Die wichtigsten Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 29. Juni

Aufgrund der erforderlichen Abstandsregeln fand die Sitzung wieder im Festsaal des Freizeitzentrums statt.

Im öffentlichen Teil wurden alle untenstehende Themen EINSTIMMIG beschlossen – und zwar:

Der Rechnungsabschluss 2019: mit einem Gesamtüberschuss in der Höhe von € 2,914,422,71. Im Vorfeld wurde der Rechnungsabschluss sowohl vom Finanz- als auch vom Prüfungsausschuss detailliert überprüft und vollinhaltlich für in Ordnung befunden.

Die Vermögensbewertung: Erstmals wurde das Gesamtvermögen der Gemeinde bewertet. Alle Grundstücke, alle Gebäude, alle Straßen, alle Kanäle, alle Wasserleitungen, alle Fuß- und Radwege bis hin zu den Bäumen, Verkehrszeichen, Büchern, Bildern und dem Geschirr haben einen derzeitigen Gesamtvermögenswert von ca. 104 Millionen €. Dieser Wert ist neuerdings deshalb wichtig, weil er als Basis für die Abschreibungen (AfA) ab den Bilanzen 2020 herangezogen werden muss.

Der Öko-Park: Das örtliche Raumordnungsprogramm und der Bebauungsplan wurden abgeändert bzw. eingeschränkt. Damit entsteht nördlich der Tennisstraße ein neuer, großer Schutzwald. Der mögliche Gesamtverkehr auf dem neuen Betriebsgebiet wurde limitiert. Es dürfen nur verkehrs- und emissionsarme Betriebe angesiedelt werden. Gewisse Einrichtungen werden von vorne herein ausgeschlossen (wie z.B. Möbelhäuser, Schlachthöfe, Veranstaltungshallen, Diskotheken, Freizeitparks, Park & Ride-Anlagen, Wäschereien et cetera). Entlang der A2 muss nach Norden hin der Lärmschutz verlängert werden. Entlang der Erschließungsstraßen werden Alleen sowie Fuß- und Radwege entstehen. Bevor die erste Baueinreichung erfolgen kann, muss zuerst die Infrastruktur auf Kosten der Grundeigentümer hergestellt sein.

Nunmehr kann die Planungsphase für die Infrastruktur beginnen. Planung, Einreichung und Genehmigungsverfahren sollen bis Ende 2021 abgeschlossen sein. Ab 2022 soll – so ist der Zeitplan – mit den Bauarbeiten der Straßen im Öko-Park und mit der Bepflanzung des Schutzwaldes begonnen werden.

Die Subventionen: Insgesamt wurden € 13.000,- an 5 Vereine bzw. Organisationen freigegeben.

Die Förderung von Sicherheitseinrichtungen: Die geltenden Förderrichtlinien wurden bis Ende 2021 verlängert. Gefördert werden bestimmte Sicherheitstüren bei Wohnungen und Eigenheimen sowie bestimmte Alarm-Einrichtungen. Informationen auf der Gemeinde-HomePage unter „Bürgerservice/Formulare/Sicherheit“.

Der Baumkataster: Mit Ausnahme des Waldls und unzugänglichen Anlagen entlang des Mödlingbaches werden alle im Eigentum der Gemeinde stehenden Bäume im Ortsgebiet katalogisiert. Bislang wurden 2.780 Bäume im Ortsgebiet registriert und bewertet. Knapp 200 fehlen noch. Der Kataster soll nunmehr vervollständigt und die Bäume laufend kontrolliert werden. Dafür wurde die Fa. LACON Wien zum Preis von € 15.636,- beauftragt.

Die Bundesförderungen: Das Ministerium für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen fördert zwei Projekte besonders. Das sind: die neue Wasserleitung an der Bahnstraße und der B17 und: der neue Abwasserkanal an der Hauptstraße mit insgesamt € 151.100,-. Der Gemeinderat muss allerdings mit diesem Zuschuss einverstanden sein, so verlangt es die Gemeindeordnung – erst danach darf das Ministerium auszahlen.

Der Zubau zur Volksschule: Es wurden insgesamt € 220.806,- für den Ankauf von Smartboards, Tischlerarbeiten, WLAN-Verkabelungen, Beschilderungen, Ankauf von Fußabstreifern, Gärtnerarbeiten, Fassadendämmungen, die Errichtung einer Grünfassade (Rankgerüst) sowie einer neuen Brandmeldeanlage freigegeben.

Die Kultur im Park: Zwischen dem 18. Juli und dem 29. August werden im Rathauspark jeweils an den Samstag Abenden Kulturveranstaltungen bei freiem Eintritt stattfinden. Eine Vorankündigung erfolgte bereits im Juli-Gemeindeblatt. Eine umfassende Information geht in den nächsten Tagen an alle Wiener Neudorfer Haushalte.

Der Kahrteich: Der Gemeinderat hat die bislang gesetzten Maßnahmen des Bürgermeisters infolge der Corona-Krise befürwortet und dazu aufgefordert, diese Maßnahmen bis 30. September 2020 fortzusetzen. Das bedeutet, dass für die gesamte heurige Badesaison außergewöhnliche Richtlinien gelten: Eintritt nur mit Saisonkarte. Keine Tageskarten. Falls eine Lockerung möglich ist, dann nur in Richtung Öffnung des Geländes für Nebenwohnsitzer. Ob das denkbar ist, soll in etwa 14 Tagen evaluiert werden.

Im nicht-öffentlichen Teil wurde über Sozial-, Wohnungs- und Personalangelegenheiten abgestimmt.