Archiv für den Monat: März 2018

Letzte Nacht: 3 Einsätze in 16 Minuten

Zu einsatzreichen Nachstunden kam es für die Wiener Neudorfer Feuerwehr in der Nacht von Sonntag auf Montag. Zwischen 22:10 uns 22:16 wurden die Kameraden gleich zu drei Einsätzen alarmiert.

Nach der Alarmierung um 22:10 Uhr zu einer Brandmelderauslösung in der Palmersstraße gefolgt von Auspumparbeiten  in einer Wohnhausanlage in der Anningerstraße folgte um 22:26 Uhr die Alarmierung zu einem Schuppenbrand in einem Garten der Reihenhausanlage am Buchenweg.

Bei Ankunft der Feuerwehr am Buchenweg stand eine Gartenhütte in Vollbrand und drohte auf benachbarte Objekte überzugreifen. Durch die Besatzung des Hilfeleistungsfahrzeugs wurde eine Löschleitung aufgebaut und der Brand durch einem Atemschutztrupp mit einem C- Rohr bekämpft.

Aufgrund der Tatsache, dass sich in der Gartenhütte brennbare Flüssigkeiten befanden, welche auch bereits brennend ausflossen wurde durch den zweiten Atemschutztrupp zusätzlich ein Schaumrohr verlegt.

Gegen Mitternacht wurde ich benachrichtigt, dass alle drei Einsätze beendet werden konnte. Eine Nachkontrolle des Schuppenbrandes fand in regelmäßigen Abständen in den Nachtstunden statt. Insgesamt stand die Freiwillige Feuerwehr mit 30 Mann und sechs Fahrzeugen im Einsatz.

Besonderer Dank gilt der Freiwilligen Feuerwehr Mödling für die Unterstützung beim zeitgleichen Einsatz in der Anningerstraße.

Dessen nicht genug wurden Feuerwehr, Gemeinde und die Fa. Streit knapp nach Mitternacht zur Palmerstraße geholt, weil hier ein Wasserleitungsrohr geplatzt ist. Die Arbeiten werden bis zum späten Vormittag andauern.

Das Ergebnis der Landtagswahl wird von den Grünen nicht angefochten

Heute Nachmittag erklärte die Grüne Spitzenkandidatin Helga Krismer, dass die Landtagswahl in Niederösterreich nicht angefochten wird (Foto ORF).

Den Bürgermeistern wurde im Sommer 2017 das alleinige Recht zugesprochen, Nebenwohnsitzer in der Wählerevidenz zu belassen oder nicht. Dazu mussten alle Zweitwohnsitzer mit Fragebögen angeschrieben werden, die danach ausgewertet und von den Bürgermeistern bewertet wurden.

Während einige meiner Amtskollegen dazu tendierten, viele Nebenwohnsitzer aus den Wählerlisten zu streichen, habe ich mich für Wiener Neudorf dazu entschieden, niemand zu streichen – außer jemand hat mitgeteilt, dass sie/er mit Wiener Neudorf „nichts mehr am Hut hat“ und ausdrücklich aus der Wählerliste gestrichen werden möchte.

Bei einer nationalen Wahl gibt es sowieso nur die Möglichkeit dort zu wählen, wo der Hauptwohnsitz begründet ist. Bei einer Landtagswahl dürfen nur nebengemeldete Personen wählen, die in einem anderen Bundesland den Hauptwohnsitz haben – sonst würde jemand zwei Male wählen dürfen. Also trifft es in erster Linie nur Gemeindewahlen.

Wir haben in Wiener Neudorf mehr als 1.500 Personen, die in unserem Ort einen Nebenwohnsitz begründet haben, sei es weil sie bei den Eltern oder Kindern nebengemeldet sind, sei es weil sie nach wie vor eine Beziehung zu unserer Gemeinde haben, sei es weil sie eine Zweitwohnung haben, die sie dann und wann benützen, sei es weil sie ein berufliches Interesse in Wiener Neudorf haben et cetera.

Warum habe ich mich entschieden, die Zweitwohnsitzer in der Wählerevidenz zu belassen? Ich habe mir gedacht, dass jemand, der Zweitwohnsitzer ist, aber keine besondere Beziehung zum Ort hat, sowieso nicht zur Wahl geht (egal ob sie/er in einer Liste steht oder nicht) und wenn jemand als Nebenwohnsitzer bei einer Wahl mitentscheiden möchte, weil Wiener Neudorf für sie/ihn wichtig ist, dann soll sie/er es tun. Ich habe keine Veranlassung gesehen, jetzt mit dem Rotstift tätig zu werden. Und dass durch die Zweitwohnsitzer eine Wahl total verfälscht würde, glaube ich einfach nicht.

Die Grünen haben diese Ungleichbehandlung von Zweitwohnsitzern (in manchen Gemeinden sind sie  großteils gestrichen worden, in anderen – wie Wiener Neudorf – nicht) zum Anlass genommen, über eine Anfechtung der vergangenen Landtagswahl nachzudenken. Heute ist diese Frist abgelaufen und ich bin froh, dass davon Abstand genommen wurde und wir somit in Niederösterreich keine Nachwahl haben.

Ob eine Wahlanfechtung überhaupt Chancen auf Erfolg gehabt hätte, weiß nicht, auch wenn ich mir persönlich eine Lösung wünschen würde, die Zweitwohnsitzer in allen niederösterreichischen Gemeinden gleich behandelt.