Radarkästen Wiener Neudorf: Demnächst wieder scharf!

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Die diesbezüglichen Vorarbeiten der Gemeinde sind mit gestern erledigt. Die Radarkästen sind umgebaut. Die bestellten zwei neuen Digitalkameras wurden geliefert. Die zuständigen Stellen sind informiert. Es liegt nunmehr in der alleinigen Kompetenz der Polizei, welche Radarkästen mit den Kameras bestückt werden und wann dies erfolgen wird. Die Gemeinde selbst, das sind die neuen Bestimmungen, hat diesbezüglich kein Mitspracherecht. Ich gehe davon aus, dass innerhalb der nächsten Tage in Wiener Neudorf wieder per Radarkästen kontrolliert – und wenn nötig auch geblitzt – werden wird.

Im Zuge der Vorarbeiten mussten wir bei den Radarstandorten umfangreiche Geschwindigkeitsmessungen vornehmen und es war teilweise erschreckend, wie wenig sich manche Autofahrer an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Wir haben in 30er-Zonen sehr oft mehr als das Doppelte feststellen müssen. Wir hoffen, durch die Wieder-Inbetriebnahme der Radarkästen nicht nur die Lärm- und Abgassituation im Ortsgebiet zu verbessern, sondern vor allem unsere Straßen wieder sicherer zu machen.

Vor acht Jahren, als noch geblitzt wurde, nahm die Gemeinde unfassbare € 700.000,- an Radarstrafen ein. Persönlich hoffe und wünsche ich mir, dass wir die für das kommende Jahr budgetierten € 300.000,- nicht erreichen, sondern dass sich die Autofahrer mehrheitlich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten werden.

33 Gedanken zu „Radarkästen Wiener Neudorf: Demnächst wieder scharf!

  1. Peter Blechinger

    Lieber Herbert

    Ich gehe davon aus, dass die Geschwindigkeitsmessungen der Gemeinde auch in der Laxenburgerstrasse zwischen B 17 und Linkegasse durchgeführt wurden.
    Die Geschwindigkeit einiger Autofahrer, die zusätzlich den Straßenzug Laxenburgerstrasse/Linkegasse dafür verwenden um der Ampel B17/Hauptstraße in Richtung Biedermannsdorf auszuweichen, ist teils wirklich über die erlaubten 30 km/h hinausgehend.
    Zudem ist die Laxenburgerstrasse in genau diesem Abschnitt teilweise zu schmal um sie gefahrlos zweispurig zu befahren.
    Unabhängig davon ob dort nun wieder auf die Einhaltung der erlaubten 30 km/h per Radarboxen geachtet wird, sollte darüber nachgedacht werden, auf der Seite des Mödlingbaches anders ausgerichtete Parkflächen zu schaffen!

    1. Herbert Janschka

      Es wird abwechselnd überall in Wiener Neudorf gemessen. Wir haben statt der geplanten einen Kamera zwei Kameras angeschafft. Aber es liegt, wie schon geschrieben, ausschließlich in der Kompetenz der Polizei in welchen Radarkästen die beiden Kameras eingesetzt werden. Darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss und darf auch keinen nehmen.

  2. CG

    Die neuen Boxen sind schlichtweg eine Frechheit. Nachts oder in der Dämmerung spiegeln diese die eigenen Scheinwerfer so stark, dass man richtiggehend geblendet wird. Und das ist gefährlich – vor allem wenn zB die Ampel beim Klisterpark schon gelb blinkt.

    1. Herbert Janschka

      Wir konnten keine Blendungen feststellen. Ich habe heute auch sowohl mit dem Errichter der Radarkästen als auch mit der Polizei gesprochen. Auch bei diesen Institutionen gibt es keinerlei Beschwerden von Blendungen – und diese Form der Radarkästen werden mittlerweile in vielen Orten eingesetzt. Ich bin die Strecke soeben auch mehrmals abgefahren – auch ich konnte keine Blendung feststellen. Es hat mich allerdings leicht geblendet, als ich versuchsweise das Fernlicht aufgedreht habe – aber das ist im Ortsgebiet sowieso nicht erlaubt.

