Unterführung B17: Dieser “ vermeintliche Radweg“ war immer nur ein Fußweg!

Unterführung B17 – Westseite des seit über 20 Jahren verordneten Gehweges: Radschieben erlaubt, Radfahrer verboten!

Ich muss einen oft kolportierten Irrtum aufklären. Vor ca. 20 Jahren wurde in Wiener Neudorf unter der B17 eine Unterführung genehmigt und errichtet. Die Wasserrechtsbehörde, die für die Belange des Mödlingbaches zuständig ist, hat nur eine sehr schmale Unterführung in Form eines Gehweges zugelassen. Auf einem Gehweg darf man ein Rad schieben, aber nicht darauf fahren. Das ist an dieser Stelle seit über 20 Jahren so. Es gibt Gerüchte, dass die Gemeinde erst vor kurzem das Radfahren verboten hätte. Nein. Diese Situation ist seit über 20 Jahren so.

Einige Radfahrer meinen, dass ihnen diese Unterführung in erster Linie gehört und dass sie ein gewisses Recht hätten, nicht abzusteigen und durchzufahren. Da kommt es zwangsläufig zu komplizierten Situationen mit Fußgängern. Viele Radfahrer meinen, es genüge zu klingeln und die Fußgänger hätten zur Seite zu gehen. Es tut mir leid: Nein!

Als Bürgermeister kann ich nur sagen: Diese Unterführung ist ein seit über 20 Jahren ein verordneter Gehweg. Und auf Gehsteigen und Gehwegen ist Radfahren ist der Längsrichtung grundsätzlich gesetzlich verboten. Jetzt können wir herrlich darüber sinnieren und philosophieren, ob das sinnvoll ist oder nicht – es ist so!

So wie es Autofahrern zuzumuten ist, dass es manchmal zu Umleitungen kommt und dass man bei roten Ampeln stehen bleiben muss, so gibt es Teilbereiche, in denen ein Radfahrer absteigen, schieben und wieder aufsteigen muss. Ich weiß: unangenehm, aber – glauben Sie mir – es gibt Schlimmeres im Leben.

Aber: Wir sind in Gesprächen mit den zuständigen Behörden, um diese Unterführung zu verbreitern und einen gemeinsamen Geh- und Radweg zusammen zu bringen. Ich denke, es ist uns gelungen, ein auch ein hinsichtlich des Wasserrechtes interessantes Projekt zu erstellen, das eine Genehmigung möglich machen könnte. Die ersten positiven Signale habe ich bereits erhalten.

Die vor über 20 Jahren genehmigte Unterführung ist für einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu schmal. Wir arbeiten an einem Projekt zur Verbreiterung.

Ich bin also guten Mutes, dass wir an dieser Stelle den bisherigen Gehweg zu einem Rad- und Gehweg ausweiten können. Bis dahin gilt, wie seit über 20 Jahren: Radfahrer, bitte absteigen und das Rad schieben. Es ist ein Gehweg und darauf ist Radfahren nicht erlaubt.

 

9 Gedanken zu „Unterführung B17: Dieser “ vermeintliche Radweg“ war immer nur ein Fußweg!

  1. Elisabeth

    Guten Morgen!

    Zu Unterführung: so lange dort keine VERBOTstafel steht,glauben viele,das es nur ein GEBOT ist!
    An den Verstand von Analphabeten und Ignoranten kann man leider mit keinem „BITTE SCHIEBEN!“ appellieren! Egal wo und wie es steht…

    Meine Lösungsvorschläge:

    1. Fußgänger sollten „Red Bull “ trinken ( „verleiht Flügel..“
    2. Um den Weg zu verbreiten sollte man das Bächlein KOMPLETT ZUBETONIEREN !
    3. Die Unterführung für Fußgänger komplett sperren! “ ZU FUSS GEHEN IST VERBOTEN!“

    Ich hatte mal auch ernstgemeinte Vorschläge,aber es war “ FÜR JEDE LÖSUNG EIN PROBLEM “

    Also ich bleibe weiterhin neugierig ….

  2. Oliver Woller

    Der Hinweis „Bitte“ ist kein Verbot, sondern eine Aufforderung, der man nachkommen kann, aber nicht muss.

