Niemand wird in Wiener Neudorf delogiert!

Dieser Facebook-Beitrag der SPÖ hat einige irritiert und bereits zu Nachfragen geführt. Lassen Sie sich bitte nicht beunruhigen oder verunsichern: Derzeit wird niemand delogiert, wenn er/sie aus finanziellen und nachvollziehbaren Gründen die Miete nicht (oder nicht rechtzeitig) bezahlen kann – weder aus einer Privatwohnung (kein Gericht würde derzeit einem Antrag stattgeben) und schon gar nicht aus einer Gemeindewohnung.

In jedem Fall ist es ratsam, mit dem Vermieter/der Vermieterin in Kontakt zu treten und eine eventuelle Stundung zu besprechen. Ich denke, dass in der momentanen Situation alle gesprächsbereit sind, auch wenn möglicherweise private Vermieter auf die Mieteingänge angewiesen sein könnten.

Ich habe mit dem Obmann der SPÖ Wiener Neudorf gesprochen. Es handelt sich lt. Auskunft um eine übergreifende Aktion, die angeblich nicht auf Wiener Neudorf zugeschnitten war. Warum unsere Gemeinde derart prominent namentlich und bildlich vorkommt, verstehe ich dann zwar nicht.

3 Gedanken zu „Niemand wird in Wiener Neudorf delogiert!

  1. P. Huber

    Der Facebook-Eintrag und die Kommentare sind ja köstlich: Unter dem Foto „Delogierungsstopp in Wiener Neudorf“ steht die Erklärung, dass es hier um „eine größere Streuung wichtiger Informationen“ geht, aber „nicht um Marketing wie bei den anderen“.
    Also echt jetzt…?

  2. Oliver Woller

    Sollte jemand im Zeitraum 1. April bis 30. Juni Schwierigkeiten haben, aufgrund der Corona-Einschränkungen die Miete zu bezahlen, dann ist das kein Kündigungsgrund, geht aus dem Gesetzesvorschlag des Justizministeriums hervor. Mieter bzw. Mieterinnen haben bis 31. Dezember Zeit, die Mietrückstände zurückzuzahlen. Die Miete muss allerdings mit Verzugszinsen nachgezahlt werden, wobei diese auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 Prozent beschränkt sind. Kautionen dürfen von den Vermietern nicht verwendet werden, um die entstandenen Mietrückstände auszugleichen.
    Diese Regelungen gelten für alle Wohnraummieten, nicht aber für Geschäftsräume oder Pacht. Außerdem kommt die Bestimmung nur zur Anwendung, wenn die Nichtzahlung auf den Auswirkungen des Coronavirus beruht.

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