      1. CG

        Besonders nett ist es bei den jetzigen Lichtverhältnissen und noch mehr wenns auch noch regnet. Aufgefallen ist es mir auf der Hauptstraße Fahrtrichtung Mödling und am Eumigweg in die gleiche Richtung.

        Da ich seltenst außerhalb von Ortschaften ohne Gegenverkehr unterwegs bin liegts auch bestimmt nicht am Fernlicht. Nebelscheinwerfer hab ich auch nicht aktiv. Vielleicht ist der Blendfaktor aber auch fahrzeugtypenabhängig.

        1. Herbert Janschka

          Möglich, dass es fahrzeugtypenabhängig ist. Aber laut Auskunft sollte auch das geprüft sein. Wenn Sie mir Ihren Fahrzeugtyp sagen, lasse ich das natürlich auch gerne überprüfen.

    2. Auch ein Wiener Neudorfer

      Vielleicht haben sie ihr Abblendlicht falsch eingestellt. Herr Janschka hat ja bereits festgestellt, dass bei Fernlicht – welches im Ortsgebiet verboten ist – es zu einer leichten Blendung führt. Haben sie ihr Abblendlicht also in zu hohem Winkel eingestellt, blenden sie nicht nur in den erwähnten Fällen sich selbst, sondern möglicherweise dauerhaft den Gegenverkehr.

        1. Auch ein Wiener Neudorfer

          Nein, das meine ich nicht. Ich habe lediglich die Option in den Raum gestellt, dass der Scheinwerfer falsch konfiguriert sein könnte. Wenn es vorher geblendet hat, sie dann ihr Fahrzeug überprüfen ließen, und es nachher immer noch reflektiert hat – ist es dann natürlich auszuschließen.

      1. Auch ein Wiener Neudorfer

        … und nicht zu vergessen das vor ihnen fahrende Fahrzeug, dem sie permenent direkt in den Rückspiegel leuchten.

          1. CG

            Es kann schon allein deswegen nicht an der Lichteinstellung liegen, weil ich in Wiener Neudorf regelmäßig geblendet werd in Biedermannsdorf aber gar nicht. Und dort stehen exakt die gleichen Radargeräte. Allerdings mit dem feinen Unterschied, dass sie in Biedermannsdorf paralell zur Straße ausgerichtet sind und in Wr Neudorf schräg.

  3. Mario Pollak

    Wie Peter Blechinger schon geschrieben hat, werden die Straßen (Laxenburgerstr., Linkegasse, Hackelkreuzweg, Ricoweg) zwischen Hauptstraße, Triesterstraße bzw. Autobahnzubringer (B11) von nicht Ortsansässigen zur Durchfahrt benutzt. Dies führt nicht nur zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen, sondern eben auch zur nicht Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen (weil es diese Leute besonders eilig haben, in die Arbeit oder wieder nach Hause zu kommen). In der Linkegasse wird max. in der Nähe der Radarsäule langsam gefahren, die restliche Gasse zwischen Radarsäule und Hauptstraße mutiert trotz Schweller zur Rennstrecke.

    1. Herbert Janschka

      Die modernen Geräte blitzen immer in beide Richtungen. Aber wenn man sich an die verordneten Geschwindigkeiten hält, was man ja hoffentlich normalerweise macht, dann blitzen sie überhaupt nicht.