    🙂

    1. Herbert Janschka

      Das blaue Verkehrsszeichen weist eindeutig auf einen Gehweg hin. Und auf Gehwegen und Gehsteigen ist Radfahren grundsätzlich verboten. Der Hinweis darunter ist nur eine zusätzliche Information und das Wort „Bitte“ entspricht der Höflichkeit der Wiener Neudorfer Gemeindeverwaltung.

  3. Elisabeth

    Bitte aufmerksam lesen…..ich habe GEBOT geschrieben…(Bitte schieben)
    Sie können mir glauben,ich weiß was „bitte“ bedeutet! Aber Sie nicht was „GEBOT “ bedeutet……anscheinend.

  4. Oliver Woller

    Die Bananenrepublik nimmt es doch auch sonst mit Vorschriften so genau.
    Zu mindestens, wenn man damit den Bürger schröpfen kann.

    Das Zusatzschild ist gar nicht erlaubt.

    Da auf Gehwegen ohnehin nicht Rad gefahren werden darf, enthält diese Kombination der Schilder keine Anordnung, die nur über ein reines „Fußgänger“-Zeichen (Zeichen 239) hinaus ginge. Das Zusatzzeichen ist illegal (vgl. die VwV zu den §§ 39 bis 43 StVO I)

    Bei den Blitzern sind wir doch auch so genau?
    Wie wäre es mit einer Radfahrer – Section-Control?

    Los, los… Dieser Radfahrweg hat Einnahmepotential!

    1. Wiener Neudorfer

      Warum funktioniert es eigentlich nicht, dass sich die paar Fußgänger und die paar Radfahrer dort ohne grosses Aufhebens friedlich begegnen können?

      Ich glaube, es hat jahrelang gut funktioniert.

      Wenn Radfahrer durchrasen wollen, kann man sie blockieren und ansprechen.

      Wenn aber Fußgänger zu zweit provokativ die gesamte Breite einnehmen, und einen Radfahrer nicht einmal vorbeirollen lassen, dann verstehe ich das nicht.

      Anstatt respektvoll miteinander umzugehen, pochen manche auf Verbote und Gebote, machen dadurch ein Miteinander ohne behördliche Leitung unmöglich.

      Mir kann keiner erzählen, dass das, was entlang des Mühlbaches funktioniert, auf diesen paar Metern nicht funktionieren soll!

      Wobei beim Mühlbach jeglicher Schutz gegen Hineinfallen fehlt, wobei jeder kleine Zierteich mit meterhohen Zäunen gesichert ist.

      Nicht, das ich das wollte!

      Ich kann nur die Unverhältnismäßigkeit nicht nachvollziehen. Der Franzensteich in Laxenburg ist auch nicht eingezäunt, jeder kann darin theoretisch ertrinken, aber unsere Zierteiche, siehe Klosterpark, sind durch den Zaun einfach lächerlich geworden.

      Ja, Kinder, oder Betrunkene können darin ertrinken. Aber auch im Mödlingbach, in der Donau, in manchem Ziegelteich – auch im Gemeindeteich!

      Gehts wirklich nur um Absicherung gegen Haftungen? Da haben wir aber noch viel zu tun!

      Damit wird die Gesellschaft zu lebensunfähigen Zeitgenossen umgebaut! Ist ja vielleicht erwünscht.

      Wenn ich mit dem Fahrrad durch den Rathauspark fahre (ist das eigentlich erlaubt?!), sind zwei von zehn Hunden nicht angeleint. Für mich kein Problem, ich liebe Hunde und rolle eben vorbei!

      Damit bleibt Zeit für ein Lächeln oder ein paar freundliche Worte. Schöner Hund, wie alt?, ist eh ein Braver, usw. Und (fast) alle gehen lächelnd weiter, auch die Hunde scheinen sich zu freuen.

      Ist das wirklich so schwer?

      1. Herbert Janschka

        Offenbar ist es wirklich so schwer. Weil sich in der letzten Zeit die Konflikte auf dem Gehweg unter der B17 häufen, müssen wir seitens der Gemeindeverwaltung darauf hinweisen, dass es sich um einen „reinen“ Gehweg handelt, auf dem Radschieben erlaubt ist, Radfahren leider nicht.
        Im Rathauspark dürfen Sie Radfahren.

        1. Wiener Neudorfer

          Danke für Ihre Antwort!

          Es wird sich schon eine friedliche Lösung finden.

          Um mit gutem Beispiel voranzugehen, werde ich auch in Zukunft das Rad die paar Meter schieben = ein wenig mehr Zeit um mit den Menschen zu plaudern.

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