Wiener Neudorfer Unternehmer wehrt sich gegen Unterstellungen in der Kronen-Zeitung

In der Samstag-Ausgabe der Kronen-Zeitung wird dem Wiener Neudorfer Bräustüberl „WieNeuBräu“ unterstellt, die Corona-Maßnahmen missachtet zu haben. Und über weitere angebliche auffällige Vorgehensweisen wird berichtet.

Den Artikel nachlesen können Sie unter: https://www.krone.at/2376096

Der Besitzer von WieNeuBräu hat untenstehende Stellungnahme an die Kronen-Zeitung geschickt und ist gespannt, ob es zu einer Berichtigung kommt.

Ich selbst bin nicht bei dem Vorfall dabei gewesen. Aber nachdem ich selbst bereits „Opfer“ von Kronen-Zeitungsartikeln war, weil irgendein Redakteur einen falschen Hinweis (zumeist von der Opposition) ungeprüft übernommen hat, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass die Berichtigung von WieNeuBräu stimmt.

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion!

Als direkt Betroffener dieses Artikels sehe ich mich gezwungen, dazu Stellung zu nehmen.Es sind so viele Unwahrheiten in diesem Artikel, daß es mich wundert, wieso so etwas ungeprüft veröffentlicht wird! Es handelte sich um einen Ab Hof Verkauf der WieNeuBräu Microbrauerei wie jeden Freitag, der Gastrobetrieb war gar nicht offen, d.h. es wurden keine offenen Getränke oder Speisen angeboten. (Im Artikel war vom Wirt die Rede)Es wurden lediglich Bierproben für die Kaufentscheidung (es gibt bei uns viele Biersorten und  auch Cider) hergegeben. Die Abgabe von Kostproben ist erlaubt. Da das Wetter schön war, wurde die Verkostung in den  Aussenbereich verlegt und dort auch auf den erforderlichen Abstand  geachtet. Die beobachteten Verkoster waren 2 Paare, die sich außerdem vor dem Treffen getestet haben. Dieses Missverständnis  hat dann anscheinend die Polizeikontrolle hervorgerufen. Ich habe mit den Beamten gesprochen und es gab bis auf kleine Verbesserungshinweise keine Probleme. Es gab keine Alkoholisierten und keine Passanten wurden angepöbelt. Ich habe nur im Nachhinein gehört, dass sich der Verfasser oder Fotograph diese Artikels den Unmut eines Gastes zugezogen hat, da er trotz  Aufforderungen das Fotografieren von Privatpersonen zu unterlassen, sich nicht einsichtig gezeigt hat.  (§ 201a StGB). Kann sein, dass dieser aus Rache oder Sensationslust diese Zeilen des Artikels verfasst hat. Es ist in dem Artikel auch nicht ersichtlich, wer ihn verfasst hat, das gibt zu Denken! Wir sind ein Betrieb, der seit unserer Öffnung 2015 ums Überleben kämpft, und der Ab-Hofverkauf ist die einzige Einnahmequelle in dieser Situation. Das sollte man sich überlegen und bei solchen Publikationen genauer recherchieren, bevor man bodenständige Betriebe anschwärzt. Ich glaube, dass es auch für die Qualität einer Zeitung gut wäre.     

Mit freundlichen Grüßen   Ing. Helmut Dobritzhofer Microbrauerei e.U.   Parkstrasse 35   2351 Wiener Neudorf M:

28 Gedanken zu „Wiener Neudorfer Unternehmer wehrt sich gegen Unterstellungen in der Kronen-Zeitung

  1. §201a

    Sehr geehrter Herr Janschka,

    etwas zum Nachdenken für Sie.

    Sie kreiden Medien etwas an, weil diese offenbar Fakenews unreflektiert verbreiten.

    Was machen Sie?
    Genau das selbe.
    Sie veröffentlichen einen Brief, welcher nur so von Widersprüchlichkeiten strotzt.

    Hätten Sie sich mit dem Brief des Wirten etwas kritischer auseinandergesetzt, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass es einen §201a im Österr. Strafgesetzbuch gar nicht gibt.