      1. Wiener Neudorfer

        Inwiefern das ins Gesicht blitzen, speziell in der Nacht, nicht die Verkehrsicherheit (durch Blenden) gefährdet, sei ja noch in Frage gestellt. Auch das man 300.000 Euro quasi als Fixeinnahmen ins Budget übernimmt, bei geschätzten 25 Euro Strafe, wären das 12.000 Strafen pro Jahr, oder 1.000 pro Monat, zeigt ja, das die Erziehbarkeit der Lenker nicht wirklich angenommen wird. Aber wenn es dem Finanzgebaren der Gemeinde(n) gut tut………..Immerhin kann man ja mit dem Brustton der moralischen Überzeugung sagen, da tragen wenigstens die (Verkehrs)sünder ihren Obolus bei.

  4. Oliver Woller

    „Wir hoffen, durch die Wieder-Inbetriebnahme der Radarkästen nicht nur die Lärm- und Abgassituation im Ortsgebiet zu verbessern, sondern vor allem unsere Straßen wieder sicherer zu machen.“

    Wann gab es den letzten Unfall (Eumigweg/Schlossmühlgasse), mit und ohne Personenschaden?
    Antwort: Noch nie

    Ironie: Die Abgassituation wird sich durch die Radarfallen enorm verbessern.
    Wiener Neudorf wird wohl schon bald zum Luftkurort gekürt.
    Da stehen die A2, die SCS und das IZ-Süd ja gar nicht mehr zur Diskussion.

    ha…ha…ha…

    PS
    Es gibt eine Alternativroute ohne Radar – Aber nicht bis zur Palmersstraße.
    Beim Fürst vor bis zum Friedhof und dann auf die Hauptstraße. Damit kann man zwei „Wegelagerer“ umfahren.

    1. Herbert Janschka

      Sorry, Oliver, aber da haben wir eine konträre Meinung. Wenn mit 70 oder 80 durch den Ort gerast wird – was leider stattfindet – dann trägt das zur Unsicherheit bei. Ich persönlich möchte nicht zuwarten, bis es einen Personenschaden gibt.

  5. Oliver Woller

    Mir ist am Eumigweg/Schlossmühlgasse noch nie wer mit 70 oder gar 80 entgegengekommen.

    Nicht als Autofahrer
    Nicht als Jogger
    Nicht als Radfahrer

    Die Radarfallen dienen in unserer Bananenrepublik ja nur als zusätzliche Einnahmequelle.
    Manche haben sogar eine Toleranzgrenze von nur 5 km/h – Das hat mit Verkehrssicherheit absolut nichts mehr zu tun.

    Aber Hauptsache die billigsten Winterreifen sind in unserer Bananenrepublik zugelassen.
    Sind im Test sogar schlechter als gute Sommerreifen auf Schnee bzw. glatter Fahrbahn!

    Durch die Abzocke durch Radarstrafen, werden die Autofahrer halt an anderer Stelle sparen müssen. Und das wird vor allem die allgemeine Fahrsicherheit betreffen.
    Gerade noch so das „Pickerl“ und keinen Cent zu viel!

    PS
    Wurde seit etlichen Jahren nicht mehr geblitzt, aber schön langsam wird die Radardichte und Toleranzgrenze „lächerlich“!
    Betrifft vor allem 30 km/h und 40 km/h Zonen.
    Wie wäre es noch mit einer 25 km/h und 35 km/h Zone, inklusive einer Toleranzgrenze von 2 km/h?

    1. Auch ein Wiener Neudorfer

      Lieber Herr Woller,

      wenn sie noch nie jemanden mit 70 oder 80 dort gesehen haben, ist es ihr Glück, spricht aber nicht für die Allgemeinheit. Oder beobachten sie 24/7 die von ihnen erwähnten Straßenabschnitte?

      Ich verstehe nicht, wieso sie sich an den Geschwindigkeitsbegrenzugen stören.

