Nun ist es so weit. Rechtsanwalt Dr. Richard Krist, Mödling, hat für die Gemeinde, namentlich vertreten durch mich als Bürgermeister, unterstützt von Hunderten Wiener Neudorfern beim Verkehrsministerium einen Antrag auf Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung „Tempo 80“ auf der A2 im Bereich unseres Ortsgebietes (Kilometer 7,0 bis 9,0) eingebracht.
Bekanntlich sind Tausende Wiener Neudorfer/-innen von einer gesundheitsgefährdenden Lärmsituation und nahezu der gesamte Ort von Schadstoffen und Feinstaub betroffen. Die nationalen Grenzwerte werden oft (was Lärm anbelangt: fast immer) überschritten, die strengeren EU-Grenzwerte noch viel öfter.
Das Ministerium hat nun lt. Gesetz maximal 6 Monate Zeit, um über den Antrag zu befinden. Alle Antragsteller müssen also bis Anfang November 2016 einen Bescheid erhalten, entweder einen positiven oder einen begründet negativen. Stellt das Ministerium keine Bescheide aus, dann wäre das ein glatter Amtsmissbrauch. Dass das passiert, davon gehen wir nicht aus.
Ist der Bescheid positiv, dann haben wir Tempo 80 endlich erreicht. Ist der Bescheid negativ, dann muss die Ablehnung gut begründet sein, sprich: Das Ministerium muss beweisen, dass wir keine Lärm- und Schadstoffprobleme haben und dass die nachgewiesenen Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Grenzwerte völlig egal sind. Das Ministerium müsste also mit einem negativen Bescheid de facto befürworten, dass Gesetze nicht einzuhalten bzw. nicht zu beachten sind. Das wäre eine äußerst interessante Meinung einer Behörde. Einen negativen Bescheid würden wir deshalb mit sehr guten Chancen auf Erfolg gerichtlich beklagen.
Ein Auszug aus dem 29-seitigen-Antrag:
II. ANTRAG AUF ERLASSUNG EINER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG
„TEMPO 80“
AUF DER A2 SÜDAUTOBAHN IM BEREICH KM 7.0 BIS KM 9.0
IN EVENTU
III. ANTRAG AUF ERLASSUNG VON SONSTIGEN GEEIGNETEN VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN AUF DER A2 SÜDAUTOBAHN IM BEREICH KM 7.0 BIS KM 9.0 ZUR EINHALTUNG DER IMMISSIONSGRENZWERTE FÜR UMGEBUNGSLÄRM UND FEINSTAUB IM GEBIET DER MARKTGEMEINDE WIENER NEUDORF
….. Aus den erwähnten Gründen wird seitens der Antragsteller durch ihre ausgewiesene Vertreterin gestellt der
ANTRAG,
der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie möge gemäß § 43 Abs 2 StVO im Bereich der A2 Südautobahn ASt Mödling – ASt Wiener Neudorf, in Fahrtrichtung Graz von Überkopfwegweiser nach km 6,0 bis Überkopfwegweiser nach km 9,0, in Fahrtrichtung von Süden Richtung Wiener Stadtgrenze von Überkopfwegweiser nach km 9,7 bis Überkopfwegweiser nach km 6,5, auf beiden Richtungsfahrbahnen eine Verordnung über eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung im Zeitraum 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr, mit einer höchstzulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h für alle Fahrzeuge erlassen,
in eventu
der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie möge auf dem antragsgegenständlichen Bereich der Südautobahn durch Verordnung eine Verkehrsbeschränkung in Form einer Geschwindigkeitsbeschränkung erlassen, sodass von den Antragstellern eine Gesundheitsgefährdung bzw. Belästigung durch Luftschadstoffe/Feinstaub und Umgebungslärm abgewendet wird, jedenfalls in der Form, dass die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe/Feinstaub und Umgebungslärm durch Kraftfahrzeugverkehr auf der A2 Südautobahn im antragsgegenständlichen Bereich für das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wiener Neudorf gesichert nicht überschritten werden können.
Die in der Rubrik angeführten Antragsteller
Marktgemeinde Wiener Neudorf
i.V. Bürgermeister Herbert Janschka