    Im §201 geht es um die Strafbarkeit von Vergewaltung.
    Ich hoffe doch nicht, dass es in der Parkstraße dazu gekommen ist.

    PS.
    Ich war auch nicht dabei, aber wenn man sich den Brief genauer durchliest, dann sind berechtigte Zweifel an der Diskretions- u. Dispostitionsfähigkeit des Verfassers angebracht.

    In diesem Sinne,
    Frohe Ostern.

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Da haben Sie meinen Text nicht aufmerksam genug gelesen. Ich kreide überhaupt nichts an. Da ich – genauso wenig wie Sie – nicht bei dem Vorfall dabeigewesen bin, werde wir beide wohl nicht bei der Ermittlung der Tatsächlichkeit mitwirken können. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es bei der Kronen-Zeitung Redakteure gibt, die dem Begriff der Recherche nicht den Stellenwert zubilligen, den ich mir erhoffe. Aber auch das berührt mich nur am Rande, weil ich kein Kronen-Zeitung-Leser bin.

      Die Kronen-Zeitung veröffentlicht eine unbestätigte Gegebenheit und gibt diesem angeblichen Ereignis sehr viel Platz. Die Kronen-Zeitung wird von einem Millionen-Publikum gekauft. Ich gebe einem Wiener Neudorfer Unternehmer, der diese Begebenheit aus seiner Sicht schildert, eine Plattform auf meinem Blog, das nur von ein paar Tausend gelesen wird. Die Publizitäts-Waage ist damit sowieso eine ungleiche.

      Da ich dem Begriff der Unschuldsvermutung einen hohen Stellenwert einräume, werde ich mich als Wiener Neudorfer Bürgermeister immer solange, so breit und so hoch wie möglich, vor einen Wiener Neudorfer Bürger oder ein Wiener Neudorfer Unternehmen stellen, bis die Schuld bewiesen ist. Mit Zweifeln, Vermutungen oder Spekulationen mögen sich andere beschäftigen, dafür ist mir meine Zeit zu schade.

      Auch ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest

  2. Ein Mödlinger

    Guten Morgen, sehr geehrter Herr Bürgermeister!

    Peinlich, peinlich, aber für Sie und den Wirt. Allein die Rechtschreibung erinnert mich persönlich eher an einen Volksschüler, aber sei’s drum.

    Dem (Bier-)Fass den Boden schlägt dann aber der zitierte § aus, den es in Österreich überhaupt nicht gibt. Schenkelklopfer-Faktor!!!! *prust* *rofl*

    Das zu überprüfen dauert über Google zehn Sekunden (hab‘ ich ja auch gemacht) und bevor man als Amtsperson so etwas Peinliches veröffentlicht, wäre eine Überprüfung angebracht gewesen. So haben Sie sich in meinen Augen nicht gerade mit Ruhm bekleckert …….

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Lieber „Ein Mödlinger“!

      Immerhin habe ich es mit meinem von Ihnen attestierten Volksschulniveau bis ins Präsidium des Österreichischen Schriftstellerverbandes geschafft, durfte einige Bücher veröffentlichen und in zahlreichen Anthologien publizieren. Also scheine ich keine so schlechte Volksschullehrerin gehabt haben. Aber vielleicht ist es mir auch nur gelungen, die jeweiligen Jurys gekonnt zu täuschen.

      Was werfen Sie mir eigentlich vor? Ich habe weder dem Kronen-Zeitungsartikel noch der Antwort des Wiener Neudorfer Unternehmers Recht gegeben. Das kann ich auch nicht, weil ich nicht dabei war. Die Schilderungen von Zeugen, die sich bei mir gemeldet haben, gehen eher in die Richtung des Briefes des Unternehmers. Aber vielleicht wollen die mich auch nur täuschen. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es Redakteure der Kronen-Zeitung gibt, die das Wort Recherche nicht studiert haben dürften. Ob das auch hier der Fall ist, weiß ich nicht.

