B17-Unterführung: Die nächsten Schritte mit dem Land sind vereinbart!

Ende 2004 war ich in Absprache mit dem damaligen Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll betreffend eines B17-Tunnels sehr weit. Als ich das Bürgermeisteramt 2005 an Christian Wöhrleitner abgeben musste, wurde dieses Projekt seitens der Gemeinde leider schubladiert.

Seit 2015 arbeite ich wieder intensiv an diesem Thema – sehr unterstützt durch unseren Verkehrsreferent GfGR DI Norman Pigisch.

Die Jahre 2016 und 2017 wurden genutzt, um tiefergreifende Verkehrsuntersuchungen, geologische und hydrogeologische Untersuchungen, Schadstoff- und Lärmuntersuchungen u.s.w. durchzuführen. Ich freue mich, dass die Sinnhaftigkeit und auch Notwendigkeit der B17-Unterführung von allen relevanten Stellen gleichsam positiv beurteilt und anerkannt wird – und dass es de facto nichts gibt, das dagegen spricht. Auch im Landtagswahlkampf haben diverse Kandidaten diese Verkehrsmaßnahme als absolut notwendig, nicht nur für Wiener Neudorf, sondern auch für die gesamte Region erachtet.

Durch die Untertunnelung würden wir 60 % des B17-Verkehrs im Bereich der Ortsmitte unter die Erde bringen. In Wiener Neudorf würde die derzeit bestehende Zweiteilung im Ortszentrum verschwinden. Auch die Weiterführung des 7,5 Minuten-Taktes auf der Badner-Bahn könnte Richtung Baden weitergeführt werden. Derzeit ist das undenkbar, weil es durch die Straßenquerung der Bahn auf Höhe des Alten Rathauses bei derzeit über 20.000 Fahrzeugen zu einer permanenten Stausituation kommen würde, sollte durchschnittlich alle 3 Minuten eine Bahn (entweder von Norden oder Süden) in Wiener Neudorf einfahren.

Gemeinsam mit führenden Spitzenbeamten des Landes wurde nunmehr vereinbart, dass in den nächsten Wochen ein kompetentes Ingenieurbüro ausgesucht wird, dass noch einmal alle vorliegenden Untersuchungen bewertet, evaluiert, ergänzt und zusammenführt. Es muss dies ein Büro sein, das im Tunnelbau Kompetenzen aufweist, genauso in der Wasserhaltung, weil der Tunnel unter dem Mödlingbach geführt wird und einen genauen Bauzeitenplan samt Verkehrsumleitungen erstellen kann sowie eine ganz exakte Kostenbeurteilung. Das Büro muss sich auch mit Gleis- und Brückenbauarbeiten auskennen, auch weil die Badner Bahn eine andere Trassenführung im Zuge des Umbaues überlegt. Aus heutiger Sicht gibt es nur wenige Ingenieurbüros, die alle diese Anforderungen erfüllen können. Bis Ende April wollen wir gemeinsam mit der Landesregierung ein Büro ausgesucht haben, das danach durch Beschlüsse sowohl im Wiener Neudorfer Gemeinderat als auch von der NÖ Landesregierung beauftragt wird.

Ich gehe davon aus, dass wir eine abschließende Expertise, die alle noch offenen Fragen ausführlich behandelt, bis Jahresende 2018 haben werden. Danach werden wir in die heiklen Verhandlungen über die Kostenaufteilung gehen.

In jedem Fall wird es zeitgerecht umfassende Informationsveranstaltungen geben, in dem über das Thema eingehend berichtet wird. Möglicherweise werde ich auch eine Volksbefragung ansetzen, weil dieses Projekt nur mit voller Rückendeckung der Bevölkerung angegangen und umgesetzt werden kann.

Ich werde immer wieder auf dieses Projekt angesprochen und bitte Sie noch um ein wenig Geduld. Wir arbeiten permanent daran. Es ist das größte Projekt, das jemals in Wiener Neudorf angedacht wurde, dementsprechend umfassend und umfangreich sind die Vorbereitungsarbeiten, auch weil dieses Projekt wieder aus der Vergessenheit gehoben werden musste. Es sind daneben auch viele Diskussionen und Gespräche – sowohl auf Beamtenebene als auch zwischen den politischen Entscheidungsträgern – notwendig. Mir ist bekannt, dass einige meine und unsere Überlegungen für absurd und undurchführbar halten und auch dagegen anschreiben. Ich kann Ihnen versprechen: Die B17-Unterführung ist weder absurd noch undurchführbar. Sie ist (nicht nur für mich) die einzige Möglichkeit, die Verkehrssituation – und viele andere damit verbundene Probleme – mitten in Wiener Neudorf in den Griff zu bekommen.

Persönlich halte ich mittlerweile die Chance, dass die B17-Unterführung kommt für weitaus größer als dass sie nicht kommt.

8 Gedanken zu „B17-Unterführung: Die nächsten Schritte mit dem Land sind vereinbart!

  1. Wiener Neudorfer

    Lieber Herr Janschka!

    Passt hier nicht hin, aber ich hätte gerne gewusst, ob die neu montierten Ultraschallwasserzähler auch per Funk kommunizieren, dann auch laufend von der Strasse abrufbar wären.

    Ist in der Beschreibung zwar angeführt, aber bei der installierten Variante nicht erkennbar.

    Vielen Dank vorab für die Info.

      1. Wiener Neudorfer

        Lieber Herr Janschka!

        Besten Dank für die rasche Antwort!