      Wenn an einem Straßenabschnitt 30 gilt, dann gilt dort 30. Immer. Egal, ob ein Radar dort steht oder nicht. Das ist Gesetz und sie, Herr Janschka, ich und alle anderen haben sich daran zu halten. Wenn sie glauben sie müssen sich über das Gesetz hinwegsetzen und damit andere gefährden, dann gebührt ihnen auch die gerechte Strafe. 30 bedeutet keine MINDESTgeschwindigkeit, sonder MAXIMALgeschwindigkeit. Und fahren sie auch nur 1 km/h zu schnell ist das eine Gesetztesübertretung, die verboten ist und exekutiert werden darf. Ihnen wird bei 1 km/h niemand den Kopf abreißen, aber die Straßenverkehrsordnung sagt, dass dort wo 30 gilt, auch MAXIMAL 30 gefahren werden darf. Ignorieren sie dieses Gesetz machen sie sich strafbar. Genauso wie es verboten ist bei Rot über die Ampel zu gehen oder beim Abbiegen nicht zu blinken.

      Sie fahren also zu schnell, wissen dass sie eine strafbare Handlung durchführen, und sind der Meinung, dass sie „abgezockt“ werden. Interessant…

      1. Wiener Neudorfer

        Über die Sinnhaftigkeit mancher Beschränkungen, darf ja wohl diskutiert werden, oder nicht?

        Als die „Section Control“ auf der Donauuferautobahn mit einer Null (!) Toleranz eingeführt wurde, hatte das zur Folge, dass die Autofahrer, wissend ob der Ungenauigkeit ihrer Tachos, so langsam fuhren, dass der Verkehr fast zusammenbrach.

        Auch ist das Fahren mit Geschwindigkeiten (20, 30km/h) aufgrund dafür nicht optimierter Gangabstufungen mancher PKW`s nicht unbedingt umweltfreundlich.

        Jahrzehntelang hat es funktioniert, dass in Ortsgebieten mit maximal 50 km/h gefahren werden durfte. Keinen hat es gestört, alle waren zufrieden. Durch viele ländlichen Gemeinden mit breiten Durchzugsstrassen hat man auch 70 fahren dürfen.

        Aber bitte, flächendeckendes Tempo 40, bis auf Strassen, wo Schulen, Horte und Kindergärten sind, wäre doch ein vernünftiger Kompromiss!

        Aber es ist sinnlos, darüber zu streiten, gerade hat ein grüner „Politiker“ den Vorschlag eingebracht, auch Fußgänger mit einer Promillegrenze von 1,2 zu beglücken!

      2. Wiener Neudorfer

        Eines noch: das Gesetze per se der Sicherheit der Bürger dienen, somit eine Überschreitung derselben auch zwingend eine Gefährdung darstellt, sei ebenfalls angezweifelt.

        1. Auch ein Wiener Neudorfer

          Sie dürfen ja gerne über die Sinnhaftigkeit mancher Beschränkungen diskutieren. Da gebe ich ihnen recht.

          Sich aber darüber zu beschweren, dass sie „abgezockt“ werden, ist in dem Sinne lächerlich, als dass sie als mündiger Bürger, der einen Führerschein hat, über die Verkehrsregeln und die Straßenverkehrsordnung Bescheid wissen, was ein Verkehrschild mit Geschwindigkeitbegrenzung bedeutet und dass eine Geschwindigkeitsübertretung strafbar ist. Ob sie das nun willentlich und wissentlich tun, und absichtlich schneller als 30 fahren, nur weil SIE damit nicht einverstanden sind oder „unabsichtich“, weil sie ein Verkehrsschild übersehen haben oder das Tacho nicht im Blick hatten (dann gebührt ihnen erst Recht eine Strafe, weil ihre Achtsamkeit offenbar nicht ausreichend ist), ist dabei belanglos (Unwissenheit schützt nicht vor Strafe). Als Autofahrender haben sie sich eben an die Regeln zu halten. So sieht es das Gesetz vor.

          Ich gebe ihnen Recht: Eine Überschreitung per se stellt keine Gefährdung dar. Allerdings: Jeder km/h, den sie weniger schnell auf der Straße unterwegs sind, bedeutet auch einen exponentiell geringeren Bremsweg. Insofern durchaus der Sicherheit zuträglich.