      Die Kronen-Zeitung gibt einem eher unbestätigtem Vorfall ein Millionen-Publikum. Mein Blog wird nur von ein paar Tausend Menschen gelesen. Ich habe mich dazu entschlossen, einem Wiener Neudorfer Unternehmer diese Plattform zu geben. Sie sehen schon, dass es alleine von der Reichweite ein ungleicher Kampf ist.

      Und ich werde mich, vielleicht kennen Sie mich da als Mödlinger augenscheinlich zu wenig, immer vor die Wiener Neudorfer Bürger stellen – und zwar solange, bis ungerechtfertigt erscheinende Anwürfe bewiesen sind. Für mich gilt tatsächlich der Begriff der Unschuldsvermutung. Da geht es mir nicht um Ruhm oder sonst irgendetwas. Da geht es mir um Anstand, Charakter und das, was ich im (Groß)Elternhaus, in der Volksschule und darüber hinaus eingelernt und mitgegeben bekommen habe.

      1. Ein Mödlinger

        Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

        Warum fühlen Sie sich gleich persönlich angegriffen? Die Rechtsschreibung des von Ihnen veröffentlichten Briefes, dessen Verfasser Sie ja nicht sind, erinnert mich an Volksschulniveau.

        Sie beziehen nach meinem Empfinden ganz klar Stellung für den Verfasser („kann mir gut vorstellen dass es stimmt“) insofern sind Sie imho auch verantwortlich wenn Sie so einen Unsinn wie einen in Österreich gar nicht existierenden § auf Ihr Blog stellen …… für einen so hochrangigen Amtsträger ist das aus meiner Sicht einfach nur peinlich.

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Dann seien Sie froh, dass Sie nicht in Wiener Neudorf leben und so einen peinlichen Bürgermeister wie mich ertragen müssen.

    2. Ein_Moedlinger

      So von Mödlinger zu Mödlinger:

      Für Blamagen oder anderen Wirbel ist eher der BGM unserer Bezirkshauptstadt bekannt, und nicht Herr Janschka – aber lassen wir das:

      In Mödling haben vor einigen Jahren einige Micro-Brauereien bei einem Ausschank am Mödlingbach für nächtliche Unruhe samt Polizeieinsätzen und einigen Anzeigen gesorgt – mit in der Gruppe der Micro-Brauereien: Wieneubräu.

      Wer von den beteiligten Veranstaltern federführend bei den Grauslichkeiten den Anrainern gegenüber war, ist mir unbekannt und lässt sich von außen auch nicht beurteilen – damals wurde jedenfalls versucht Umsatz auf Kosten der anrainenden Bevölkerung und deren Lebensqualität zu machen.

      Seither verzichten wir gerne auf die Konsumation bei derlei rücksichtslosen Betrieben – denn wer in einer ruhigen Wohngegend einen heißen Sommer lang nächtens (!!) jedes (!) Wochenende (!) für Halligalli und Radau sorgt, dem unterstelle ich kein sonderlich verantwortungsbewusster und emphatischer Mitbürger zu sein – Umsatz first!

  3. Walter

    Wie die vorherigen Antworten zeigen, veröffentlichen Sie auf einem – mit Steuergeldern finanzierten – Medium , ungeprüfte Briefe von Privatpersonen. Seit wann ist die Gemeinde der Verteidiger von Personen , die offensichtlich gegen die div. Covid- Pandemieverordnung und Gesetze verstossen haben. Wie der Wirt selbst angibt, hat er Kostproben ausgeschenkt! Ist verboten! Wie auch auf den Fotos erkennbar ist, haben die Personen weder die Abstandregeln beachtet, noch Masken getragen. Alles Verstöße. Die Krone der Uninformiertheit ist die Zitierung des § 201a des StGB. Dieser lautet,

    „Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2021
    (1) Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von zwei bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“ (Auszug aus StGB)

