Covid-Maßnahmen: Die neuen Regelungen ab 25.10.

Abgesehen davon, dass der Bezirk Mödling – und damit auch Wiener Neudorf – auf der Corona-Ampel mittlerweile erwartungsgemäß „rot“ ist, gelten in ganz Österreich ab 25.10. 0:00 Uhr verschärfte Regelungen.

Unsere Volksschule allerdings bleibt „gelb“ und damit im bisher gewohnten Betrieb, weil in Schulen das Infektionsrisiko nachweislich sehr gering is.

Die Kindergärten allerdings werden ab kommenden Dienstag am ROT gestellt. Die Eltern wurden von den neuen Maßnahmen bereits am Freitag durch ein gesondertes Schreiben informiert.

Öffentliche Orte
Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Mindestabstand von einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen. Das Tragen der bisher zulässigen Kinn- und Gesichtsschilder ist ab 7. November 2020 nicht mehr zulässig.

Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nachweislich keine „Masken“ tragen können.

Massenbeförderungsmittel

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt nicht nur in den Massenbeförderungsmitteln (Öffis) selbst, sondern auch auf Bahnsteigen, bei Haltestellen und Stationen.

Gastgewerbe

Diese Bestimmung wurde dahingehend geändert, dass nunmehr die Betreiber von Gaststätten Besuchergruppen in geschlossene Räume nur einlassen dürfen, wenn diese aus maximal sechs Personen bestehen oder ausschließlich aus Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Im Freien gelten 12 Personen. Dazu gezählt werden können zusätzlich maximal 6 minderjährige Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Eine wesentliche Neuerung der Bestimmung besagt zudem, dass es untersagt ist, nach der Sperrstunde im Umkreis von 50 Metern um Betriebsstätten der Gastgewerbe alkoholische Getränke zu konsumieren.

Grundsätzlich dürfen Speisen und Getränke nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen konsumiert werden. Dies gilt allerdings nicht für Speisen und Getränke im Freien an Imbissständen, wie beispielsweise an Würstelständen, Kebabständen, Punschständen und Gastronomieständen von Märkten oder Gelegenheitsmärkten. Hier dürfen Speisen und Getränke auch im Stehen konsumiert werden.

Sport

Neu ist, dass der Ein-Meter-Abstand gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, nicht gilt bei der Ausübung von Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, für kurzfristige sportarttypische Unterschreitungen des Mindestabstands im Rahmen der Sportausübung sowie bei erforderlichen Sicherungs- und Hilfeleistungen. Für das Betreten der Sportstätten gelten die bisherigen Bestimmungen sinngemäß.

In Feuchträumen muss keine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung getragen werden.

Veranstaltungen

Neu ist, das Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 6 Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 12 Personen im Freiluftbereich untersagt sind.

Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind mit einer Höchstzahl von 1000 (innen) und 1500 Personen (außen) zulässig, soferne es die Gegebenheiten (Raumgröße, Zutritt, Abgang ….) überhaupt zulassen.

Neu ist zudem, dass nunmehr bereits bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über sechs Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über zwölf Personen ein COVID-19- Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen ist.

2 Gedanken zu „Covid-Maßnahmen: Die neuen Regelungen ab 25.10.

  1. Karl Nöstelbacher

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister Janschka!

    Darf ich dir zur Information einen Ausschnitt von der Stadtgemeinde MÖDLING zur Kenntnis bringen und gleich die Frage an dich stellen: WARUM ist in Wiener Neudorf vieles anders?
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    01.11.: Allerheiligen-Feier am Friedhof

    Besuch der Ehrengräber und Gedenkstätten.

    Am Allerheiligentag, Sonntag, 1. November 2020, findet auf dem Heldenfriedhof eine Kranzniederlegung und ein Besuch der Ehrengräber durch die Mitglieder des Gemeinderates der Stadtgemeinde Mödling statt. An dieser Gedenkstunde nehmen auch Abordnungen des Österreichischen Roten Kreuzes, Bezirksstelle Mödling, des Behindertenverbandes Mödling und Umgebung, des Österreichischen Kameradschaftsbundes, Ortsgruppe Mödling, der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Mödling, des Vereines der ehemaligen Zöglinge der Dr. Hyrt’lischen Waisenanstalt in Mödling, sowie des Lazarus-Hilfwerkes teil. Treffpunkt für ale Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist um 09:00 Uhr früh vor der Aufbahrungshalle des Mödlinger Friedhofes.

    „Auch der Mödlinger Citybus verkehrt an diesem Feiertag, um die Erreichbarkeit des Friedhofes mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu gewährleisten. Ich lade die Mödlingerinnen und Mödlinger herzlich ein, an dieser Gedenkfeier teilzunehmen“, so Bürgermeister Hans Stefan Hintner.

    1. Herbert Janschka

      Lieber Karl, auch im neuen Gemeindeblatt, das diese Woche verteilt wird, steht „noch“ der Termin der Kranzniederlegung und der Gräbersegnung am 1.11. am Wiener Neudorfer Friedhof. Einen Tag nach Drucklegung hat mich unserer Herr Pfarrer von der Absage verständigt. Er folgt damit einer dringenden Empfehlung der Erzdiözese.

      Hätte ich die Kranzniederlegung nun zu einer Veranstaltung der Gemeinde „umfunktioniert“, dann wären lt. neuer Verordnung vom vergangenen Freitag nur mehr 12 Personen im Freien zugelassen. Damit erübrigt sich für mich ein weiteres Nachdenken, ob und wie diese Feier doch noch durchführbar gewesen wäre.

      Ich weiß es nicht, aber durchaus möglich, dass auch die oben angeführte Information der Stadtgemeinde Mödling in den nächsten Tagen überholt wird.

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