allerdings nur in Privatgärten und nicht in der Nähe der Kirche und der Pflegeeinrichtung am Schloßmühlplatz. Das Abfeuern von Kleinfeuerwerken im öffentlichen Gelände, auch in Parks, ist untersagt.

Schön wäre es, wenn viele darauf generell verzichten könnten. Zu den Stunden der Feuerwerke steigt die Feinstaubbelastung in unserer sowieso damit belasteten Gemeinde in extrem gesundheitsgefährdende Höhen, sodass das Verweilen im Freien sowieso nicht ratsam ist. Darüber hinaus ist das Böllern nicht nur für viele Menschen eine Belastung, sondern vor allem eine Tierquälerei, sowohl was Haustiere als auch vor allem Wildtiere anbelangt.

Ich würde mir wünschen, dass die Böllerei nicht an einem Ge- oder Verbot hängt, sondern an der Rücksichtnahme und dem Verständnis, dass Feuerwerke zwar das menschliche Auge erfreuen, aber insgesamt einen großen Schaden anrichten.

Persönlich kann ich nur appellieren, weitestgehend auf das Abschießen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.

15 Gedanken zu „Wir stehen vor einem leiseren Jahreswechsel

  1. Ich

    Wird genau so sein wie voriges Jahr zu Silvester. Da war es sogar komplett verboten! Trotzdem wurde den ganzen Tag geböllert (teilweise mit Absicht auf Gehwegen um Hunde oder Menschen zu erschrecken) und Feuerwerke gabs auch genug. Die 2 Stunden heuer werden sicher nicht eingehalten.

  2. Susanna Fiala

    Ihr Wort in Gottes Ohren. Hoffe daß es am RBR diesmal ruhig wird. Auch für meinen Hund.

  3. Inge

    Gerade auf Facebook gesehen (WR gehört doch zu Mödling!) https://www.moedling.at/Silvesterknaller-Verbot_im_Ortsgebiet_1?fbclid=IwAR2ogWqWlZcl5DkbDFszkz4hNG1ur_0G2wByVSOu-5KGBvpYv3Ab2j-AP88 Da steht NUR Kategorie F2 …….Erklärungslink: https://www.wko.at/branchen/ooe/handel/baustoff-eisen-hartwaren-holzhandel/Pyrotechnikgesetz-Merkblatt.pdf und dies fällt unter Kategorie F2: Sie gehören zu den pyrotechnischen Gegenständen. … Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (erkennbar an „F2“) sind z. B.: Raketen, Batterien, Knallkörper, Sonnenräder, China-Böller.

  4. Sigrid Jonak

    Von mir aus, geht’s auch ohne Böllerei, schade ums Geld, das könnte man ja wo anders gut gebrauchen, z. B. Pflegedienst, wo nicht einmal genug Windeln für Demenzkranke vorhanden sind…

  5. Sigrid Jonak

    Mir geht die Silvesterknallerei auf die Nerven, schade, daß Geld könnte man den Pflegedienst geben, damit alle Demenzkranken jeden Tag eine Windel bekommen…

  6. Inge

    Wird sogar heute schon geböllert. Solche Verbote bringen gar nix. Hat man ja voriges Jahr gesehen.

  7. Gabi

    Man könnte die autobahn sperren und dort dann böllern durch die tolle bauweise der lärmschutzwände hört es dann niemand in wr neudorf….

    Ironie off

  8. Felix

    Laut BMI sind Feuerwerkskörper der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich verboten und nur als Ausnahme zulässig. Warum muss man da überhaupt eine Ausnahme machen??

    Abgesehen von der Lärmbelästigung besteht ja auch die Brandgefahr zB. bei defekten Raketen, die dann aus Privatgärten am Nachbarhaus landen und dort verbrennen.

    Wer zahlt den Schaden? Die Gemeinde, weil sie es erlaubt hat?

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Für einen eventuell auftretenden Schaden ist immer der Verursacher zuständig und haftbar.

  9. Jörg

    Ihre Aussage ist ziemlich seltsam, denn die LPD schreibt auf ihrer Homepage:
    https://www.polizei.gv.at/noe/buergerservice/pyrotechnik/pyrotechnik.aspx
    Verwendung im Ortsgebiet
    Die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln der Kategorie F2 (Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Pyrodrifter, Raketen, Knallfrösche, Sprungräder und andere) im Ortsgebiet ist generell verboten. Ausnahmeregelungen können durch den Bürgermeister erteilt werden. Dieser kann mit Verordnung Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen.

    -> Sie brauchen also gar kein Verbot für das Ortsgebiet erlassen, sondern dürfen ganz im Gegental das Verbot nur aufheben. Und genau das tun Sie für 2h und das obwohl Sie schreiben, Sie sind gegen.

    Ist die Information auf der Homepage der LPD falsch bzw. wo liegt mein Denkfehler?

    Wünschen allen einen trotz Sperrstunde einen guten Rutsch!

    1. Paul

      RICHTIG! Den ersten Vollbrand eines Autos haben wir schon. Sirene und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr. Es knallt seit ca. 19 Uhr so oft als wäre es schon Mitternacht. 🙁

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