    Ich hoffe doch, dass es nicht zu diesen Straftaten gekommen ist. Oder wurde hier von Ihnen etwas übernommen, dass nicht der Wahrheit entspricht?
    Jedenfalls sollte sich der Prüfungsausschuss damit beschäftigen, was hier im Bürgermeisterblog veröffentlich und mit Steuermittel finanziert wird.
    Auch sollte sich die Gemeinde überlegen, die Genehmigung zur Verwendung von Teilen des Wappen von Wr. Neudorf für diese Firma zu widerrufen. Diese wurde ja über Empfehlung von Ihnen erteilt.
    Auch ich habe keine Freude mit den verordneten Massnahmen, aber aus Rücksicht auf meine Mitbürger halte ich mich daran.
    Trotzdem „Frohe Ostern und bleiben sie Gesund“

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Walter T., bitte hör endlich mit Deinen absurden und ständigen falschen Anwürfen auf. Diesen Blog bezahlen exakt zwei Personen: Nachdem wir seit unserer Hochzeit ein gemeinsames Konto haben: Meine Frau und ich.

      Warum soll sich der Prüfungsausschuss mit privaten Ausgaben beschäftigen? Du warst jahrelang im Gemeinderat und solltest deshalb wissen, dass dem Gemeinderat private Ausgaben nichts angehen. Mit Deinen abstrusen Ansichten solltest Du eher nach Myanmar oder Nordkorea ziehen.

      1. Walter

        OK dann entschuldige ich mich für meine falsche Annahme. Allerdings bleibt die Tatsache bestehen, dass Sie diesem Unternehmer die Rechte zur Verwendung an Teilen des Wr. Neudorfer Wappen gegeben haben. Und es bleibt die Tatsache, dass weder Sie noch der Wirt Schwierigkeiten mit dem StGB haben dürften. Einen Vergewaltigungspargrafen zu zitieren ist schon grenzwertig. Übrigens ich liebe Myanmar und werde es heure wieder besuchen. Und nochmals zur Erinnerung, wir sind nicht “ per DU“. Schon öfters darauf hin gewiesen, aber es ist halt Erziehungssache !

        1. Herbert Janschka Artikelautor

          Wieder falsch! Die Genehmigung zur Verwendung eines Wappens (oder eine Annäherung eines Wappens) kann lt. NÖ Gemeindeordnung nicht vom Bürgermeister, sondern vom Gemeinderat verliehen werden. Und genau das ist passiert. Aber ich oute mich: Ich habe wie viele andere Gemeinderäte (üvrigens aller Fraktionen) zugestimmt, weil wir dieses Wappen für gelungen halten und auch stolz sind, – wieder – eine Brauerei in Wiener Neudorf zu haben. Bekanntlich hatten wir ja einmal mit der Austria-Brauerei eine der größten (Export)-Brauereien am Gelände des späteren Versteigerungshauses. Dass das Bier noch dazu köstlich schmeckt (zumindest mir) sei noch am Rande erwähnt.

  4. Herbert Kammer

    Lieber § 201a!
    Lieber Ein Mödlinger!

    Da muss ich mich als „Oppositionspolitiker“ (sonst könnte man es auch „irgendeinem Redakteur schicken – wer auch immer damit gemeint ist – genau wie das „zumeist von der Opposition“ – aber wollen wir mal nicht „irgendwie“ kleinlich sein) auch mal zu „Schrift“ melden.

    Ich denke unser Bürgermeister wollte berechtigterweise für ein Unternehmen aus Wiener Neudorf Partei ergreifen.

    Wir können froh sein, so viele und vor allem unterschiedliche Betriebe in Wiener Neudorf zu haben – die schliesslich auch Arbeitsplätze, Kultur und ein gemeinsames Miteinander schaffen.

    Deutsches und österreichisches Recht kann man schon mal verwechseln finde ich (da musste auch ich kurz mal googeln) 😉 – da sollte man gnädig sein – auch ich wusste nicht, dass unser Bürgermeister zb. „Millionen Masken“ in seinem Keller versteckt – da hätte man sich den verpflichtenden nicht öffentlichen Prüfungsausschuss sparen können (Vorsicht: Satire…)

    Der andere – zum „investigativen“ Genossen erhobene

    Herbert

    1. Walter

      Na dann brauchen wir ja alle nicht die Verordnungen usw. der BR beachten. Österreich ist seit 1945 nicht mehr bei Deutschland. Wenn man jetzt noch die Gesetze verwechselt, frage ich mich wo man lebt?

