Vor 6 Monaten hat die Gemeinde unterstützt von Hunderten Wiener Neudorfern eine Verordnung für Tempo 80 auf der A2 – Höhe Ortsgebiet Wiener Neudorf – vom Verkehrsministerium verlangt. Zumindest haben wir um einen begründeten Bescheid angesucht, falls unser Verlangen abgelehnt wird. Denn einen Bescheid kann man – mit Beweisen und Gutachten – bekämpfen. Für die Ausstellung eines Bescheides hat das Ministerium maximal 6 Monate Zeit.
Diese 6 Monate sind nunmehr abgelaufen. Es gibt weder eine Verordnung für Tempo 80, noch einen abschlägigen Bescheid. Ich habe zum Ablauf der Frist lediglich ein Schreiben erhalten, in dem das Verkehrsministerium festhält, dass man seitens der zuständigen Beamten die Meinung vertritt, Tempo 80 brächte im Gegensatz zu Tempo 130 nicht den gewünschten Erfolg und außerdem verträte man die Ansicht, dass kein Bescheid ausgestellt werden müsste.
Die Verweigerung eines Bescheides hat natürlich – aus meiner Sicht – einen guten Grund. Einen Bescheid, in dem geschrieben steht, dass Tempo 80 nichts brächte, könnte ich mit gutem Erfolg bekämpfen, weil alle Berechnungen (die auch das Ministerium hat) beweisen, was Tempo 80 bringt. Ein lapidares Schreiben kann ich nicht rechtlich bekämpfen. Ich kann ein Antwortschreiben an das Ministerium richten, was ich am Montag tun werde – aber das hat nicht die Wirkung der Bekämpfung eines Bescheides.
Was wird die Gemeinde tun?
Wir werden beim zuständigen Verwaltungsgericht Säumnisbeschwerde einlegen und zwar mit der Begründung, dass das Ministerium es verabsäumt hat, innerhalb der vorgegebenen Frist von 6 Monaten einen Bescheid zu erlassen und werden versuchen, diesen Bescheid diesbezüglich zu erzwingen. Das kostet Geld und vor allem kostet es Zeit. Es werden Monate vergehen, bis das Verwaltungsgericht sich damit beschäftigt und ein Urteil fällt. Dann hat das Ministerium wieder Monate Zeit zu reagieren. Mittlerweile denke ich, dass das die Taktik ist.
Persönlich bin ich von der Vorgehensweise des Ministers und seiner Beamten mehr als entsetzt. Es ist bekannt – und wird auch nicht bestritten -, dass sämtliche Grenzwerte hinsichtlich Lärm, Schadstoffe und Feinstaub deutlich und permanent überschritten werden. Trotzdem mauert sich das Ministerium ein und verweigert uns eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität und geht auf Konfrontationskurs.
Offenbar hofft das Ministerium, dass uns die Luft ausgeht, dass wir zermürbt aufgeben oder die Meinung des Ministeriums übernehmen. Damit ich das ein für alle Male festhalte: Das wird nicht passieren.
Ich halte es für untragbar, dass Behörden bei der Lösung von Problemen nicht zusammenarbeiten, dass sinnlos Steuergelder für Rechtsanwälte, Gutachten und Gerichte vergeudet werden und dass eine Handvoll Beamter und Bundespolitiker Tausende Menschen einer bewussten Gesundheitsgefährdung aussetzen.
Das muss erzürnen. Das muss ein Unbehagen gegen „Die da oben“ auslösen. Mittlerweile langsam auch bei mir. Und das macht sonderbare und nicht nachvollziehbare Wahlergebnisse, wie mittlerweile in Teilen Europas oder wie vor ein paar Tagen in den USA, dann schon wieder ein Stück logischer.
Zur Meinung des Verkehrsministeriums, es wäre für die Erlassung einer Verordnung nicht zuständig, nun der Gesetzestext des zuständigen § 43 der STVO (Straßenverkehrsordnung), wofür das Verkehrsministerium zuständig ist:
§ 43/2 : Zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch und Schadstoffe, hat die Behörde, wenn und insoweit es zum Schutz der Bevölkerung oder der Umwelt oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist, durch Verordnung für bestimmte Gebiete, Straßen oder Straßenstrecken Verkehrsbeschränkungen zu erlassen.
Ich frage mich, was an dieser Textierung missverständlich ist, außer man will den Text nicht verstehen bzw. ihn für missverständlich halten.