        Ich möchte mich hiemit in aller Form darüber beschweren, dass ohne (vorherige) Information und ohne meine Zustimmung eine Funkquelle und Überwachungsgerät in mein Haus eingebaut wurde.

        Nähere Informationen dazu werde ich selber einholen, ich will Sie damit nicht belästigen.

        Ebenso werde ich mir erlauben, das unerwünschte Gerät gegen jeglichen Informationsaustausch abzuschirmen.

        Eine Frechheit ist das!

      2. Wiener Neudorfer

        Lieber Herr Janschka!

        Vorab ein Auszug aus dem Nachbarland Deutschland.

        https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1104

        Auszug 1:

        „Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ist nur zulässig, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat. (vgl. BT Drs. 17/6072, S.79) Jegliche darüber hinausgehende Datenverarbeitung ist nur mit Einwilligung des Letztverbrauchers zulässig.“ [2]

        Die Zählerfunktion mit einer z.B. 16 sekündlichen Aussendung von Dateninhalten widerspricht [vgl. 1] den Grundsätzen des Datenschutzrechts. [3] Es widerspricht:

        dem Zweckbindungsgrundsatz. Die Übertragung rechnungsrelevanter Daten des Gesamtverbrauchs reicht einmal im Jahr.
        dem Grundsätzen der Datenvermeidung, Datensparsamkeit und der Verhältnismäßigkeit. Ca. 2 Mio. Datenpakete in einem Jahr mit jeweils bis zu sieben Zählerinformationen sind unverhältnismäßig.
        Die Transparenz der Datenverarbeitung ist nicht erkennbar.
        Die Datensouveränität ist nicht gegeben, solange dem Endverbraucher keine Herrschaft über die Funktion der Datenübertragung obliegt. Es besteht keine Interventionsmöglichkeit – die Datenübertragung ist nicht abstellbar, außer durch gewaltsamen Eingriff oder unverhältnismäßige Abschirmung des Zählers.
        Es ist auch nicht erkennbar, wie die Vertraulichkeit, Integrität, Intervenierbarkeit, Transparenz, Nichtverkettbarkeit (gem. § 9 BDSG ) der erhobenen Daten erfolgt.

        Auszug 2:

        Dauernde Funksignale mit toxischen Mikrowellen sind inakzeptabel

        Die eingesetzte Übertragungstechnik ist darauf ausgelegt, jegliche Baumasse zu durchstrahlen. Funkbasierte Wasserzähler wie z.B. die der Firma Kamstrup (Multical 21), die alle 16 Sekunden oder die der Firma Diehl (HYDRUS-Reihe) die alle 10 Sekunden ein Signal im Frequenzbereich um 870 MHz senden, haben mit einer Sendeleistung von 10 mW in der Freifeldausbreitung eine Reichweite bis 1,5 km und bei Verbauung im Haus eine Reichweite von ca. 200 – 500 m. Die Bestrahlung der Hausbewohner und ihres Umfeldes erfolgt 24 Stunden am Tag. Es besteht keine Möglichkeit der Intervention.

        Mobilfunkstrahlung kann das Wohlbefinden negativ beeinflussen und ist potenziell gesundheitschädlich. Die WHO stufte bereits 2011 die Mikrowellenstrahlung als möglicherweise krebserregend ein. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse untermauern diese, unserer Meinung nach viel zu vorsichtige Einschätzung. Bereits extrem niedrige Dosisleistungen, die Millionenfach unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, beeinflussen biologische Systeme negativ. Umfangreiche Wirkmodelle beschreiben die Pfade des Schädigungsmechanismen detailliert und plausibel. Ein Risiko ist auch dann virulent, wenn es um eine Bestrahlungen mit relativ kurzen Funkimpulsen mit größeren Pausen dazwischen geht.[6]

        Die Verseuchung von Wohnungen oder Häusern mit Mikrowellenstrahlung lehnen wir ab. Eine Bestrahlung durch Funkimpulse aus der Nachbarschaft ist ebenfalls zu unterlassen, da diese eine hohe Reichweite haben und zudem 99,9999 % der Signalübertragungen keinerlei Funktion erfüllen und somit überflüssig sind.

        Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt, „dem Grundsatz des Strahlenschutzes entsprechend, Belastungen wenn möglich zu minimieren oder ganz zu vermeiden, sollten Smart Meter bevorzugt werden, die ihre Daten kabelgebunden übertragen.“[7] Allen BürgerInnen sollte es daher möglich sein, diese Empfehlung auch wahrnehmen zu können.

        Angesichts dieser Tatsachen verlange ich, dass der „Smarte“ Wasserzähler gegen einen mechanischen ausgetauscht wird.

        Diesbezüglich werde ich am Gemeindeamt vorstellig werden!

      3. Wiener Neudorfer

        Hier nun auch ein Artikel aus Österreich!

        http://www.zukunft-oberndorf.at/ueberfallsartiger-austausch-auf-schaedliche-funk-wasserzaehler/

        Auszug:
        Die gravierenden Nachteile werden gänzlich verschwiegen! Selbst das Land Salzburg warnt in der Broschüre „Elektrosmog im Alltag“ vor den permanenten Funkwellen des Wasserzählers die alle 16 Sekunden senden, nur damit der Zählerstand einmal im Jahr abgefragt werden kann. Die Broschüre ist hier abrufbar: http://www.salzburg.gv.at/df_ratgeber_1.pdf

  2. Pingback: Wiener Neudorf: B17-Unterführung: Die nächsten Schritte | Liste Janschka-ÖVP-Unabhängige

Kommentare sind geschlossen.