  5. Hannelore Schmid

    Liebe Vorkommentarverfasser!

    Beim googeln müssten Sie sich die Mühe machen und das „a“ nicht vergessen. § 201 a Strafgesetzbuch betrifft die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.
    Was mich mehr und mehr irritiert ist die Beobachtung, dass unsere Polizei die Einhaltung der ganzen Verordnungen gar nicht mehr kontrollieren muss, denn das wird zunehmend von uns Mitbürgern aber allem voran von den Medien übernommen.
    Die täglichen Berichte in den Zeitungen und TV von den Hotspots (Donaukanal, Einkaufsstraßen), wo man auf die Suche nach Verordnungsbrechern geht, und diese dann genüsslich an den Pranger stellt trägt maßgeblich zur Spaltung der Gesellschaft bei.
    Mir persönlich macht das mehr Angst als Covid-19.

    1. Ein Mödlinger

      Liebe Frau Schmidt!

      Sie haben es scheinbar genau so wenig verstanden wie der Wirt – der § 201a existiert in Österreich überhaupt nicht! Das ist ein deutscher §. Böse formuliert könnte man sagen, der Wirt hat’s nicht mal geschafft, Google richtig zu bedienen …….. macht ihn für mich nicht gerade glaubwürdig.

      Insofern hat sich der Wirt doppelt blamiert, einmal mit seiner Rechtschreibung und einmal mit Verweis auf einen in Österreich gar nicht existenten und damit nicht relevanten § und Bürgermeister Janschka hat sich aus meiner Sicht dahingehend blamiert, dass er diesen Unsinn ungeprüft übernommen hat. Ganz großes Kino, ich hol‘ mir gleich das Popcorn …….

    2. Menetekel

      Frau Schmidt speziell für Sie : Nennen sie mir die Quelle, wo man den §201a im Österr. Strafgesetzbuch finden kann.
      Danke.

  6. Stefan Kohoutek

    An Frau Hannelore Schmid!

    Es gibt den §201a StGB tatächlich – aber wenn man googelt, sieht man, dass es sich um DEUTSCHES Recht handelt. Ich vermute mal, es wird auch in Österreich Paragraphen gegen unerlaubtes Fotografieren von Personen geben, doch das werden andere Ziffern sein!

    Ich denke, es wird sicherlich jemanden geben, der sich die Zeit nimmt, das rauszufinden!

    1. Ch.K.

      Das wird die Schmid nicht kapieren. Zur richtigen Bedienung einer Suchmaschine gehört auch ein bisschen Hirnschmalz dazu.

  7. Hannelore Schmid

    Lieber Herr Mödlinger/Menetekel!

    Sagen wir mal so, ich habe verstanden was uns der Wirt sagen möchte (den ich persönlich nicht kenne und weder verteidigen noch anklagen möchte). Dass er mit der Zitierung des deutschen § keine Vergewaltigung gemeint hat, davon gehe ich aus.
    Weder der Wirt noch ich sind Rechtsanwälte (wie die meisten hier, denke ich) aber es gibt auch in Österreich Rechtsgrundlagen für die Veröffentlichtung von Fotos wie das UrhG, vor allem aber auch datenschutzrechtliche Aspekte. Man muss bei der Montage einer Alarmanlage mit Kamera beispielsweise darauf achten, dass man keine vorbeigehenden Fußgänger am Gehweg filmt.
    Und lieber Herr oder Frau Ch.K. speziell Ihnen möchte ich sagen, Leute wie Sie sind es, die Diskussionen in Blogs auf ein Niveau bringen, auf das ich mich nicht begeben möchte und das natürlich ganz mutig unter einem Pseudonym.

    1. Herbert Janschka Artikelautor

      Liebe Frau Schmid, es tut mir leid, dass Sie hier auf meinem Blog derart beleidigt werden. Fast wollte ich zum ersten Mal einen Kommentar löschen, aber Ihre Antwort ist sowieso die einzig richtige. Dass derartige Einträge eigentlich unter einem Pseudonym passieren, zeigt ja sowieso, was der Verfasser/die Verfasserin von derartigen Kommentaren von der eigenen Meinung hält – und dass man öffentlich mit seinem /ihrem eigenen Namen nicht dazu stehen kann.