          Beispiel:
          Bei 40 km/h haben sie einen Anhalteweg von 28 m.
          Bei 30 km/h sind es 18 m.
          Fahren sie also in einer 30er Zone „nur“ 10 km/h zu schnell haben sie 10 Meter mehr um irgendwen über’n Haufen zu führen.

          Quelle: https://www.wirkaufendeinauto.de/ratgeber/bremsweg-rechner/

          1. Wiener Neudorfer

            Sich gegen bestehendes Recht aufzulehnen, ist sinnlos, und endet meist in immer schlimmeren finanziellen Aderlaß!

            Mein Vater erzählte mir schon in den 70er Jahren von einem Freund, der zwar finanziell betucht war, in der Meinung über die Unangebrachtheit von Geschwindigkeitsbeschränkungen, diese einfach laufend missachtete. Bei Strafhöhen von mehreren zigtausend Schillingen, hat dieser irgendwann dann auch aufgegeben!

            Interessant finde ich, dass sie quasi ein sekündliches Kontrollieren des Tachos einfordern.

            Ich bin der Meinung, es ist besser den Blick auf die Strasse zu halten, als verzweifelt Tempo 30 durch zu schnelles „Rollen“ zu überschreiten.

            Also wohin soll die „Achtsamkeit“ mehr gelenkt werden?

            Dass das Bewegen von Fahrzeugen mit mehreren Hundert Kilo Masse generell eine Gefahr für das Leben darstellt ist unbestritten!

            Deshalb bin ich auch recht froh, seit längerer Zeit darauf zu verzichten.

          2. Auch ein Wiener Neudorfer

            Auf dieses Argument (Blick auf die Straße – nicht aufs Tacho) habe ich bereits gewartet 😉

            Ich gebe ihnen recht, ihre Aufmerksamkeit beim Autofahren sollten sie größtenteils der Umgebung widmen, und der Kontolle der Geschwindigkeit durch den Blick aufs Tacho.

            Wenn man allerdings daran verzweifelt – so wie sie behaupten -, ein gewisses Tempo halbwegs konstant zu halten, ist ohnehin die Fahrtüchtigkeit in Frage zu stellen. Denn das sollten sie gefühlsmäßig schon beherrschen ohne im sekundentakt die Geschwindigkeit durch Blick aufs Tacho zu kontrollieren. (Und sollten sie mal ein paar km/h drüber sein, reißt ihnen, wie gesagt, auch neimand den Kopf ab. Dafür gibt es ja Toleranzgrenzen – DAFÜR – und nicht, damit sie absichtlich die Toleranzgrenzen ausreizen).

            Möglicherweise ist es aber auch so, dass viele Autofahrer chronisch ein paar km/h ÜBER der Geschwindigkeitsbegrenzung fahren, denn wenn man nur ein paar km/h unter der Obergrenze ist „fährt man ja zu langsam“ (Erinnerung: es ist eine MAXIMALgeschwindigkeit – nicht Minimalgeschwindigkeit).

            Vielleicht kennen sie das: Der vordere Autofahrer hält sich an die Spielregeln und überschreitet nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung, fährt beispielsweise in einer 30er Zone konstant knapp unter 30, sagen wir 25, während der hintere Autofahrer sofort nervös wird, weil er ja „viel zu langsam fährt“; zur Erinnerung: 25 km/h in einer 30er Zone zu fahren ist nicht verboten, 35 hingegen schon.

          3. Wiener Neudorfer

            Zu Ihrem Eintrag vom 25. November:

            Wie schon gesagt, bei manchen Fahrzeugen zwingen Tempo 20 und 30 zu untertourig oder stattdessen zu hochtourig zu fahren, weil die Gangabstufung offensichtlich dafür nicht optimiert wurde.

            Daher fällt es manchmal schwer, rein „gefühlsmässig diese Geschwindigkeit zu halten. Bei Tempo 40 funktioniert das schon besser!