  8. Ines Stöhr-Grundmann

    Sehr geehrte Herr Bürgermeister!

    Obwohl ich nicht immer in allem mit Ihnen übereinstimme, möchte ich Ihnen in dieser Sache vollkommen Recht geben. Im Zweifelsfall für den „Beschuldigten“, wobei es sich hier ja nicht um ein Kapitalverbrechen handelt, sondern um eine eventuell begangene Verwaltungsübertretung, die nicht bewiesen, sondern lediglich von einer Tageszeitung behauptet wurde, deren Niveau allen, die selbstständig denken können, bekannt sein sollte.

    In diesem Zusammenhang möchte ich mich auch ausdrücklich den Kommentaren von Frau Schmid zustimmend anschließen – nicht die Pandemie sollte uns Sorgen bereiten, die wird man mit der Zeit in den Griff bekommen, sondern die zunehmende „Blockwartmentalität“ unserer Mitbürger, die sich zum Teil anonym als Richter aufspielen oder sich einfach so als die „Guten und Braven“ und über jeden Zweifel erhaben fühlen…….

    1. P. Huber

      Erinnert mich an einen Bekannten, der vor ein paar Jahren aus Wiener Neudorf weggezogen ist und auf meine Frage „Warum?“ gemeint hat: „Zu viele Hausmeister!“

      1. Koarl

        Lieber Herr Huber, auch ich bin im vergangenen Jahr aus Wr. Neudorf weggezogen und genieße seitdem ein hausmeisterfreies Leben anderswo im Bezirk… ??

  9. Wiener Neudorfer

    Lieber Herr Janschka!

    Respekt, dass Sie sich vor „uns“ stellen!

    Aber was läuft denn da jetzt wieder ab?

    Ich bin der deutschen Sprache auch passabel mächtig und kann im Text des Herrn Ing. Dobritzhofer keine besonderen „Verfehlungen“ entdecken.
    Wenn ich mir jedoch die öffentlich rechtlichen Medien und die sogenannten „Qualitätsmedien“ anschaue, kommt mir bei Wort und Schrift das kalte Grausen.

    Sie haben sich leider durch Ihre zensurfreie Offenheit vermehrt ein paar „Beitragende“ eingefangen, die immer dreister, dümmer und beleidigender den Hass und den Schmutz der sozialen Medien auch hier verbreiten können.

    Vielleicht ist unser „Mödlinger“ nur traurig, dass er nicht so einen Bürgermeister hat.
    Ich jedoch bin stolz und froh darüber, so einen „peinlichen“ Bürgermeister zu haben.
    Bleiben Sie weiter so „peinlich“!

    Was den Paragrafen betrifft, in bester Troll-Manier wird nicht die Sache diskutiert, sonder nur die falsche Bezeichnung.

    Na und?
    Ändert das etwas am Sachverhalt?

    Hierzu eine (von vielen) Informationen:
    https://www.bmi.gv.at/magazinfiles/2014/05_06/files/persoenlichkeitsrechte.pdf

    Aber Herr Janschka, sehen Sie jetzt die Entwicklung, die ich hier schon öfters erwähnt habe?

    Die Gesellschaft ist in Panik, hysterisiert und gespalten.
    Wir beginnen uns jetzt gegenseitig in Wort und Tat gegenseitig zu schaden und zu „zerfleischen“.

    Das ist jetzt auch in Wiener Neudorf angekommen………

    Erneut wünsche ich Ihnen und allen Neudorfern ein friedliches und gesegnetes Osterfest!

    1. Wiener Neudorfer

      Man verzeihe mir die doppelte Verwendung des Wortes „gegenseitig“!

  10. Knipser

    Und weiter?
    Welches Bildnis von Persönlichkeiten wurde veröffentlicht ?
    Gefährliches Halbwissen.

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