            Zum Thema Maximalgeschwindigkeit möchte ich auf §20 StVO verweisen, in dem auch sehr wohl Mindestgeschwindigkeiten definiert werden:

            Absatz 1(Auszug): „Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.“

            Im Grunde dienen ja Fahrzeuge aller Arten unter anderem auch dazu, (möglichst) schnell von A nach B zu kommen. Natürlich unter Einbeziehung sämtlicher Parameter:

            Absatz 1(Auszug): „Der Lenker eines Fahrzeuges hat die Fahrgeschwindigkeit den gegebenen oder durch Straßenverkehrszeichen angekündigten Umständen, insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen, sowie den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Er darf auch nicht so schnell fahren, daß er andere Straßenbenützer oder an der Straße gelegene Sachen beschmutzt oder Vieh verletzt, wenn dies vermeidbar ist.“

            Also notorische Langsamfahrer haben genauso wenig auf der Strasse zu suchen wie notorische Schnellfahrer!

            Nur, durch ein Zu-Tode-Streicheln eines Problems, gerät man oft in Gefahr die Grenzen der Vernunft zu verlassen.

          4. Auch ein Wiener Neudorfer

            Meinen sie also, dass es besser ist schneller als langsam zu fahren, nur weil die Gangabstufung nicht für bestimmte Tempi optimiert wurde? Falls ja, dann verweise ich zunächst auf das Argument des kürzeren Brems- und Anhalteweges.

            Weder hoch- noch untertourig fahren ist gut, darin sind wir uns wohl einig. Wenn es allerdings der Verkehrssicherheit dienlich ist, dann ist es doch besser hochtourig zu fahren, ansatt sich deshalb unnötiger Weise zum Rasen verleiten zu lassen.

            Ich gebe ihnen recht, ein Fahrzeug ist in der Regel da um schnell von A nach B zu kommen.
            Aber ganz ehrlich, wieviel Zeit denken sie zu „verlieren“, wenn sie anstatt der erlauben 30 mit 25 durch die 30er Zone fahren. 5 Sekunden? Vielleicht 10? Oder gar 20? Eine 30er Zone ist in der Regel nicht sehr lange. Um den übrigen Verkehr dort zu behindern müssen sie sich also schon ganz besonders bemühen. Und nur wenn jemand das subjektive Gefühl hat durch ein vorausfahrendes Fahrzeug behindert zu werden, heißt es noch lange nicht, dass dies auch tatsächlich so ist. (Nebenbei: Viele Autofahrer fühlen sich offenbar schon „behindert“, wenn man mit erlaubten 30 durch eine 30er Zone fährt, anstatt mit mindestens 40. Man merkt das ganz gut, wenn einem das hintere Fahrzeug dann ganz nervös auf einen gefühlten Meter auffährt – obwohl man eh genau die erlaubten 30 fährt).

            In Bezug zu ->
            Absatz 1(Auszug): „Er darf auch nicht ohne zwingenden Grund so langsam fahren, daß er den übrigen Verkehr behindert.“

            Haben sie ein Fahrzeug, dass aufgrund der Gangabstufung sich mit 30 km/h schwer tut? In diesem Fall liegt ein zwingender Grund vor und es sei ihnen erlaub ein paar km/h langsamer zu fahren. Und selbst dann liegt höchst wahrscheinlich noch keine Verkehrsbehinderung vor.

  6. Oliver Woller

    Die neuen Radarfallen „blitzen“ auch von vorne…

    Die kostenpflichtigen „Blitzer-Warn-Apps“ werden einen Rekordzuwachs verzeichnen.

    (X) Bananenrepublik

  7. Oliver Woller

    Die neuen Radarfallen sind schon eingetragen und man bekommt rechtzeitig eine Warnung
    http://www.scdb.info/
    Hat mir heute beide in Wiener Neudorf etwa 500 Meter vorher gemeldet

    (X) Bananenrepublik

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